gelassene Lehen. Bei dem Leichenbegängniss des Herzogs Ernst Ludwig zu Pommern, am 29. Juli 1592,ging er nebst Claus von Schwerin auf Löwitz (Taf. X. 2.) u. A. an der einen Seite des Sarges mit demLicht und anhängenden Zindel-Binde. Im Jahre 1601 befand er sich unter den Schwerinen, welche zuAnclam ihren Lehnseid leisteten, 1 ) und 1602 erhielt er zugleich mit seinem Vetter Otto auf Stolpe(Taf. III. 27.) vom Herzog Philipp Julius einen Lehn- und Gesammthandbrief. 2 ' Für entliehene 3000 Thalerverschrieb ihm Yolrath Lüdecke von Maltzan zum Rotenmhore erbgesessen am 1. Januar 1603 sein LehngutLanckewitz zum Unterpfande. Auch erscheint Claus noch in demselben Jahre 1603 als Bürge des HerzogsBogislav, des Vormundes des Herzogs Philipp Julius, bei Gelegenheit eines — dem Joachim von Schwerinauf Putzar (Taf. "VTII. 10.) ausgestellten — Schuldscheines vom 10. August. 3 ' Vermuthlich aber ist Clausin demselben Jahre noch verstorben, da der — in der Thurmhalle der Kirche von Grimmen befindliche —Leichenstein die Inschrift: Claws von Schwerin zuem Grellenbergk Erbgesessen 1603. trägt.
Neben diesem Stein, auf welchem sich das Bild eines ritterlichen Herrn befindet, ist noch ein ganzgleichartiger Stein mit dem Bildniss einer Dame eingemauert. Beide Steine werden wegen des Kunstwerthesihrer architectonischen Umrahmungen im italienischen Styl in Kugler's Kunstgeschichte erwähnt. 4 '
Bes Claus von Schwerin Wittwe, welche als solche in einer Urkunde vom 17. Januar 1609 5 ' erscheint,und welche 1616 starb, war Barbara von der Osten, Tochter des Fürstlich Pommerschen LandrathsAndreas von der Osten auf Plüggentin, Batewitz und Güstow, und der Ursula geb. von Normann a. d. H.Tribberatz. Dieselbe besass ein Haus in Demmin. 6 '
6. Achim (Joachim.)
1568—1589.
(2. Sohn von No. 4.)
empfing 1568 das Grellenberger Lehn 7 ' und starb unbeerbt vor dem 8. März 1589, an welchem Tagesein Bruder Claus seines seel. Bruders Joachim nachgelassene Lehen empfing.
7. Andreas.
1609 — 1635.
(Aeltester Sohn von No. 5, Vater von No. 14 bis 19.)
studirte 1609 zu Tübingen, und betheiligte sich am 6. November jenes Jahres in Stuttgart an den, zur Feierder Vermälung der Markgräfin Barbara Sophie zu Brandenburg mit dem Herzog Johann Friedrich von Wür-temberg abgehaltenen, Ringrennen und sonstigen Ritterspielen. 8 ' Vom Jahre 1611 ab war er mehrere JahreHofjunker des Herzogs Philipp Julius zu Wolgast, ging aber dann (vielleicht aus Anlass seiner Verhei-rathung mit einer Meklenburgerin) in Meklenburgische Dienste und heisst im Jahr 1621 in einem Dokument,in welchem er als Vormund der Kinder seines Schwagers Kardorff (s. No. 9) erscheint, Lehnsmann desHerzogs Hans Albrecht von Meklenburg. Später war er Meklenburgischer Hauptmann zu Bukow, wardjedoch am 23. December 1631 vom Herzog Bogislav von Pommern zum Inspector der Steuereinnehmerim Grimmer District ernannt, 9 ' in welchem er die vom Vater ererbten Güter besass; wie er denn in der Vorpom-merschen Hufenmatrikel 10 ' vom Jahr 1631 zu Grellenberg mit 46 Landhufen und ausserdem mit 12'/ 2 Land-hufen wegen des Pfandguts von Jürgen Tribbesees aufgeführt wird. Auch der Besitz von Wendisch-Baggen-dorf hatte sich von dem Stifter der Linie, Claus (No. 1), her auf den in Rede stehenden Andreas vererbt, dennderselbe verpfändete im Jahr 1635 den Hof daselbst nebst 3 Landhufen an Alexander von Krackewitz zurMüggenburg für 1000 Gulden. 11 '
Seine Gemalin war Anna Dorothea von Bevernest, die Letzte ihres Geschlechts, eine Tochterdes Meklenburgischen Landraths und Hauptmanns zu Plau, Gregor von Bevernest auf Lüsseritz, Schwiesselund Gülitz und der Anna geb. von Grabow a. d. H. Wüster.
1) U. B. II. 561. 2) U. B. II. 564. 3) U. B. II. 566. 4) Dr. Kugler, Pommersche Kunstgeschichte, Stettin 1840, S. 819;
Nachtrag 1853, S. 834. 5) U. B. II. 572. — Vgl. No. 11. 6) Vgl. No. 10. 7) U. B. II. 530. Joachim wird in dieser Urkunde
vor Claus genannt und scheint mithin der ältere Bruder gewesen zu sein. 8) J. Oettinger, Beschreibung u. s. w. 1610 fol. 1.
9) U. B. II. 599. — Vgl. auch Taf. III. 28 und Taf. XVII. 2. 10) ü. B. II. 600. 11) Berghaus, Landbuch II. Th. 1. Bd. S. 375. —
Vgl. U. B. II. 391.