Er besass wie sein Bruder das Erbküchenmeister-Amt und war begütert in Altwigshagen,während Henning sein Besitzthum in Spantekow hatte. Herzog Bogislav X bestätigte beiden ihre Lehn-güter im Jahre 1504 und ertheilte ihnen an den beiderseitigen Besitzungen die gesammte Hand; 1 ' nachHennings Tode ging auch dessen Grundbesitz auf Joachim (oder dessen Söhne) über.
Sonst wissen wir von Joachim nur noch, dass er 1500 für Ewald von Köppern zu Schmuggerow Bürg-schaft leistete, 2 ' dass er in demselben Jahr mit Anderen seines Geschlechts den Revers der PommerschenStände über die Eventual-Succession der Brandenburgischen Kurfürsten in Pommern unter siegelte 3 ' und 1501bei der dem Kaiser Maximilian geleisteten Erbhuldigung des Kurfürsten Joachim I zu Brandenburg gegen-wärtig war.
1523 war er sicherlich todt, denn in der Musterrolle dieses Jahres erscheinen statt seiner bereits seineSöhne; vermuthlich aber starb er schon zwischen 1504 und 1521, da seiner auch in der Musterrolle desletzteren Jahres nicht Erwähnung geschieht.
Vermält war er mit Ottilie von Bredow, Tochter des Joachim von Bredow auf Rheinsberg undVehlefanz in der Mark Brandenburg und der Margarethe (Armgard) geborenen von Waldow a. d. H. Bern-stein. Seine Söhne waren Hans und der als Grosshofmeister berühmte Ulrich. 4 '
4. Hans.
1523—1569.
(Aeltester Sohn von No. 3, Vater von No. 6.)
besass das durch Erbschaft auf ihn und seinen Bruder Ulrich übergegangene Erbküchenmeister-Amtim Lande Stettin und wohnte auf Spantekow. Gemeinsam mit diesem seinem Bruder begegnen wir ihmzum ersten Male in einer Musterrolle von 1523; doch beide nicht mit ihren Vornamen, sondern nur alsJoachim Schwerins Kinder erwähnt. 5 ' Sie waren damals noch unmündig, doch müssen sie bereits ein um-fängliches Besitzthum gehabt haben; denn es heisst in dieser Musterrolle, dass sie zwar zum Dienst mitnur 6 wohlgerüsteten Pferden veranschlagt seien, doch vermöchten sie mehr zu leisten und sollte dies zurZeit, wenn sie mündig würden, nicht vergessen werden; sie wären eigentlich schuldig, mit 14 Pferden zudienen.
1529 geloben die Brüder wiederum gemeinsam im Namen der Ritterschaft nebst Anderen die Erfül-lung des bei Joachim (Taf. VII. 70) bereits erwähnten Vertrages zwischen Brandenburg und Pommern. 6 '1530 recognoscirt Hans von Schwerin mit Henning Gristow und Anderen die Aechtheit eines Briefes desHerzogs Wartislav IX von Pommern vom 31. October 1412. 7 '
In dem den Schwerinen zu Spantekow und Altwigshagen 1533 vom Herzog Philipp ertheilten Lelm-briefe 8 ' wird Hans als der jüngere bezeichnet, 9 ' im Gegensatz zu dem gleichfalls in diesem Briefe genann-ten Hans dem älteren (Taf. IX. 5). Wie es in dem Lehnbriefe heisst, hatte der gedachte Hans der ältere,welcher zu Hagen sass, ebenfalls Ansprüche auf das Erbküchenmeister-Amt erhoben und ward ihm dasselbeauch in dem in Rede stehenden Briefe, nachdem er sich mit den Brüdern Hans und Ulrich von Schwerinzu Spantekow deshalb geeinigt, mit den letzteren zu gesammter Hand verliehen.
Zum letzten Male begegnen wir Hans in dem Lehnbrief 10 ' vom Jahre 1569.
5. Ulrich.
1523 — 1575.
(2. Sohn von No. 3, Vater von No. 7 bis 13.)
zählt zu den bedeutendsten Gliedern des von Schwerinschen Geschlechts, wie überhaupt zu den angesehen-sten Männern seiner Zeit. Die wichtigsten und hervorragendsten Dienste leistete er seinen Landesherrn undseinem Vaterlande als Grosshofmeister, in welcher Eigenschaft er auch die vormundschaftliche Regie-rung des Herzogthums Pommern-Wolgast für die minderjährigen Söhne des Herzogs Philipp I führte.
1) U. B. II. 420. 2) U. B. II. 412. 3) U. B. II. 413. 4) ü. B. II. 456. 5) U. B. II. 442. 6) ü. B. II. 451. 7) U.
B. II. 453. 8) U. B. II. 456. 9) Im Gegensatz zu Hans (No. 6) wird er auch der Aeltere genannt. Cramers Kirchen-Chronik
Lib. III. cap. 8 pag. 50 nennt ihn (weshalb ist unbekannt) Hans mit der silbernen Nase. 10) U. B. II. 533.