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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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Claus und Hermann von Schwerin (Taf. II. 20 und 22) von der Usedom'schen Linie ihre Streitigkeiten mitEghard und seinem Bruder Bispraw um den Cachliner See aufgaben und ihnen freie Fischerei und andereGerechtsame daran zuerkannten. Dass diese Gerechtsame aber an Besitz im Dorfe Cachlin selbst hafteten,ist mehr als wahrscheinlich.

Ausserdem aber dürfen wir wohl annehmen, dass Eghard auch noch inLutebuk nicht nur Besitzthum,sondern auch seinen Wohnsitz gehabt; wenigstens wohnten daselbst im Jahre 1389 sein Bruder Bisprawund auch sein Sohn Hans. 1 *

Wir kennen Eghard nur als Knappen; als solcher diente er 1379 dem Herzoge Wartislav dem Jün-geren (d. h. Wartislav IV.) als Zeuge. Er starb vor dem 2. December 1389 und ernannte noch auf demSterbebette sowohl seinen Bruder Bispraw, Gerhard von Schwerin, Bathmann in Usedom, (Taf. III. 4) undMartin Lepel zu Pinnow zu Vormündern (provisoribus) seines Sohnes, als den Geistlichen Jacob Krul zumVicar, wahrscheinlich für diejenige Yicarie, deren Dotirung am 2. December 1389 sein Sohn übernahm. 2 )Dass dieser sein Sohn Hans (No. 33) gewesen, sagt die eben citirte Urkunde.

22. Bispraw.

(Usedom'scher Zweig.)

13571389.

(2. Sohn von No. 11, Vater von No. 34.)

war Knappe und stellte als solcher gemeinsam mit dem Bitter Oldach Lepel 1357 eine Urkunde aus,durch welche sie sich gegen den Bath von Anclam verpflichteten, für die Erhaltung des Gutes, das derselbevon den im Dorfe Karnin wohnenden Brüdern Zabel, Gerd und Curd Lepel angekauft, Sorge zu tragen. 3 )

Bispraw wohnte inLutebuk, 4 ) wo auch sein Neffe Hans (No. 33) in den Jahren 1389 und 1390 an-sässig war, und hatte somit sicher auch dort Besitzthum; das Dorf Cachlin besass er, gemeinsam mitseinem Bruder Eghard, vermuthlich ganz, sowie Gerechtsame am See Cachlin, die indess erst nach derSchlichtung der zwischen ihm nebst seinem Bruder mit den Brüdern Claus und Hermann von Schwerin zuKatschow (Taf. II. 20 und 22) darum bestehenden Streitigkeiten ihre volle Anerkennung fanden; 5 ) endlichgehörte ihm eine Hufe zu Görke, die er von Heinrich Bussow gekauft hatte. 6 )

Sein Bruder Eghard, der vor dem 2. December 1389 starb, ernannte ihn als einen der Vormünderseines Sohnes Hans und in dieser Eigenschaft war er dessen Zeuge in dem Documente 7 ) von 1389, durchwelches Hans Schwerin zur Stiftung einer Vicarie in der Camminer Diöcese Einkünfte aus Dargen anwies.Bispraw selbst starb vor dem 6. December 1408. An diesem Tage nämlich verkaufte seine Wittwe, Ger-trud mit Namen, die oben gedachte Hufe zu Görke unter dem Beistande des mehrfach genannten Hansvon Schwerin (No. 33) an das Kloster Pudagla für 200 Mark Sund. Pfennige, legte indess dies Geld sofortwieder an zum Nutzen ihrer damals noch unmündigen Kinder, und zwar in der nicht näher bezeichnetenWeise, wie der vom Landesherrn dafür ernannte Bath, bestehend aus Wedige von Buggenhagen, Tideke vondem Borne, Beimar von Neuenkirchen und Martin von Lepel, die Entscheidung traf.

Von diesen unmündigen Kindern Bispraw's wird urkundlich im Jahre 1417 nur eine Tochter genannt. 8 )

23. Gerhard.

(Usedom'sclier Zweig.)

1386.

(Aeltester Sohn von No. 12.)

war Knappe und wohnte zu Görke, wo er demnach auch Besitz gehabt. Sein Auftreten beschränkt sichauf seine Theilnahme an zwei seine Vettern Eghard und Bispraw (No. 21 und 22) betreffenden Ur-

1) und 2) ü. B. II. 217 und 219. 3) U. B. II. 144. 4) U. B. II. 219. 5) U. B. II. 216. Vgl. No. 21. 6) U. B. II. 248.

7) U. B. II. 219, vgl. II. 217. 8) U. B. II. 266.

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