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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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seinen Wohnsitz daselbst; spätestens von 1528 an wohnte er in Anclam und zählte zu den dortigen Bür-gern; 1537 wird er ausdrücklich als solcher bezeichnet. 1 )

Er war vennält mit Ilsabe Krukow und verschrieb dieser um das Jahr 1528 zum Leibgedingeeinige (nicht näher angegebene) Güter, wozu auf seine unterihänige fleissige Bitte die Pommerschen Herzöge,Gebrüder Georg I und Barnim XI, ihre Einwilligung ertheilten. s) Im Jahre 1533 finden wir Claus in demmehrgedachten Lehnbriefe ; 3 > 1537 erscheint er zuletzt als Bürge seines Mitbürgers zu Anclam, Henningvon Usedom. 4 ) Des Claus Sohn war Joachim der Aeltere. 5 >

65. Jürgen.

1533 1569.

(Sohn von No. 58, Vater von No. 70.)

Wir kennen ihn nur aus dem Lehnbriefe von 1533, 6 > dagegen fehlt er in dem Lehnbriefe von 1569, 7)in welchem ohne Zweifel Joachim der Jüngere als sein Sohn in seine Stelle getreten ist. In dem Lehn-briefe von 1533 erscheinen nämlich folgende Glieder der Altwigshagener Linie: Hans (Taf. IX. 5), Claus(No. 64), Heinrich (No. 68), Christoph (No. 62), Jacob (No. 66), Werner (No. 67) und der hier in Redestehende Jürgen. Von diesen starben bis 1569: Hans (Taf. IX. 5), Claus (No. 64), Heinrich (No. 68), Chri-stoph (No. 62) und Jürgen; es mussten also in dem Lehnbriefe deren Söhne, sofern sie solche hatten, Auf-nahme finden; für Hans (Taf. IX. 5) traten Henning, Jacob und Hans Hugold (Taf. IX. 7, 9, 11), nebstden Söhnen ihres verstorbenen Bruders Christoph: Dettlof und Claus (Taf. X. 2) ein; für Claus (No. 64)dessen Sohn Joachim der Aeltere (No. 69), für Heinrich (No. 68) Hans und Joachim (No. 74 und 75) zuDemnitz; die 1533 genannten Jacob (No. 66) und Werner (No. 67) waren 1569 noch am Leben und er-scheinen in dem Lehnbriefe dieses Jahres aufs Neue. Ausser diesen allen wird in diesem Lehnbriefe nochein Joachim der Jüngere genannt; dieser kann also nur ein Sohn entweder des verstorbenen Christoph (No. 62)oder des verstorbenen Jürgen gewesen sein. Ein Sohn des ersteren war er indessen auf keinen Fall, weiler in einer Registratur von 1560 8 > neben demselben und in äusserlich ganz getrennter Stellung als ein Lehns-berechtigter aufgeführt wird; Joachim der Jüngere muss daher als ein Sohn Jürgens angesehen werden.

66. Jacob.

1533 1573.

(Sohn von No. 59, Vater von No. 71.)

Er heisst erbgesessen zu Altwigshagen und besass daselbst den grossen Rittersitz,v welchen nach-mals Otto von Schwerin (Taf. XVII. 2) bewohnte; hatte aber dennoch, wie sein Vater, seinen Wohnsitz inAnclam, und es ist anzunehmen, dass er auch dort begütert gewesen. Ausserdem hatte er Antheil anDucherow, wie aus der Kirchenmatrikel dieses Dorfes von 1572 hervorgeht. 10 )

Als die Kirchenvisitatoren es für angemessen hielten, dass von dem Korn, welches auf zwei MorgenGildeland gebaut würde, ein Theil zum Besten der Kirche, der andere Theil zum Besten des Dorfes ver-wendet würde, erhoben Jacob, Joachim der Aeltere (No. 69), Joachim der Jüngere (No. 70), Hans (Taf. VIII. 4)und die Vögte Ulrich's (Taf. VIII. 5) Einwendungen und erklärten es für billig, dass das ganze Korn demDorfe zur Erhaltung der sieben Dämme und sieben Brücken erhalten bleibe. Auch an baarem Gelde hatteJacob keinen Mangel, er war im Stande 1572 an Ewald von Köppern zu Rossin und Ratibur 1000 Guldenund 1573 an Dietrich Schinkel 200 Gulden gegen 6 Procent auszuleihen. 11 )

1533 erscheint Jacob in dem Spantekower und Altwigshagener Gesammtlehnbriefe, 12 ) ebenso 1569 inder Bestätigung desselben; 13 ) 1560 muthete er die Lehne zugleich im Namen seiner Vettern derselbenLinie. 14 )

1555 tritt Jacob als Bürge auf für Christoph von Schwerin zu Löwitz (Taf. IX. 6), den ältesten Sohndes alten Hans (Taf. IX. 5); 15 ) 1566 untersiegelt er mit den Gebrüdern Henning und Jacob von Schwerin

1) Anm. 2 zu U. B. II. 4G0. 2) U. B. II. 449. 3) U. B. II. 456. 4) U. B. II. 460. 5) ü. B. II. 563. 6) ü. B. II. 456.

7) U. B. II. 533. 8) U. B. II. 503. 9) U. B. II. 610. 10) ü. B. n. 538. 11) ü. B. II. 542, 544. 12) U. B. II. 456.13) U. B. II. 533. 14) U. B. II. 503. 15) U. B. II. 491.

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