Nach dem Tode des Andreas von Schwerin, welcher vor dem 15. December 1643 erfolgt sein muss,da er an diesem Tage nicht mehr unter den Kardorff'schen Vormündern 1 ) genannt wird, heirathete seineWittwe den Hans von Küssow.
8. Elisabeth.
1649.
(Aelteste Tochter von No. 5.)
lebte im September 1649 als Wittwe des Melchior von Bonow auf Holzhoff.
9. Ursula.
1581 — 1654.
(2. Tochter von No. 5.)
geboren 1581, starb 8. Mai 1654 als Wittwe des am 22. September 1620 verstorbenen Wedige von Kar-dorff auf Nieköhr und Tangrim in Meklenburg. Das letztgenannte Gut hatte Wedige von Kardorff 1605an die Vormünder der Geschwister seiner Frau verpfändet. Ursula selbst hatte ihrem Mann an Ehe-Para-phernal- und anderen Geldern 9695 Gulden zugebracht, wofür ihr die Vormünder ihrer Kinder den HofKlein-Nieköhr nebst Zubehör zum Unterpfande setzten. Diese Verschreibung erhielt 15. December 1643 dieherzogliche Bestätigung.
10. Catharina.
1609 — 1652.
(3. Tochter von No. 5.)
vermälte sich 1609 mit Wedige Reimar von der Osten auf Arenshagen und Koppelow. In der vorherzu Grellenberg am 17. Januar 1609 geschlossenen Ehestiftung 2 ) wurden 4000 Gulden zu ihrer Aussteuer be-stimmt. Dazu kam später noch Vater- und Mutter-Erbe, 3 ) so dass es im Ganzen 5796 Gulden betrug, fürwelche Summe ihr Ehemann seine Güter Arenshagen und Koppelow, mit herzoglicher Genehmigung 4 ) vom12. Februar 1646, als Unterpfand verschrieb. Am 31. März 1652 erwarb Catharina für 481 Gulden denArenshagen'sehen Hofacker auf den Vierhöfen genannt; 6 ) wogegen sie am selben Tage zu Güstrow demJochim Vicke für entliehene 424 Gulden alle ihre in Koppelow und Arenshagen ihr zustehende Habe undGüter verpfändete.
11. Dorothea.
1590—1643.
(4. Tochter von No. 5.)
geboren 1590, vermälte sich zu Grellenberg 4. August 1609 mit Jürgen von Oldenburg auf Vietgestund Kötel. Auch sie brachte, wie ihre Schwester Catharina, ihrem Manne 5796 Gulden zu, wofür ihr dieserim Jahre 1643 sein Gut Kötel zum Unterpfande setzte.
1) Vgl. No. 9. 2) U. B. II. 572. 3) Zu dem Mutter-Erbe gehörten 96 Gulden Hausgeld, welche von dem in Demmin
belegenen Hause ihrer verstorbenen Mutter herrührten. 4) U. B. II. 604. 5) U. B. II. 609.
63