feindlichen Ueberfall zu befürchten stand, bewog Gerhard und seine Brüder Oldag, Johann und Dietrich imJahre 1315 sich und ihren Erben den Schutz des Meklenburgschen Fürsten Heinrich und seiner Nachfolgerzu sichern. Derselbe ward ihnen gewährt, doch versprachen sie dafür unter dem 16. Mai 1315, mit demgedachten Schlosse für immer den Fürsten Meklenburg's zu Diensten zu stehen, wie Unterthanen ihremnatürlichen Lehnsherrn, und verpflichteten sich ausserdem, in deren Lande Güter für 1000 Mark anzukaufen,diese vom Fürsten Heinrich zu Lehn zu nehmen und ihm dafür mit einem Streitwagen Yasallendienste zuleisten. In diesem Vertrage zwischen dem Fürsten von Meklenburg und den Spantekower Schwerinen liegtdie Erklärung dafür, dass Gerhard wenig später, in einer Urkunde vom 8. October 1315, ein getreuer Ritterdes Fürsten Heinrich von Meklenburg heisst und für diesen Bürgschaft leistet. Auch finden wir seitdemwirklich die Spantekower Linie von Schwerin in Meklenburg mit Gütern angesessen. 1 '
Für Gerhard's Sohn halten wir Gerhard (No. 6), sowohl um des gleichen Vornamens willen, als weildieser um dieselbe Zeit (1320) als Zeuge zuerst auftritt, in welcher der in Rede stehende Gerhard als sol-cher verschwindet (1319), so dass es fast scheint, als sollte er dessen Stelle ersetzen; als auch insbesondereaus folgendem Grunde: In einem, nur nach seinem Inhalt uns bekannt gewordenen Documente von 1337 2 >werden Gerd, Curd und Werner von Schwerin nebst Claus Lüskow als gemeinsame Besitzer des HausesKotzenow genannt; Gerd, Curd und Werner konnten aber nur Vettern sein, nicht Brüder, da ausdrücklichnoch ere Gebrödern in dem Vertrage erwähnt werden, den sie damals mit den Herzögen Otto und Barnimvon Pommern abschlössen. Als ihre Väter können aber nur drei von den zur Spantekower Linie ge-hörenden vier Brüdern Gerhard, Oldag, Johann und Dietrich (No. 2—5) in Betracht kommen, da dieUsedom'sche Linie wegen der Lage Kotzenow's (bei Anclam) überhaupt ausscheidet, die Söhne der da-mals zur Altwigshagener Linie zählenden Brüder Heinrich, Werner und Oldag (Taf. V. 2—4) aber,wie bereits bei diesen dargethan worden ist, andere waren.
Unter jenen vier Brüdern der Spantekower Linie aber sehen wir wieder von Dietrich ab, da mit seinemin Anclam lebenden Sohne Dietrich (No. 11) seine Descendenz erloschen zu sein scheint. Nehmen wir nunan, was das Natürlichste ist, dass die gedachten drei Vettern Gerd, Curd und Werner nach der Alterfolgeihrer Väter in dem auszugsweise mitgetheilten Documente von 1337 aufgezählt worden sind, so war Gerdein Sohn Gerhard's, Curd ein Sohn Oldag's, und Werner ein Sohn Johann's.
3. Oldag.
1295 — 1326.
(2. Sohn von No. 1, Vater von No. 7.)
Sein Vorname lautet verschieden, in lateinischen Urkunden: Oldagus, Oldalcus und Oldacus, in deut-schen Oldach und Oldag. 1295 erscheint er als Bitter und Mitbesitzer der Stadt Lassan, 3 ' weiterhin be-gegnet er uns nur als Bitter und — abgesehen von der Urkunde vom 15. Mai 1315, durch welche er sichmit seinen Brüdern unter den Schutz der Meklenburgischen Fürsten stellt 4 ' — nur als Zeuge und Bürge 5 ' fürdie Pommerschen Herzöge und einmal für die Stadt Pasewalk.
4. Johann (auch Henning).
1285 — 1331.
(3. Sohn von No. 1, Vater von No. 8 bis 10.)
war 1285 noch Knappe, erscheint von 1292 an als Kitter. Von 1285 bis 1315 nennen ihn die Ur-kunden Johann, 6 ' seit 1320 ausschliesslich Henning, 7 ' und ward er durch seine bevorzugte Stellung bei denPommerschen Herzögen Boguslav IV, Wartislav IV und insbesondere bei Otto I und Barnim, denen allener wiederholentlich als Zeuge und Bürge diente, eine so bekannte Persönlichkeit, dass er seit 1326 mehr-fach kurzweg Henning von Spantekow genannt wurde. Nichtsdestoweniger hatte Herzog Otto I im Jahre1326 Veranlassung, ihn sowohl als seinen Vetter Heinrich (Taf. V. 2) und dessen Kinder, als auch die BrüderHenning und Nicolaus von Lüskow, die seine Vettern (patrueles) heissen, von der eigenmächtig von ihnen
1) Vgl. No. 10. 2) Nach einer Notiz des Herrn von Bohlen. S) ü. B. II. 35. 4) U. B. II. 62. 5) ü. B. II. 57, 62,
73, 78, 79, 89. 6) U. B. II. 25, 33, 62. 7) U. B. II. 68, 73, 78, 88, 89, 91, 92, 93, 97, 98, 100.