50. Gerd.
(Linie Iven.)
1455.
(Sohn von No. 33, Vater von No. 62 und 63.)
hatte Besitz und auch seinen Wohnort in Iven. Ausserdem war er mit Höfen und Hufen, die zusammen21 Mark eintrugen, in Bertkow begütert. Wenigstens bekunden seine Söhne in einem Documente vom20. September 1481, durch welches sie ihr Besitzthum zu Bertkow an Claus von Heydebreck zu Clempenowverkaufen, dass dasselbe bereits ihren Eltern gehört habe. 1 )
Da Gerd in Bertkow Güter besass, und sein Sohn Wolf, wie es scheint, in Daberkow, so war seineFrau vielleicht eine geborene Blücher, so dass er durch diese in den Besitz gelangt ist.
Er erscheint nur ein Mal, 1455, zugleich mit mehreren seiner Vettern zu Spantekow und Altwigshagen,als Bürge des Bernd Muckerwitz zu Alt-Torgelow. 2 »
öl. N. N.
c. 1450.
(Sohn von No. 36, Vater von No. 64.)
Im ersten Drittel des fünfzehnten Jahrhunderts lebte Curd (No. 36), im letzten Drittel desselben Jahr-hunderts Curd (No. 64), beide aus der Spantekower Linie und beide mit dem Beinamen Maus-, sie standendaher in verwandtschaftlichem Verhältniss; wir vermuthen, da sie den gleichen Vornamen Curd trugen, undim Hinblick auf den Zeitunterschied ihres beiderseitigen urkundlichen Auftretens von 48 Jahren, dass derletztere der Enkel des ersteren gewesen, und dass daher um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts in derSpantekower Linie ein Schwerin gelebt haben muss, wenn solcher auch nicht urkundlich nachweisbar, derebenfalls den Beinamen Maus hatte und Sohn Curds (No. 36) und Vater Curds (No. 64) gewesen ist.
52. Curd.
1437 — 1449.
(Aeltester Sohn von No. 37.)
Im Jahre 1437 begegnen wir ihm zwei Mal 3) als Geistlichem, wahrscheinlich zu Alt-Treptow, d.i.Treptow an der Tollense, und öffentlichem Notar ( dyaken unde apenbaer schriver und clericus Canxi-nensis diocesis publicus imperiali auctoritate notarius). Am 11. März dieses Jahres erscheint er unter denZeugen eines Documentes, durch welches die Carthäuser vor Alt-Stettin ihre Mühle vor Alt-Treptow demdortigen Bürger Claus Pratum gegen eine jährliche Pacht von 100 Mark Sund. Pfennige zu Lehn geben,sich aber die Einlösung derselben für eine Summe von 200 Mark vorbehalten. Es ist unverständlich, wieschon am 28. December desselben Jahres Claus Pratum in einen Rückstand seiner Pachtzahlung von200 Mark gekommen sein konnte, dazu gehörten ja 2 Jahre, nicht 9 Monate, und es ist anzunehmen, dassin einer der beiden Urkunden vom 11. März und 28. December 1437, die wir nur abschriftlich in einemDiplomatar vorgefunden haben, die Jahreszahl falsch angegeben, und dass entweder die erstere von 1435oder die zweite von 1439 zu datiren sei. Was Curd von Schwerin anbetrifft, so handelt er in dieser zwei-ten Urkunde in seiner Eigenschaft als öffentlicher, zu dem Zwecke hinzugezogener Notar und bezeugt unterAnderem, dass er selbst bei der bezüglichen Verhandlung zugegen gewesen sei; die vorliegende Cessions-Urkunde sei zwar nicht von ihm selbst geschrieben worden, da ihn wichtige andere Geschäfte daran gehin-dert hätten, doch habe er sie redigirt und mit seinem Notariatszeichen und Namen in gewohnter Form ver-sehen.
In den Jahren 1447 und 1449 treffen wir Curd als Pfarrer zu Werder (nahe bei Alt-Treptow) an. 4 'Im ersteren veräusserte an ihn Jürgen von Heydebreck zu Clempenow auf Wiederkauf eine Kornpacht von
1) ü. B. II. 379. 2) U. B. II. 327. 3) U. B. II. 301, 302. 4) ü. B. II. 313, 318.
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