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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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Kloster zugesprochen, bis Jemand bessere Beweise seiner Ansprüche beibringen würde, als der Abt sie vor-gelegt. Es spricht dies nicht nur der Schluss der gedachten Urkunde vom 25. Juli 1414, sondern noch einzweites über diesen Punct besonders ausgestelltes Documenta von demselben Tage aus.

Hans aber fügte sich in das Urtheil nur, soweit es die Sühne des verübten Todtschlags betraf; dieFrage über den Heimfall seiner Lehngüter zu Lutebuk und Görke legte er nach dem im August 1415 er-folgten Tode Wartislav's "VHI noch ein Mal der die Eegentschaft führenden Wittwe desselben, Agnes, zurEntscheidung vor; diese erfolgte am 13. März 1416, 2) sprach aber ebenfalls die gedachten Güter demKloster zu. Da verliess Hans die Insel mit dem Entschlüsse, seine sämmtlichen Güter daselbst dem Klosterkäuflich zu überlassen, und schlug seinen Wohnsitz in der alten Stammburg der von Schwerin'schen Linie,welcher er angehörte, inAltwigshagen auf. Am 2. Januar 1417 heisst er ausdrücklich Hans von Schwe-rin wonaftig tome Oldigliesliaglien. 31

Der Abt Heinrich war mit dem Vorhaben desselben hinsichtlich des Verkaufs jener Güter, mit wel-chem auch die Wittwe Bispraw's von Schwerin (No. 22) wegen ihres Antheils an Cachlin und an den zweiTheilen der Lutebuk'schen Haide sich einverstanden erklärte, wohl zufrieden, aber es bedurfte zur Ausfüh-rung desselben auch der Einwilligung der Herzogin Agnes, insofern ein Theil der Güter, wie wir oben sahen,fürstliches Lehn war. Mittelst einer Urkunde 4 ' d. d. Stralsund den 2. Januar 1417 ertheilte sie dieselbeund erklärte zugleich, dass vor ihr bereits die Abtretung der Güter mit allem Zubehör und allen Rechtenan den Abt erfolgt sei. Hans selbst bezeugte den Verkauf erst durch ein unter dem 5. Januar 1417zu Anclam ausgestelltes Documenta Hiernach empfing der Abt von dem Bitter Hans von Schwerin undvon der Bispraweschen (d. i. Wittwe des Bispraw) von Schwerin und ihrer Tochter deren sämmtlichen Be-sitz auf Usedom, wie er oben bezeichnet worden, für die Summe von 1920 Mark Sund. Pfennige, die auchAbt Heinrich bereits bezahlt hatte; und zwar war im Einzelnen der Kaufpreis veranschlagt worden: auf800 Mark für das ganze Dorf Cachlin, auf 500 Mark für die vom Kloster zu Lehn rührenden Güter zuLutebuk und Görke, und auf 620 Mark für 2 Theile von der Lutebuk'schen Haide und auf den Besitz vonDargen. Noch an demselben Tage erklärte Hans in einem besonderen Instrumente 6 > sich hinsichtlich allerMahnung und Ansprüche, die er bis auf diesen Tag an den Abt und das Kloster zu Pudagla und an dievon Usedom 7 > gehabt hätte, durch den abgeschlossenen Kauf befriedigt.

In beiden Documenten vom 5. Januar waren seine Vettern, die Brüder Heinrich, genannt Grawetop,und Werner von Schwerin (No. 40 und 41) seine Zeugen.

Am 13. Januar 8 ) erhält Baven Barnekow, Vogt zu Wolgast, von der Herzogin Agnes den Auftrag,das Kloster Pudagla in die erkauften von Schwerin'schen Güter einzuweisen und zwei Tage später erledigter sich desselben. Zu den Zeugen dieser letzteren Urkunde gehörte Hans von Schwerin selbst und ausserAnderen auch von der Stolper Linie Gerd von Schwerin und sein Sohn Joachim (Taf. HI. 7 und 13), zuStolp wohnhaft. 9 )

Schliesslich bescheinigt Hans von Schwerin noch unter dem 29. October 1417, 101 dem Kloster den(längst erfolgten) Empfang des für die verkauften Güter stipulirt gewesenen Preises von 1920 Mark Sundisch. 111

Zietlow 12 > glaubt, dass von nun ab das Kloster im ruhigen und unangefochtenen Besitz der erworbenenGüter gefunden werde. Dem ist jedoch nicht so. Wird es auch nicht ausgesprochen, so ist es doch mehrals wahrscheinlich, dass gerade in dem Verlust dieser Güter, zu deren Verkauf Hans von Schwerin dochmehr oder minder gezwungen war, die einzige Ursache lag, weshalb dieser aufs Neue von Altwigshagen ausgegen das Kloster sich feindlich erhob und gegen dessen Unterthanen Bäubereien verübte. Wieder war derBann seine Strafe, aber auch diesmal erlangte er seine Befreiung und zwar durch die Vermittlung des Her-zogs Casimir VI von Stettin, nach dessen Ausspruch er sich zu einer Busse von 200 Sund. Mark verpflich-tete und zugleich als Bürgen seine gleichfalls zu Altwigshagen wohnenden Vettern, die Brüder HeinrichGrawetop und Oldwig (No. 38 und 39) bestellte. Indess Hans war unverbesserlich: nicht allein dass er

1) U. B. II. 259. 2) U. B. II. 263. 3) U. B. II. 265. 4) U. B. II. 265. 5) ü. B. II. 266. 6) U. B. II. 267. 7) Die

Mahnung an die von Usedom ist nicht klar; sie mag mit der Tödtung des Kloster-Knechtes Hans Kemerer in Zusammenhangstehen, der aus Usedom scheint hergestammt zu haben und für den oder dessen Verwandte die Stadt vielleicht gegen Hansvon Schwerin Parthei genommen. 8) U. B. II. 268. 9) U. B. II. 269. Zietlow a. a. 0. S. 240 irrt, wenn er Gerd und Joachimzwei Söhne des vielbesprochenen Ritters Johann von Schwerin nennt; die betr. Worte heissen in der Original-Urkunde: Gherdunde Joachim zyn zone gheheten van Swerin. Fürs Erste stehen diese Worte nicht unmittelbar hinter dem Zeugen Hansvon Schwerin, sondern Reymer Nienkerke tritt dazwischen; fürs Zweite würde Zietlow's Auffassung die Worte zyne zone statt zynzone bedingen; letztere bedeuten einzig und allein: Gerd und Joachim, sein, d. h. Gerd's Sohn. Hans von Schwerin selbst starbohne Erben. 10) U. B. II. 271. 11) Zietlow a. a. 0. S. 230 bis 241 giebt eine sehr ausführliche Schilderung der letzten Be-ziehungen des Ritters Hans von Schwerin zum Kloster Pudagla seit dem Jahre 1414; ausser dem in Anmerkung 9 erwähntenIrrthume können wir ihm auch darin nicht beistimmen, dass er die Lutebuk'sche Haide ebenfalls für ein Klosterlehn ansieht.Wir halten sie, wie wir oben gesagt, für ein von der Landesherrschaft herrührendes. 12) a. a. 0. S. 241.

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