nannt), welcher — wie wir oben gesehen haben — mit seinem Bruder Ulrich Antheil an Bollentin besass,und Hennings (Taf. YIII. 2), des älteren Sohnes dieses damals schon verstorbenen Bruders, die an derKirche zu Bollentin erledigte Vicarie. 1 )
Zum letzten Male treffen wir Arnd in dem Reverse vom 26. März 1493 2) an, durch welchen die Pom-merschen Landstände sich verpflichteten, die Kurfürsten von Brandenburg für ihre Erbherren und Landes-fürsten anerkennen zu wollen, sobald ihre Herzöge im Mannesstamme aussterben sollten. Er gehörte zu denVertretern des Bitterstandes in diesem Beverse, zugleich mit Claus (Taf. IV. 1), Henning (Taf. VIII. 2) undGerd (No. 69) aus demselben Schwerinschen Geschlechte.
60. Werner.
1450.
(Aeltester Sohn von No. 47.)
war 1450 herzoglicher Küchenmeister und führte diesen Titel als Beinamen in derselben Weise wie andereGlieder des Geschlechts ihren Beinamen führten. ( Werner Kokemester und Werner van Swerin, andersKokemester genomet-, Curd van Zwerin, anders genomet Stenkop). Sein Wohnsitz war Spantekow. ImJahr 1450 begegnen wir ihm zweimal 3 ) als Bürgen: für seinen Vetter Joachim (Taf. IX. 2) zubenanntBone; und für den Pommerschen Herzog Joachim in seinem Freundschafts-Bündniss mit den Herzogen vonMeklenburg.
Werner scheint zwischen dem 21. Februar 1457 und 24. April 1464 gestorben zu sein; denn an diesemletzteren Tage begegnen wir bereits seinem Bruder Albrecht (No. 61) als herzoglichem Küchenmeister,während derselbe am ersteren Tage noch ohne Zusatz jenes Titels genannt wird.
61. Albrecht.
1457 — 1467.
(2. Sohn von No. 47.)
Er folgte seinem Bruder Werner im Küchenmeister-Amte und zwar, wie es scheint, später als am21. Februar 1457; denn an diesem Tage erscheint er ohne Beifügung eines Amtstitels in einer Urkunde 4 )als Zeuge; 1464 dagegen nennt ihn Herzog Otto HI von Pommern-Stettin seinen Rath und Hofküchen-meister ( unser hoves kokemeister), und ebenso 1467 Ottos Nachfolger Herzog Wartislav X von Pommern-Wolgast ( unse kokemestere).^ In beiden Documenten tritt Albrecht als Herzoglicher Zeuge auf.
62. Wolf.
(Linie Iven.)
c. 1450—1485.
(Aeltester Sohn von No. 50, Vater von No. 69.)
führte, wie seine Vorfahren, den Beinamen Bauernfeind. Obwohl sein Vater in Iven wohnte und ebensosein Sohn erbgesessen zu Iven war,«) scheint er selbst dort seinen Wohnsitz, wenn er daselbst auch begü-tert war, nicht gehabt zu haben, oder es müsste vor 1466 gewesen sein: denn in diesem Jahre wohnte erin Daberkow; wenigstens lässt dies eine Urkunde 7 ) schliessen, in deren Zeugenreihe bei sämmtlichen Edel-leuten der Wohnort angegeben ist, nur bei Wolf nicht, so dass der für den ihm zunächst folgenden Zeugengenannte Wohnsitz Daberkow ( Wulff Swerin, Ewald Bluchcher to Daberkow) auch auf ihn zurückzu-beziehen ist.
1) U. B. II. 400. 2) U. B. II. 401. 3) U, B. II. 320, 321. 4) ü. B. II. 330. 5) ü. B. II. 339, 346. Micraelius (in
seinen Antiquit. Pommer, üb. VI. p. 376) weiss nur das Letztere, dass er beim Herzog Wartislav 1467 das Küchenmeister-Amt
bekleidet habe. 6) U. B. II. 424. 7) U. B. II. 344.
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