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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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45. Ulrich.

1414 1436.

(Aeltester Sohn von No. 28.)

lebte auf Spantekow selbst und begegnet uns nur als Knappe. 1 ) 1414 gehörte er mit seinem Vater undseinen Brüdern zu den Treuhändern des Ludeke Moltzan; 1417 gelobte er, wiederum mit Vater und Brüdern,der Stadt Anclam, dafür, dass sie seinen Bruder Heinrich gefangen gehalten, sie nimmer befehden zu wollen,und schliesslich 1436 leistete er für seinen Landesherrn, den Herzog Joachim von Pommern, Bürgschaft beimHerzoge Johann von Meklenburg.

46. Heinrich.

1414 1423.

(2. Sohn von No. 28.)

erscheint nur als Knappe; 2 ' zunächst im Jahre 1414, gemeinsam mit seinem Vater und seinen Brüdern.Händel mit der Stadt Anclam, über die wir nichts Näheres erfahren, brachten ihn in die Gefangenschaftderselben. Herzog Casimir VI von Pommern legte sich ins Mittel; Heinrich erhielt seine Freiheit wieder,musste jedoch gemeinsam mit seinem Vater, seinen Brüdern und nächsten Verwandten geloben, für seineGefangenhaltung an den Einwohnern der genannten Stadt keine Bache üben zu wollen. Dies Gelöbniss er-folgte zu Kagendorf am 13. November 1417.

Ueber seine Theilnahme an dem Brandenburg-Pommerschen Kriege um TJckermärkische Territorienim Anfange des 15. Jahrhunderts erfahren wir aus einem Verzeichniss von 1423 nur, dass er vor Prenzlauin die Gefangenschaft des Markgrafen Friedrich von Brandenburg gerieth.

47. Werner.

1414 1417.

(3. Sohn von No. 28, Vater von No. 60 und 61.)

war Knappe und erscheint nur 1414 und 1417 gemeinsam mit seinem Vater und seinen Brüdern. 3 )

Für Werners Sohn halten wir zunächst Werner, der denselben Vornamen führte und ebenfalls, wiejener, der Spantekower Linie angehörte. 4 ) Dieser Werner aber war 1450 herzoglicher Küchenmeister, undglauben wir daher, da Albrecht (No. 61) später dasselbe Amt bekleidete, dass dieser ein Bruder Werners(No. 60) und demnach gleichfalls ein Sohn des in Rede stehenden Werner gewesen sei.

48. Joachim.

1417.

(Sohn von No. 30.)

Wir begegnen ihm nur im Jahr 1417 als Knappen in dem schon oft erwähnten Urfehde-Brief Die-trichs (No. 28) und seiner Söhne, in welchem auch er für die Innehaltung der geschworenen Urfehde bürgte. 4 '

49. Wedego.

1389.

(Sohn von No. 31.)

Von seiner Existenz wissen wir nur aus einem Document von 1389, in welchem ein Wedego, ohneZweifel zum Unterschiede von ihm als dem jüngeren, als Wedego der ältere bezeichnet wird. 5 '

X) U. B. II. 260, 272, 300. 2) II. B. II. 260, 272, 280. 3) U. B. II. 260, 272. 4) U. B. II. 272. Sein Siegel sieheU. B. Siegeltafel II. 30. 5) U. B. II. 215. Vgl. No. 31.

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