55. Dettlof.
1500-1504.
(Sohn von No. 47, Vater von No. 62.)
wohnte in Wo dar g; 1500 war er Bürge für Einwald von Köppern zu Schmuggerow. '> 1504 erscheint er indem Gesammt-Lehnbriefe für die Spantekower und Altwigshagener Linie; 2 ) in dem Lehnbriefe von 1538wird er nicht mehr genannt; wir vermuthen, dass er inzwischen gestorben und dass in dem letzterwähntenLehnbriefe Christoph als sein Sohn in seine Stelle getreten ist. 3 >
56. Joachim.
1472 — 1492.
(Aeltester Sohn von No. 48.)
mit dem Beinamen Grawetop. Wir treffen ihn nur als Knappen an. 1480 war er Vogt vonücker-münde; 1472 leistete er für seinen Vater Bürgschaft in einer Leibgedings-Verschreibung; 4 > 1479 war erZeuge für die Herzöge von Meklenburg in dem Vertrage, welcher durch deren Vermittlung zu Prenzlauzwischen Pommern und der Mark zu Stande kam; 5 ) 1480 und 1481 erscheint er als Kath und Zeuge desHerzogs Bogislav X von Pommern. 6 )
In dem Verzeichniss von 1479, welches die unter Friedensbrach von Seiten Pommerscher Unterthanenin der Mark verübten Schäden aufzählt, steht auch Joachim aufgeführt; 7 ) darnach hatte er zwei PrenzlauerEinsassen, Moritz Molbe und Hans Stegemann, gefangen genommen, von denen der erstere zu 30 Gulden,der zweite zu 8 Gulden Lösegeld sich verpflichtete.
Für die mancherlei Dienste, welche Joachim von Schwerin, insbesondere wohl als Vogt zu Uckermünde,dem Herzog Bogislav X geleistet hatte, gab ihm dieser 1480 die Anwartschaft auf die Lehngüter des ArndVederow, bestehend aus halb Konerow, Wodarg, Cossin, und Werder und wo derselbe sonst Lehngüter habensollte. 8 ) Sie sollten ihm jedoch dann erst zufallen, wenn Vederow's Erben in männlicher und weiblicherLinie ausgestorben wären.
Wir begegnen Joachim zum letzten Male 1492, als er von dem Präsentations-Recht Gebrauch machte,das ihm neben seinen Vettern zu Altwigshagen und den ebendaselbst ansässigen Lindstedt's als Patron derAltwigshagener Kirche hinsichtlich der in derselben freigewordenen Vicarie zustand. 9 )
1504 war er bereits todt, da er in dem Gesammtlehnbriefe aus diesem Jahre nicht mehr genanntwird. 10 ) Aber er starb auch ohne directe Lehnserben zu hinterlassen: denn als Herzog Bogislav das ihmverliehene, oben gedachte Vederow'sche Angefälle im Jahre 1508 wieder an sich brachte, kaufte er es Joa-chim's Vettern Gerd und Claus (No. 63 und 64) ab. 11 )
57. Claus.
1504.
(2. Sohn von No. 48, Vater von No. 63 und 64.)
Wir begegnen ihm nur in dem Lehnbriefe vom 22. Februar 1504. 12) 1508 kann er nicht mehr amLeben gewesen sein, sonst würde sich der seinem Bruder Joachim (No. 56) ertheilte Angefällsbrief, welchersich hätte auf ihn vererben müssen, in jenem Jahr nicht in Händen der Brüder Gerd und Claus (No. 63und 64) befanden haben; dieselben heissen Vettern Joacliim's und sind daher als Söhne des in Rede stehendenClaus anzusehen. 13 ' _
1) U. B. II. 412. 2) U. B. IL 420. 3) ü. B. IL 456. 4) U. B. II. 352. 5) U. B. IL 368. 6) U. B. II. 370, 380.7) U. B. II. 367. 8) U. B. II. 376. — Bagmihl, Pomm. Wappenbuch III. S. 82 berichtet, dass auch Wodarg nur zur Hälftedem Joachim verschrieben worden, und dass die andere Hälfte der nur halb verschriebenen Güter den von Walsleben gehört habe.9) ü. B. II. 398. Vgl. No. 54. 10) U. B. II. 420. 11) U. B. II. 426. 12) U. B. II. 420. 13) Vgl. No. 56.
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