In der gedachten Urkunde vom 17. Juni 1512 heisst Claus zum letzten Male Vogt zu Wolgast-, esist anzunehmen, dass diese Hauptmannschaft, die ihm ja überhaupt nur auf Kündigung übertragen war, baldnach jener Zeit in andere Hände überging. 1519 heisst er nur herzoglicher Rath. 1 )
In dem vorher gedachten Jahre 1511 und spätestens einige Wochen nach der erwähnten Rathsver-sammlung in Stettin stand Claus, zugleich mit Gerd von Schwerin auf Oldwigshagen (Taf. Y. 63.), demHenning von Schwerin auf Spantekow (Taf. VIII. 2.) bei in seiner Fehde gegen die Hahn und Achim vonder Osten. 2 '
Im Jahre 1514 heisst Claus von Schwerin nicht mehr nur zu Grellenberg gesessen, sondern er selbstnennt sich zu Grellenberg und Friedrichshagen erbgesessen . 3 > Besitzthum in Friedrichshagen, dicht beiEldena gelegen, war ihm nämlich vom Abte Ewald dieses Kloster zu Lehn gegeben worden und Claus be-zeichnete daher auch den Abt als seinen Lehnherrn.
Am 30. Mai 1514 verkaufte Claus dem Abte und seinem Convente eine Pacht von 96 Sund. Markund 10 Schillingen aus dem genannten Dorfe mit allem Zubehör an Gnaden, Diensten, Herrlichkeiten undGerichten für 3,200 Mark, behielt sich jedoch vor, dieselbe nach Ablauf von 20 Jahren zurückkaufen zudürfen. Höchstwahrscheinlich bestand in jener Pacht oder der entsprechenden Hufenzahl, deren Wiederkaufnie erfolgt zu sein scheint, der gesammte Lehnbesitz, welchen einst Claus vom Kloster empfangen hatte;wenigstens hören wir später nichts mehr von einem Besitzthum des Claus oder seiner Erben im Dorfe Frie-drich shagen.
Als Vormund seiner Gemalin Anna Wackenitz, kaufte Claus für dieselbe am 9. September 1519vom Herzog Bogislav das in der Vogtei Gützkow belegene Dorf Kunsow. Den Kaufpreis von 950 Guldenbezahlte Claus nicht mit seinem eigenen Gelde, sondern mit dem, was seine Gemalin ihr Vermögen nannte,nämlich mit 300 Gulden, die sie als Brautschatz ihm zugebracht, mit 150 Gulden, die er ihr als Besserunggegeben, und mit 500 Gulden, die Albrecht Wackenitz, der Bruder seiner Gemalin, als ihr Vater-, undMutter-Erbe hinzufügte. Herzog Bogislav hatte sich den Wiederkauf des Dorfes vorbehalten, doch erst fürdie Zeit, wann Claus von Schwerin nicht mehr am Leben wäre. Claus muss bereits 1534 todt gewesen sein,denn der in diesem Jahre ausgestellte Bestätigungs-Brief der oben besprochenen Urkunde von 1487 zähltihn nicht mehr mit auf. Die vorbehaltene Einlösung für 950 Gulden erfolgte indessen erst 1545 durchHerzog Philipp I. und zwar, wie es urkundlich heisst, van den erven olde Clawes Schwerins, als ClawesPutkamer und Jacob Monchouwen. 4 > Um dies zu verstehen, ist zu erwägen, dass nach damals nicht seltenerSchreibweise die Worte olde Clawes Schwerins elliptisch gebraucht sind für olde Clawes Schwerins Ehefrau-.nicht auf die Erben des Claus war nach dessen Tode das Dorf Kunsow übergegangen (er hatte ja kein Be-sitzrecht auf dasselbe) sondern auf die Erben seiner Gemalin.
Mit dem Abte zu Eldena trat Claus 1520 noch einmal in Beziehung.
Am 20. März d. J. überwies er ihm eine Summe von 70 Sund. Mark zum Besten des Canonicatsund der Präbende in der S. Nicolai-Kirche zu Greifswald, über welche der Abt das Patronatsrecht ausübte.Dieser verwandte indessen jene Summe in den Nutzen des Klosters und verschrieb statt dessen dem jedes-maligen Inhaber des Canonicats und der Präbende aus den Gütern des Klosters eine jährliche Rente von4 Sund. Mark. 5 '
Noch einmal begegnen wir Claus, als er nach dem im Jahre 1523 erfolgten Tode seines Landesherrn,dem er fast während seiner ganzen, beinahe fünfzigjährigen Regierungs-Zeit ein treuer Rath, Diener undVasall gewesen, mit seinen Vettern aus der Altwigshagener und Spantekower Linie zur Huldigung der Her-zöge Georg und Barnim nach Kampe beschieden wurde. 6 ' Er hatte daselbst mit 3 Pferden zu erscheinen.
Für die Söhne des Claus halten wir Raven und Claus, welche urkundlich beide zu Grellenberg ange-sessen waren. 7 ' Claus führte ausserdem mit ihm denselben Vornamen und diesem gegenüber als Claus demJüngeren wird der hier in Rede stehende Claus ohne Zweifel als dessen Vater 1545 Olde Claus genannt. 8 '
2. Raven.
1523.
(Aeltester Sohn von No. 1.)
begegnet uns nur ein einziges Mal 9 ' in einem Document vom 2. October 1523, nach welchem er in demseinem Vater verliehenen Grellenberg angesessen war. und es spricht für die Bedeutung seiner dortigen Be-
1) ü. B. II. 437. 2) Vgl. Linie Putzar Taf. VIII. No. 2. 3) ü. B. II. 433. 4) U. B. II. 437. 5) U. B. II. 439.
6) U. B. II. 444. 7) U. B. II. 442 u. 454. 8) ü. B. II. 437, am Schluss. 9) U. B. II. 442.
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