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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
120
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bei durchreisenden Kaufleuten und Fuhrleuten vorgenommenen Abgaben-Erhebung ernstlich abzumahnen.Aber dennoch nennt sie der Herzog auch noch in diesem Verbote seine getreuen und geliebten Vasallen undlässt für den Fall einer weiteren Uebertretung desselben kein Drohwort fallen, sondern giebt- ihnen auf dasMildeste und Schonendste nur zu erkennen, dass sie dann ganz gegen seinen Willen handeln würden.

Die Verpflichtung, welche Johann mit seinen Brüdern im Jahre 1315 gegen den Fürsten Heinrich vonMeklenburg übernommen hatte, in dessen Gebiete Güter zu erwerben und in dieser Beziehung seine Vasallenzu werden, scheint durch Johann gelöst worden zusein, da in einer 1320 zu Neu-Brandenburg ausgestelltenUrkunde die Gebrüder von Peckatel neben Anderen auch ihn zu Bürgen ihres Gelöbnisses setzen, dem FürstenHeinrich von Meklenburg mit Schloss und Stadt Prillewitz treu zu Diensten zu stehn.

Das im Meklenburgischen von Johann erworbene Gut war vermuthlich das Dorf Arnsberg im LandeStargard; wenigstens besass und bewohnte dasselbe sein Enkel Henning (No. 18) und zwar mit Nutzungen,Rechten und Freiheiten, wie es schon seine Vorfahren inne gehabt hätten. 1 )

Für Johann's Söhne halten wir Werner (No. 8), Heinrich (No. 9), dem wir wegen seiner Descendenzkeine genealogisch passendere Stelle anzuweisen wissen, und Henning (No. 10), weil wir ihm im LandeMeklenburg begegnen, 2 ) so dass es scheint, als sei das von Johann (Henning) dort erworbene Besitzthumauf ihn vererbt worden; nebenher bestimmt uns auch noch der Vorname Henning zu dieser Annahme.

5. Dietrich.

1278 1319.

(4. Sohn von No. 1, Vater von No. 11.)

Wenn wir nicht annehmen wollen, dass der im Jahre 1278 als Knappe auftretende Thidemannvon Schwerin 3 ' etwa ein vierter Sohn Daniels (Taf. II. 1) sei, der eben nur dies eine Mal erscheint, ohnedass uns von ihm oder einer Descendenz desselben weitere. Nachrichten bekannt geworden, so dürfen wir, dasonst die vierte Generation des Schwerinschen Geschlechts urkundlich feststeht, vielleicht behaupten wiewir das auch gethan haben dass er mit dem seit 1285 genannten Dietrich von Schwerin 4 ' identisch unddass die längere Form Thidemann nur eine Abwandlung von Thide (oder Dietrich) sei, wie sich beispiels-weise in den Jahren 1305 und 1306 bei dem Geschlechts-Namen v. Buch insofern wiederfindet, als darinWernerus de Buken und Wernerus Bokemann für dieselbe Person anzusehen sind. 5 ' Von 1285 an begegnenwir Dietrich von Schwerin noch drei Mal als Ritter, 6 ' einmal Thidericus, sonst Theodericus genannt; erwar 1285 mit seinem Bruder Johann Zeuge des Pommerschen Herzogs Bogislav IV, 1319 mit seinem BruderGerhard Zeuge und Rath des Herzogs WartislavIV und erkannte 1315 gemeinsam mit seinen sämmtlichenBrüdern den Fürsten Heinrich von Meklenburg als seinen Schutzherrn an. 7 '

Für seinen Sohn erachten wir den einen gleichen Vornamen tragenden Dietrich (No. 11).

6. Gerhard.

13201349.

(Sohn von No. 2, Vater von No. 12 und 13.)

erscheint in 11 Urkunden 8 ' und zwar 1320 und 1328 als Knappe und von 1329 ab als Ritter. Abge-sehen von der Zeit zwischen 1326 und 1338 zählte er zu den treuen Mannen der Pommerschen Herzögeund diente ihnen vorher und 1349 noch einmal nachher als Zeuge oder Bürge, ebenso war er Zeuge desStifts Cammin (1336), des Klosters Stolpe (1346) und der Stadt Jagow (1349), dagegen scheint er inner-halb des gedachten Zeitraums, wenn wir eine Urkunde vom 31. März 1336 9 ' mit drei unter dem 14. August1338 ausgestellten Urkunden 10 ' zusammenhalten, mit dem Feinde seiner Landesherren gemeinsame Sache ge-macht zu haben.

Bekanntlich zogen sich bis in das Jahr 1338 die langjährigen Lehnstreitigkeiten zwischen Pommern und derMark Brandenburg. 11 ' Einen Theil dieser Streitigkeiten, soweit sie mit dem Haus zu Klempenow zusammenhingen,

1) Vgl. No. 18 und U. B. II. 207. 2) Vgl. No. 10. 3) U. B. II. 21. 4) U. B. II. 25. 5) Vgl. U. B. II. 47, 48, 49, 50.

6) U. B. II. 25, 62, 65. 7) Vgl. No. 2. 8) U. B. 66, 92, 94, 96, 109, 110, 112, 115, 133, 137, 138. 9) ü. B. II. 110.

10) U. B. II. 114 (2 Urk.), 115. 11) Micrael. Antiqu. Pommer. VI. p. 376.