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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
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Beim Mangel jedes weiteren Anhaltes lassen wir den Vornamen entscheidend sein und schreiben ihmden urkundlich 1 ' sicher zur Spantekower Linie gehörenden Heinrich (No. 17) als Sohn zu. .

10. Henning.

13371349.

(3. Sohn von No. 4, Vater von No. 18.)

gehörte als Bruder Werners (No. 8) auch zu den Interessenten des Vergleichs von 1337. 2 ' 1346 und 1349heisst er Bitter 3 ' und hatte Besitzthum und wahrscheinlich auch seinen Wohnsitz im Lande Meklen-burg. In Folge nämlich der im Jahr 1315 gegenüber dem Fürsten Heinrich von Meklenburg eingegan-genen Verpflichtung der vier Spantekower Brüder (No. 2 bis 5), 4 ' hatte vermuthlich Johann (No. 4), wiees bereits bei diesem erwähnt ist, schon 1320 das Gut Arnsberg in Meklenburg angekauft. Da wir nunden in Bede stehenden Henning (Johann's Sohn) im Jahre 1346 als Zeugen des Klosters Stolpe finden, 5 'als dieses die Bitter von Dewitz mit den in der Nähe von Arnsberg belegenen Dorfschaften Woseryn,Quassow und Gor belehnte, so dürfen wir daraus folgern, dass ihm (Henning) das Gut Arnsberg als väterlichesErbtheil zugefallen war und dass er auch wahrscheinlich dort seinen Wohnsitz gehabt habe. Als weiterenGrundbesitz Hennings in Meklenburg dürfen wir aber auch noch einen Hof zu Quassow betrachten, dennnur so konnte der um diesen Hof fliessende Bach, welchen ihm Graf Otto von Fürstenberg am 7. April1349 auf Lebenszeit verlieh, 6 ' Werth für ihn haben.

Hennings Sohn war ohne Zweifel Henning (No. 18); nicht nur der gleiche Vorname lässt daraufschliessen, sondern weit mehr noch, dass er im Meklenburgischen angetroffen wird, und zwar im Besitz vonArnsberg und des vor der Stadt Wesenberg belegenen Dorfes Klötenow. 7 '

Auch beweist das von Henning (No. 18) erhaltene Wappen, 8 ' dass derselbe nicht etwa, wie man sonstaus seinem Wohnsitze vermuthen könnte, der damals ebenfalls blühenden Meklenburgischen, sondern derPommerschen Linie der Schwerine angehörte.

11. Dietrich.

13301357.

(Sohn von No. 5.)

verliess sein väterliches Schloss Spantekow, gewann das Bürgerrecht in dem benachbarten Anclam undward dort ansässig. Im Jahre 1330 finden wir ihn unter den Bathsmannen der Stadt, 9 ' in den Jahren1345 und 1357 unter den Bürgermeistern. 10 '

12. Claus.

13461374.

(Aeltester Sohn von No. 6, Vater von No. 19.)

Wir kennen ihn nur als Knappen. 1346 diente er dem Kloster Stolpe als Zeuge in einer Beleh-nungs-Urkunde für Otto und Uliich von Dewitz; 11 ' 1374 zählte er zu den Mannen und Bürgen der Herzöge vonPommern-Stettin in ihrem Bündnisse mit den Herzögen von Pommern-Wolgast. 12 '

Aus einer Urkunde 13 ' vom 16. März 1358, durch welche die Herren von Oertzen ihren Vettern Heynound Henning Behr Einkünfte von 30 Mark Sund. Pfennige aus dem Dorfe Santz überlassen, erfahren wir,dass auch Claus Schwerin an diesen Einkünften Bechte zu haben vermeinte: denn es verpflichteten sich diegedachten von Oertzen ausdrücklich, die Käufer gegen Jedermanns Ansprüche, insbesondere gegen die desNicolaus von Schwerin, sicher zu stellen.

Claus Sohn war Dettlof. W)

1) U. B. II. 168, 175. 2) Vgl. No. 6. 3) U. B. II. 133, 139.

6) U. B. II. 139. 7) U. B. II. 207, 241. 8) U. B. Siegel-Taf. II. 15.

II. 133. 12) U. B. II. 185. 13) U. B. II. 147. 14) U. B. II. 272.

4) Vgl. No. 2 und U.'B. II. 62. 5) U. B. II. 133.9) ü. B. II. 99. 10) U. B. II. 132, 145. 11) U. B.