(Taf. IX. 7, 9), wiederum Söhne des gedachten Hans, das Document, mittelst dessen dieselben ihren An-theil an Altwigshagen ihrem Vetter Ulrich von Schwerin auf Spantekow (Taf. VIII. 5) verkaufen. U
67. Werner.
1533—1569.
(Sohn von No. 60, Vater von No. 72 und 73.)
Wir begegnen ihm in dem mehrfach citirten Lehnbriefe von 1533, in der Bestätigung desselben von1569 und in einer Notiz vom 3. Juli 15G0 2) dahin lautend, dass er durch ein Schreiben an Bürgermeisterund Bath zu Pasewalk vor den Angriffen des Joachim Mollenbeck und seiner Freundschaft in fürstlichessicheres Geleit und Schutz genommen worden sei.
68. Heinrich.
1524—1561.
(Sohn von No. 61, Vater von No. 74 und 75.)
gehört zu demjenigen Zweige dieser Linie, in welcher der Beiname Ziedler angetroffen wird. Er war zuAltwigshagen erbgesessen und hatte dort auch seinen Wohnsitz. Jedenfalls aber hatte er auch von seinemVater her Besitz in Aurose und Demnitz, den wir später in seines Sohnes Hans (No. 74) Händen finden.Dieser Letztere wird 1601 ausdrücklich: Heinrichs Sohn zum Hagen und Demnitz genannt. In seinemAlter mag dann Heinrich, nachdem er seine Güter an seinen Sohn abgetreten, nach Anclam gezogen sein.Er verheirathete sich dort — jedenfalls in 2. Ehe — erst nach seinem 60. Lebensjahre. 3 ) Zwischen 1524und 1533 war er genöthigt, von seinem Vetter Claus (No. 64) ein Darlehn von 50 Bhein. Gulden aufzunehmen,welche er demselben auf seinem Hofe zu Altwigshagen sicher stellte. 4 ) In dem Lehnbriefe von 1533 er-scheint er gemeinsam mit seinen Vettern der Spantekower und Altwigshagener Linie ; 5 > 1556 war er Zeugefür die Söhne des alten Hans von Schwerin (Taf. IX. 5); 6 > 1560, nach dem Tode des Herzogs Philipp I,liess er seinen Lehnsbesitz zweimal muthen: zuerst am 10. October durch seinen Vetter Jacob (No. 66) unddann am 26. December durch seinen Sohn Hans. 7 * Es ist anzunehmen, dass Heinrich damals schon sehrbejahrt war und deshalb nicht persönlich in Wolgast der Lehnsmuthung sich unterziehen konnte; es ist diesumsomehr zu glauben, als der genannte Jacob bei der Landesherrschaft nicht nur für Heinrich selbst, sondernzugleich auch für dessen Söhne Hans und Joachim (No. 74 und 75) die Lehne nachsuchte. 1569 warHeinrich auch bereits todt; in dem, in diesem Jahr ausgestellten, Lehnbrief wird er nicht mehr erwähnt,sondern an seiner Stelle die gedachten Söhne. Dass Hans und Joachim unzweifelhaft Heinrichs Söhne ge-wesen, erhellt aus drei Documenten von 1560, 1569 und 1601. 8 > In dem ersteren und dritten wird Hansausdrücklich Heinrich's Sohn genannt, in dem zweiten heissen Hans und Joachim Brüder.
69. Joachim (Achim).
1538 — 1605.
(Sohn von No. 64, Vater von No. 76 und 77.)
im Gegensatz zu Joachim (No. 70) der Aeltere genannt; erscheint urkundlich zuerst im Jahr 1538 alsBürge für Anton von Zastrow und heisst erbgesessen zu Altwigshagen . 9 > Er gehörte daher ohne Zweifelauch 1540 zu denjenigen, welche zum Empfange der Lehen nach Anclam beschieden wurden, obgleich es inder betreffenden Urkunde nur heisst: alle Schwerine zum Hagen. 10 ) 1561 muthete er sein Lehen zu Wol-gast, 11 ' empfing 1567 die gesammte Hand an den Lehngütern seiner Vettern 12 ) und begegnet uns auch imLehnbrief von 1569. 13 > Zugleich mit seinem Vetter Hans (No. 74) ist er 1570 Bürge für die Gebrüder
1) U. B. II. 521. 2) U. B. II. 456, 533, 501. 3) Adelung-Sprengel, von Schwerin'sche Familiengeschichte, Mscpt. 4) U.B. II. 445. 5) U. B. n. 456. 6) U. B. II. 492. 7) U. B. II. 503. 8) U. B. II. 503, 533, 561. 9) U. B. II. 461. 10) U.B. II. 467. 11) U. B. II. 503. 12) U. B. II. 524. 13) U. B. II. 533.
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