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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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13. Zacharias.

1370.

(2. Sohn von No. 6, Vater von No. 20.)

ist uns nur aus einem einzigen Document vom 28. October 1370 bekannt. 1 ) Nach diesem hatte er als Ritteran der langjährigen und berühmten Fehde der Schwerine mit der Stadt Anclarn Theil genommen und letzterefür die Freilassung eines Herrn von Neuenkirchen, der ohne Zweifel auf der Seite der Stadt gestanden undin Schwerinsche Gefangenschaft gerathen war, zu einem Lösegelde von 1400 Mark Sund. Pfennige gezwungen.In dem Frieden, der durch obige Urkunde zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, verpflichtete sich dieStadt Anclam, von den Ansprüchen, die sie um eines Lösegeldes willen an den Schwerinen habe, gänzlichabzustehen.

Für einen Sohn des Zacharias halten wir Gerd mit dem Beinamen Bauernfeind. Urkundlich wissenwir nur, dass überhaupt die Schwerine dieses Beinamens der Spantekower Linie angehörten; im Besonderenlassen wir uns durch den Vornamen bestimmen, Gerd (No. 20) für einen Enkel Gerhards (No. 6) anzu-sehen, und da letzterer zwei Söhne, Claus und Zacharias, hatte, als ein Sohn des Claus aber bereits Dettlofuns bekannt geworden ist, so glauben wir Zacharias dem Gerd (No. 20) als Vater zuschreiben zu dürfen.

14. Oldag.

1374.

(Aeltester Sohn von No. 7, Vater von No. 21 und 22.)

war Knappe und gehörte zu den Bürgen der Herzöge von Pommern-Stettin, als sie am 16. Mai 1374 zuPrenzlau mit ihren Vettern, den Herzögen von Pommern-Wolgast, ein Bündniss schlössen und sich ver-pflichteten, deren Land und Leute gegen Jedermann in Schutz zu nehmen. 2) Er heisst in der Urkunde aus-drücklich Oldwig von Schwerin zu Spantekow zum Unterschiede von dem in demselben Documenteebenfalls als Bürge erscheinenden Oldwig von Schwerin zu Altwigshagen (Taf. V. 15).

Seine Söhne waren urkundlich 3 ' Henning und Cuneke.

15. Curd.

1379.

(2. Sohn von No. 7, Vater von No. 23.)

ist nur aus einer Urkunde 4 ' vom Jahre 1379 bekannt, in welcher er für seine Neffen Henning und Cuneke(No. 21 und 22) hinsichtlich der Lösung ihres Versprechens, an Hennecke vom Golme die ihm geschuldeteSumme von 1000 Mark Sund. Pfennige am nächsten Martins-Tage zu bezahlen, Bürgschaft leistete. Erführt in diesem Documente den Beinamen Clathar.

Sein Sohn war Hans. 5 '

16. Werner.

13741389.

(Sohn von No. 8, Vater von No. 24 bis 28.)

In den drei Documenten von 1374, 1379 und 1389, in denen allein seiner Erwähnung geschieht, 6 ) wirder als Werner der A eitere (olde Werner und senior Wernerus) bezeichnet, ohne Zweifel im Gegensatze zuseinem mit ihm zwar gleichzeitig in Urkunden auftretenden, doch der nächstjüngeren Generation angehören-den Vetter Werner (No. 32). 1374 wird seiner nur als Vater Heinrichs von Schwerin gedacht; 1379 ister Bürge für die Brüder Henning und Cuneke (No. 21 und 22); 1389 nennt er sich selbst Burgmann in

1) U. B. II. 167. 2) U. B. II. 185. 3) U. B. II. 198. 4) ü. B. II. 198. 5) U. B. II. 272. 6) ü. B. II. 186, 198, 215.

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