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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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37. Henning.

1430.

(2. Sohn von No. 26.)

hatte sich dem geistlichen Stande gewidmet; 1430 nennt ihn Bischof Sifrid von Cammin seinen Caplan.Als solcher diente er am 14. Juli 1430 dem Bischof als Zeuge in einer vom Schlosse Körlin datirtenUrkunde. *>

38. Heinrich.

1435.

(Aeltester Sohn von No. 27.)

führte den Beinamen Gr awetop. Wir begegnen ihm nur in zwei Urkunden, 2 ) die erstere trägt kein Datum,muss indess kurze Zeit vor 1435 ausgestellt worden sein. 3 ) Damals war Heinrich Knappe. Gemeinschaft-lich mit seinem Bruder Oldwig hatte er für Hans (No. 33), der wegen seiner Feindseligkeiten gegen dasKloster Pudagla mit dem Banne belegt worden und dieser Strafe nur gegen das Versprechen, eine Bussevon 200 Sund. Mark zahlen zu wollen, entgangen war, hinsichtlich dieser Verpflichtung Bürgschaft geleistet.Da indessen weder Hans noch seine beiden Bürgen ihrer Pflicht genügten, so wurde ihnen durch das ge-dachte Document die Excommunication angedroht, wenn nicht innerhalb 15 Tagen dem Kloster auf die eineoder andere Weise Genüge geschähe. 4 ) Aber auch diese Drohung fruchtete nichts: Heinrich starb (vor dem2. Februar 1436), 6 > ehe die gedachten 200 Mark zur Zahlung gelangten.

39. Oldwig.

14051436.

(2. Sohn von No. 27, Yater von No. 46 bis 48.)

hatte seinen Wohnsitz in Altwigshagen, war Knappe und führte den Beinamen Grawe top. Im Jahre1405, in welchem wir ihn zum ersten Male und zwar als Zeugen des Herzogs Swantibor I von Pommernantreffen, heisst er noch junge Oldewich zum Unterschiede von seinem vorher genannten Vater. 1417 warer mit mehreren andern Gliedern seines Geschlechts Bürge für seinen Vetter von der Spantekower LinieDietrich (Taf. VII. 28) und dessen Söhne in der Urphede, die sie der Stadt Anclam geschworen, 7 ' 1420 ge-hörte er zu den Schiedsrichtern, welche die zwischen seinen Vettern, den Brüdern Heinrich und Wernervon Schwerin, ebenfalls mit dem Beinamen Grawetop (No. 40 und 41), und dem Kloster Pudagla um derenAnsprüche an Mönchow enstandenen Irrungen beilegten 8 ) und in der bezüglichen Entsagungs-Urkunde dergenannten Brüder als Zeugen fungirten. 1431 am 14. April half er wiederum als Schiedsrichter zur Aufrich-tung eines Vergleichs zwischen den Brüdern Henning und Hermann von Schwerin, von der Usedomer Linie(Taf. H. 24 und 25), und dem Kloster Pudagla wegen Besitzthums in Katschow; 9 ) in demselben Jahr fin-den wir ihn als Bürgen Jacob's von Schwichten 10 ) und einige Jahre später gemeinsam mit seinem BruderHeinrich als Bürgen ihres Vetters Hans (No. 33). ") Als dieser sein Bruder Heinrich gestorben war, mitdem er sich verpflichtet hatte, für die von Hans (No. 33) dem Kloster Pudagla geschuldeten 200 Sund.Mark einzustehen und auch an Stelle des früheren Abtes Heinrich im Jahre 1435 ein neuer Abt, NamensLaurentius, die Leitung und Fürsorge für das Kloster Pudagla übernommen hatte, schien es diesem not-wendig, von dem allein übrig gebliebenen Bürgen Oldag von Schwerin und zugleich von seinem Sohne Bur-gies die Anerkenntniss jener alten Verpflichtung sich erneuern zu lassen. Oldag gab auch in diesem Sinneam 2. Februar 1436 zu Uckermünde vor dem Herzoge Wartislav IX und vor dem Abte Laurentius, zugleichim Namen seines Sohnes Burgies, eine feierliche Erklärung ab, indem er die Worte sprach: Wiewohl ich

1) ü. B. ir. 287. 2) U. B. II. 295, 299. 3) Vgl. U. B. II. 295. Anm. 1. 4) Vgl. No. 33. 5) U. B. II. 299. 6) U. B.

II. 243. 7) U. B. II. 272. 8) U. B. II. 275. 9) U. B. II. 288, 289. 10) U. B. II. 290. II) ü. B. II. 295.

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