hatten, Hermann Lepel eine Vicarie in der Pfarrkirche zu Crummin, welche mit Einkünften von jährlich25 Mark Sundischer Pfennige ausgestattet ward. 5 Mark waren bereits von dem Vorstände des Klostersdazu bestimmt, 5 Mark wollte Henning von Schwerin für ein Capital von 50 Mark, 10 Mark Adelheid,die Gemahlin des Hermann Lepel, und die letzten 5 Mark der in Zecherin ansässige Hermann Lepel er-werben. Die Präsentation des Yicars für diese Stiftung sollte abwechselnd dem Kloster und Hermann Lepelzustehen; zunächst aber Henning von Schwerin Vicar werden.
Thm allein auch ward es ausnahmsweise gestattet, seinen Wohnsitz entfernt von Crummin beizube-halten. Jeder spätere Yicar sollte am Orte der Stiftung selbst wohnen, und ward von dem Kloster dazuein bestimmtes Haus angewiesen. Bischof Sifrid von Cammin bestätigte am 20. Juli 1443 sowohl dieStiftung selbst, als auch Henning von Schwerin als ersten Yicar. 1 )
10. Ulrich.
1423.
(Aeltester Sohn von No. 6.)
begegnet uns nur in einem Verzeichnisse vom Jahre 1423, in welchem er unter den Kriegsgefangenenaufgezählt wird, die — jedenfalls in den einige Jahre früher zwischen Pommern und der Mark Branden-burg entstandenen Händeln um Uckermärkische Territorien — in die Hände des Markgrafen Friedrich (desersten Hohenzollernfiirsten in Brandenburg) gefallen waren. 200 Schock war die Summe, auf welche manihn nach Angabe des gedachten Verzeichnisses für den Fall der Auslösung abschätzen zu können glaubte.
11. Gerhard. 12. Dietrich.
1447.
(2. und 3. Sohn von No. 6.)
erscheinen urkundlich 3 * nur im Jahre 1447; Gerhard als Ritter, Dietrich als Knappe, und waren be-gütert und wohnhaft im Dorfe Bauer (Bower). Am 14. Februar des genannten Jahres stifteten sie mitAlbert von Bower, dem Presbyter Johann Cerrentin, dem Presbyter Gerhard Lepel und dessen Vetter Diet-rich Lepel eine Vicarie in Bauer, und dotirten dieselbe an ihrem Theile mit jährlichen Einkünften ausihrem Besitzthum in Bauer. Der Bischof von Cammin ertheilte dieser Stiftung am 22. Februar 1447 seineBestätigung.
13. Joachim.
1417—1448.
(Einziger Sohn von No. 7, Vater von No. 15.)
In den drei über ihn bekannt gewordenen Urkunden 4 * von 1417, 1441 und 1448 tritt er nur alsZeuge auf und scheint in dieser Zeit Knappe gewesen zu sein.
Er war, wie schon sein Vater, in Stolpe begütert und angesessen; es scheinen sogar die sämmt-lichen Schwerin'schen Besitzungen in Stolpe, welche in der vorangehenden Generation noch unter den beidenBrüder-Paaren Gerhard und Henning (No. 4, 5) und Dietrich und Gerhard (No. 6, 7) vertheilt bestanden,in seiner Hand vereinigt gewesen zu sein: denn keiner seiner Vettern, die von ihren Vätern her einen An-spruch an Stolpe'schem Besitz würden gehabt haben, werden als dort ansässig bezeichnet; im Gegentheilhaben wir gesehen, dass Claus (No. 8) in Usedom und Klüne, Henning (No. 9) in Sauzin (Sossow), Ger-hard und Dietrich (No. 11, 12) in Bauer ihren Wohnsitz gehabt haben, und von Ulrich (No. 10) heisstes 1423 nur im Allgemeinen, dass er im Lande zu Wolgast gewohnt habe. 5 ' Daher müssen wir auchannehmen, dass der im Jahre 1478 als in Stolpe wohnhaft erwähnte Claus (No. 15) Joachims Sohn ge-wesen sei. 6 )
1) U. B. II. 308. 2) U. B. II. 280. 3) U. B. II. 312. 4) ü. B. II. 269, 304, 315. 5) U. B. II. 280. 6) U. B. II. 366.
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