Aus einem Document von 1467 1 > darf sogar geschlossen werden, dass Werner ausser den genanntenmindestens noch einen (freilich nirgends mit Namen bezeichneten) Sohn hatte: denn Werner (No. 50) sprichtdarin von seinen Brüdern.
43. Henning.
1457 — nach 1469.
(Aeltester Sohn von No. 26, Vater von No. 58 und 59.)
hatte seinen Wohnsitz in Spante kow selbst und führte den Beinamen Steinkopf. Aus zwei Urkunden 2 'zunächst lernen wir ihn als einen höchst gewaltthätigen Herrn kennen. Sein feindseliges Vorgehen gegenAnclam, an dessen Einwohnern, Bürgern und Bauern er sich vergriffen und deren Eigenthum er geschädigthatte, führte ihn in Gefangenschaft; er ward gebunden, im Stadtthurme festgesetzt und erst freigelassen, nach-dem er am 11. November 1457 Urfehde geschworen und denen, die ihn gefangen genommen, seine Kleider,sein Geld, Sporen, Schwert, Stiefeln und andere Habseligkeiten nach Gebrauch überantwortet hatte.
Besonders hart scheint Henning gegen seinen Untergebenen Claus Schumacher und dessen Sohn Joa-chim verfahren zu sein, wenn anders die Klage, die der letztere beim Fürsten von Meklenburg gegen ihnvorbrachte, in allen Punkten begründet war. Das höchst interessante Document ist ohne Datum, fällt aberin die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts. 3 ' Weitere Verhandlungen auf Grund dieser Klage desJoachim Schumacher, aus denen sich die Handlungsweise Henning's vielleicht in einem milderen Lichtebetrachten liesse, sind leider nicht aufgefunden worden.
Als das Geschlecht von Bertekow auf Pleetz bei Friedland in Meklenburg, welches auch zu Eebelow(Röbelow, Kobelow) in Pommern 10 Hufen besass, im Mannsstamme erloschen war, (was spätestens im No-vember 1469 erfolgte 4 >), nahm Henning, vermuthlich als Verwandter des ausgestorbenen Geschlechts, 5 ' jene10 Hufen in Rebelow in Besitz. Herzog Bogislav X indessen sah später diese Beschlagnahme derselben alseine unrechtmässige an. 6 '
Nach alten Familien-Nachrichten 7 ' kaufte Henning 1418 von seinem Bruder Hans die Altwigshagenschen,sowie die von Kasecken'schen Güter. Nähere Angaben über diese letzteren finden wir nirgends. Aus derLage des Gutes 8 ' aber, welches wir — ohne eine sonstige Nachricht über die Art des Erwerbes — imunbestrittenen Besitz von Hennings Nachkommen finden, scliliessen wir, dass Putzar dazu gehörte; 9 ' oderwenigstens der Putzarsche Acker, auf welchem Hennings Sohn, Ulrich (Taf. VIII. 1), erst später einen Hofanlegte. 10 '
Vermält war Henning mit Sophie von Born. Für Hennings Söhne halten wir Ulrich und Arnd.Beide heissen Brüder, wohnten zu Spantekow und werden in dem vorher citirten Documente von 1457 unterdenen, welche für die Aufrechthaltung der von Henning geschworenen Urfehde Bürgschaft leisteten, zuerstgenannt; wir meinen deshalb, weil von ihnen als Söhnen vorzugsweise Rache für die dem Vater bereiteteGefangenschaft zu fürchten war. Weiter aber heissen der gedachte Arnd und Jaspar (Taf. IX. 3) im Jahre1481 "> Vettern. Folgt hieraus auch nicht nothwendig, dass sie Söhne von Brüdern waren, so ist dieserVerwandtschaftsgrad, wenn von Vettern die Rede ist, doch der zunächstliegende; nun ist aber der Vaterdes gedachten Jaspar, Namens Hans (No. 44; Taf. IX. 1), ein Bruder des in Rede stehenden Henning.
44. Hans, zubenannt Bone.
1410.
(2. Sohn von No. 26.)
Stammvater der Bönen (Taf. IX bis XXI.)
(Siehe Tafel IX. 1.)
1) U. B. II. 345. 2) U. B. II. 331, 322. 3) U. B. II. 322. In Uebertragung aus dem Niederdeutschen abgedruckt in
dem Aufsatz: Edelmannsart in der Wochenschrift: „Im neuen Keich," herausgegeben von Dr. Alfred Dove. 1873, No. 41.
4) Lisch, Geschlecht Hahn II. A. S. 165. 5) Wenigstens war es sein Enkel Henning (Taf. VIII. 2). Vgl. Lisch, a. a. 0.
S. 166. 6) U. B. II. 360. 7) Adelung-Sprengel, Mscpt. 8) In dem an Putzar grenzenden Cummerow (dem heutigen Schwerins-
burg) und in Wussecken waren die Kasecken noch 1514 begütert und auch in Löwitz scheinen sie Besitz gehabt zu haben. 9) Das
stimmt auch mit einer alten Familien-Ueberlieferung, nach welcher Putzar zu Anfang des 15. Jahrhunderts in Schwerinschen Be-
sitz gekommen sein soll. 10) Vgl. Taf. VIII. 1. 11) U. B. II. 378.