innerhalb der festgesetzten (nicht näher angegebenen) Zeit jene Geldstrafe nicht zahlte, sondern er plünderteinzwischen aufs Neue die Abts- und Klostergüter, raubte bewegliche Habe, äscherte Gebäude ein und ver-wüstete sie; ja er fing sogar Klosterleute auf und schleppte sie mit sich fort, und das Alles, wie die betr.Urkunde sagt, obwohl er öffentlich anerkannt, dass er gegen Abt und Kloster keinerlei Ursach zu Klagenund Feindseligkeiten habe. Die Folge war, dass er und seine Bürgen von dem Abte Hermann von Doberan,als dem stellvertretend verordneten Richter, von Neuem mit dem Banne bedroht wurden, falls sie nicht inner-halb 15 Tagen Zahlung leisten und wegen des Raubes und Brandes Genugthuung geben, oder am fünfzehn-ten Tage selbst, falls er ein Gerichtstag wäre, sonst am nächsten Gerichtstage vor dem Abt persönlicherscheinen und ihr Verhalten rechtfertigen würden.
Alles dies begab sich, wie es scheint, nicht lange vor dem Jahre 1435. ^ Hans von Schwerin trittseitdem nicht mehr urkundlich auf; wir hören aber aus einer Urkunde 3 ) vom 2. Februar 1436, dass auchdamals noch nicht die gedachte Summe von 200 Mark gezahlt war, dass der eine Bürge des Hans, Hein-rich von Schwerin (No. 38), inzwischen verstorben und dass dagegen der andere Bürge Oldag (No. 39) mitseinem Sohne Burgies von Schwerin (No. 46) gegen den neuen Abt Lorenz von Pudagla seine, für Hansvon Schwerin geleistete Bürgschaft feierlichst nochmals anerkannte.
34. Bispraw's Kinder.
(Usedom'scher Zweig.)
1408—1417.
(Kinder von No. 22.)
Wie viel ihrer waren, wird nirgends gesagt. 1408 heissen sie Bispraw's unmündige Kinder , und zuihrem Nutzen wurden die 200 Mark Pfennige angelegt, welche der Abt Heinrich von Pudagla an ihreMutter Gertrud für eine Hufe in Görke bezahlt hatte. 3 > 1416 heissen sie schlechtweg Bispraw's Kinder 4 >und 1417 scheint von ihnen nur noch eine Tochter am Leben gewesen zu sein, denn eine solche alleinwird neben der Mutter in den Urkunden genannt, durch welche schliesslich deren Antheil am Dorfe Cachlinund an zwei Theilen der Lutebuk'schen Haide an das Kloster Pudagla durch Kauf überging. 5 )
35. Gereke.
1431.
(Sohn von No. 25, Vater von No. 44 und 45.)
wird uns nur als Bürge Jacob's von Schwichten in dessen Schuldverschreibung für Bertram Muckerwitz vomJahre 1431 bekannt. 6 )
Für seine Söhne halten wir Matthaeus und Andreas.
Beide gehörten urkundlich der Altwigshagener Linie an') und waren Brüder: denn sie lebten in der-selben Zeit und hatten beide den Beinamen Distel; einer von ihnen aber muss auch der Vater des von1504 bis 1533 auftretenden Gereke (No. 52), der ebenfalls zur Altwigshagener Linie zählte und auf Grundseines Vornamens als ein Enkel des in Rede stehenden Gereke anzusehen ist, gewesen sein, da für die übri-gen Glieder derselben Generation und Linie andere Söhne oder ein anderer Wohnsitz als Altwigshagen imFolgenden nachgewiesen werden. 8 > Ist aber einer der Brüder der Vater Gereke's (No. 52), dieser selbst aberein Enkel dieses Gereke (No. 35), so müssen die Brüder Matthaeus und Andreas Söhne dieses Gereke (No. 35)gewesen sein.
36. Arnd.
1429.
(Aeltester Sohn von No. 26.)
begegnet uns nur ein einziges Mal als Vasall und Zeuge des Bischofs Sifrid von Cammin in einer auf demSchlosse Körlin 1429 ausgestellten Urkunde. 9 )
1) ü. Ii. II. 295. 2) U. B. II. 299. 3) U. B. II. 248. 4) ü. B. II. 263. 5) U. B. II. 266, 268, 269. 6) U. B. II. 290.B. II. 327 und 337. 8) Vgl. No. 46 — 51. 9) U. B. II. 286.
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