23. Hans.
1403—1417.
(Sohn von No. 15, Vater von No. 36 und 37.)
erscheint stets als Ritter und gehörte zu den vertrauten Käthen seines Lehnsherrn, des Herzogs Swan-tibor I. Es erhellt dies aus zwei Documenten 1 * von 1403 und vermuthlich 1404, in deren ersterem er mitAnderen als Bürge des genannten Herzogs gegenüber den Städten Stettin, Pyritz, Garz, Greifenhagen, Gol-now und Damm auftritt; in dem zweiten sogar einen Brief des Herzogs Swantibor an die Stadt Anclammit seinem Siegel besiegelt. 1414 verpflichteten sich ausser Anderen auch an Hans von Schwerin und dessenSöhne die Herren Balthasar und Christoph von Werle zur Einhaltung des Contractes, Kraft dessen sie demLüdeke Moltzan und seinem Sohne Heinrich das Land Pentzlin pfandweise verschreiben; 2 ) 1417 leistete ermit mehreren anderen Gliedern seines Geschlechts Bürgschaft für seine Vettern Dietrich (No. 28) und dessenSöhne Ulrich, Heinrich und Werner (No. 45 bis 47) hinsichtlich der Urfehde, die diese der Stadt Anclamgelobt hatten. 3 ^
Dass Hans mindestens zwei Söhne gehabt, ergiebt sich aus dem Wortlaut der erwähnten Urkunde von1414: her Dyderykke van Sweryn unde her Hanse van Sweryn unde alle eren sones.
Für den einen derselben halten wir Curd mit dem Beinamen Maus, welcher der Spantekower Linieangehörte 4 ) und denselben Vornamen führte, den auch der Vater des hier in Rede stehenden Hans trug;der zweite wird urkundlich nicht mit seinem Vornamen genannt.
24. Heinrich.
1373 — 1389.
(Aeltester Sohn von No. 16, Vater von No. 38 und 39.)
Wir begegnen ihm urkundlich 5 ' von 1373—89 und zwar stets als Ritter; 1382 war er herzoglicherVogt in Angermünde; 1373 und 1382 diente er den Herzogen Swantibor I und Bogislav VII als Zeuge;1374 gelobten dieselben an ihn und Andre die Erfüllung einer Pfandverschreibung über das Gericht zuStettin; 1389 verschenkte sein Vater mit seiner und seiner Brüder Zustimmung für die Zeit nach seinemTode eine Hufe im Dorfe Sarnow an das Kloster Stolp.
Heinrichs Söhne waren Curd und Günther. Der erstere wird 1413 und 1417 ausdrücklich als solcherbezeichnet, 6 ) Günther aber durfte nach der Art, wie er 1411 mit Curd als Zeuge zusammen genannt wird(Coerd unde Ghunter van Zweryn), 7 ) mit grösster Wahrscheinlichkeit als dessen Bruder zu betrachten sein.
25. Curd.
1378 -1399.
(2. Sohn von No. 16, Vater von No. 40 bis 42.)
heisst von 1378 bis 1383 Knappe und zugleich Herzoglicher Küchenmeister (Kokemester, magistercoquine), 8 ) 1389 und 1394 erscheint er allein als Ritter, 9 ) 1399 zugleich als Ritter und Rath des Her-zogs Bogislav VII, 10 ) und heisst deshalb in der Urkunde auch familiaris illustris principis domini Bugslai.Vorzugsweise begegnen wir ihm als Zeugen der Herzöge Swantibor I und Bogislav VII; einmal als derenBürgen, und einmal auch als Zeugen des Abts Laurentius von Stolp. 1379 leistete er nebst Anderen Bürg-schaft für seine Vettern Henning und Cuneke von Schwerin (No. 21 und 22), welche sich zur Bezahlungeiner Schuld an Henneke vom Golme verbindlich gemacht hatten. Er heisst in dieser Urkunde: junge Curd;es lebte ja damals noch in derselben Spantekower Linie der der nächst älteren Generation angehörendeCurd, zubenannt Clathar (No. 15).
Für Curd's Söhne halten wir Curd, Claus und Werner, mit dem Beinamen Stenkop. Denn dass dieseder Spantekower Linie angehörten und Brüder waren, ergiebt sich aus Urkunden von 1417, 1428 und 1431. 1 ')
1) ü. B. II. 238, 240. 2) ü. B. II. 260. 3) U. B. II. 272. 4) U. B. It. 281. 5) U. B. II. 181, 186, 205, 215. 6) U.
B. II. 256, 272. 7) U. B. IL 250. 8) U. B II. 197, 198, 200, 203, 206. 9) U. B. Tl. 215, 224. 10) U. B. II. 233. 11) U.
B. II. 272, 282, 288.
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