27. Oldwig.
1382—1405.
(Einziger Sohn von No. 15, Vater von No. 38 nnd 39.)
begegnet uns in Urkunden gar nicht; auf seine Existenz innerhalb der Jahre 1382—1405 werden wir nurmittelbar dadurch geführt, dass Oldwig (No. 15) in Urkunden von 1382 und 1386 Oldwig der Aeltere (oldeOldich ) genannt wird, zum Unterschiede ohne Zweifel von einem Oldwig dem Jüngeren, den wir am natür-lichsten als seinen Sohn ansehen, und dass Oldwig (No. 39) 1405 Oldwig der Jüngere ( junge Oldewich)heisst zum Unterschiede von einem Oldwig dem Aelteren, der wiederum am natürlichsten für den Vaterjenes Oldwigs zu halten ist. Dürfen wir aber Oldwig (No. 39) als einen Sohn des in Eede stehenden Old-wig ansehen, so war auch Heinrich (No. 38) — welcher ausdrücklich als älterer Bruder Oldwigs genanntwird 1 ) — sein Sohn.
28. Gerd.
vor 1420.
(Einziger Sohn von No. 16, Vater von No. 40 und 41.)
führte den Beinamen Grawetop und wird nur 1420 als Vater der Brüder Werner (Pfarrer zu Golnow) undHeinrich erwähnt. 2 ' Er selbst lebte am 17. März des gedachten Jahres nicht mehr. Seine Frau heisstHille und war vermuthlich eine geborene Clotzow: denn sie vermeinte Ansprüche an das Gut Mönchowzu haben, welches einst Heinrich Clotzow gehörte und von dessen Wittwe mit fürstlicher Bestätigung vom6. August 1411 an das Kloster Pudagla verkauft worden war. 3 ) Diese vermeintlichen Ansprüche vererbtesie auch auf ihre Kinder, denen es schliesslich (1420) auch gelang, sich mit dem Kloster deshalb zu ver-gleichen. 4 '
Ausser den genannten Söhnen hatte Gerd nach dem soeben erwähnten Document noch andere Söhneund auch Töchter, die indessen sämmtlich mit Namen nicht genannt werden.
29. Curd.
1371 — 1397.
(Einziger Sohn von No. 18.)
begegnet uns als Zeuge und Treuhänder der Herzöge von Pommern-Stettin, und 1392 als Zeuge des Hansvon Schöning, in 11 Urkunden. 5 ' Er heisst 1371 noch Knappe, dagegen von 1376 an Ritter. Zweiandere Schwerine gleiches Vornamens werden urkundlich mehrfach mit ihm zugleich erwähnt: sein OheimCurd (No. 19) und der Küchmeister Curd von Schwerin von der Spantekower Linie (Taf. VII. 25); Ersterer1376, 6 ' Letzterer 1383 und 1394; 7 > alle drei zugleich im Jahr 1382. 8 >
Der uns bekannt gewordene wichtigste politische Act Curd's besteht in seiner Betheiligung an zweiVerträgen, 9 ' welche zu Schwedt am 28. April 1388 zwischen den Gebrüdern Herzögen Swantibor I undBogislav VII und dem deutschen Orden ihren Abschluss fanden.
Curd gehörte zu den Bäthen der Herzöge und war persönlich in Schwedt anwesend. In dem einenVertrage verpflichteten sich die Herzöge, eine ihnen vom Orden geliehene Summe von 2000 Schock Böh-mischer Groschen innerhalb 5 Jahren durch jährliche Abzahlung abzutragen. Der zweite Vertrag bestandin einem Bündniss mit dem Orden, durch welches die Herzöge gegen Empfang von 6000 Gulden die Ver-pflichtung übernahmen, dem Orden gegen den König von Polen 10 Jahre hindurch mit 100 wohlgewappne-ten Rittern und Knechten, 100 Schützen und 400 Pferden Hülfe zu leisten. Ausser den Herzögen selbstgarantiren auch noch Bürgen die pünctliche Innehaltung jener Verträge, obenan Curd (Conrad) von Schwerin.Nichtsdestoweniger blieben beide unerfüllt. Die Herzöge sagten sich sowohl vom Orden los, sogar ohne die
1) U. B. II. 295. 2) U. B. II. 275. 3) U. B. II. 251. 4) U. B. II. 275. Vergl. auch Zietlow, das Prämonstratenser
Kloster auf der Insel Usedom S. 223 — 226. 5) U. B. II. 168, 194, 203, 206, 212, 213, 221, 224, 227, 228, 229. 6) U. B. II. 194.
Vgl. No. 19. 7) U. B. II. 206, 224. 8) U. B. II. 203. 9) U. B. II. 212 und 213.
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