Die Väter dieser beiden Brüder-Paare sind hiernach ohne Zweifel Brüder gewesen und müssen alssolche, da allen anderen Gliedern der Stolper Linie aus der betreffenden Generation bereits ihre Descen-denz zugewiesen ist, und insbesondere wegen der Wiederkehr ihrer Vornamen, die Brüder Gerhard undDietrich betrachtet werden.
3. Dietrich.
1342—1382.
(2. Sohn von No. 1, Vater von No. 6 und 7.)
Das Wenige, was wir von ihm wissen, ist bereits bei seinem Bruder Gerhard (No. 2) mitgetheilt undurkundlich nachgewiesen worden. Darnach war er Knappe, scheint auf Stolpe Besitzthum und Wohnsitzgehabt zu haben und fungirte 1342 als Zeuge in einer vom Rath zu Usedom ausgestellten Urkunde. 1 *Dietrich muss noch am 29. September 1382 gelebt haben, da an diesem Tage zum Unterschiede von ihmsein Sohn Dietrich (No. 6) mit dem Zusätze der Jüngere namhaft gemacht wirrt. 2 >
4. Gerhard.
1382—1389.
(Aeltester Sohn von No. 2, Vater von No. 8.)
erscheint zunächst 3 ) in einer Urkunde vom 29. September 1382 gemeinsam mit seinem Bruder Henning(No. 5) und anderen Gliedern der Schwerinschen Familie, als Zeuge der Gebrüder Curd und Hermann Lepel;demnächst, 4 > vor dem 2. December 1389, als Zeuge für die Gebräder Claus und Hermann von Schwerin(Taf. H. 20, 22) zu Katschow.
Sein Wohnort war damals Stolpe auf Usedom. 1389 war er Rathmann in Usedom selbst, undbezeugte in seiner Eigenschaft als Vormund Johanns von Schwerin (Taf. V. 33) zu Lutebuk, wozu ihn dessenVater Eghard (Taf. V. 21) noch bei Lebzeiten bestimmt hatte, die von Johann am 2. December 1389 ge-stiftete Vicarie. 5 >
Für seinen Sohn halten wir Claus (No. 8), der sicher der Stolper Linie angehörte, 6 > und dessen wahr-scheinlicher Sohn (No. 14) ebenfalls den Vornamen Gerhard führte, wie sein Grossvater.
5. Henning.
1382—1389.
(2. Sohn von No. 2, Vater von No. 9.)
wohnte zu Stolpe, war Knappe und begegnet uns nur als Zeuge, gemeinsam mit seinem Bruder Gerhard(No. 4), in allen bei diesem bereits angeführten Urkunden, 7 ) und ausserdem 8) 1386 für die Gebrüder Hein-rich und Curd Heiden.
Für Hennings Sohn halten wir um des gleichen Vornamens willen den derselben Linie angehörendenGeistlichen Henning (No. 9).
6. Dietrich.
1382 — 1389.
(Aeltester Sohn von No. 3, Vater von No. 10 bis 12.)
wohnte zu Stolpe und war Zeuge 9 ' 1382 für die Brüder Curd und Hermann Lepel, und 1389 gemeinsammit seinem Bruder Gerhard (No. 7) für Johann von Schwerin (Taf. V. 33); 1382 wird er im Gegensatzzu seinem damals noch lebenden Vater junior Tidericus genannt.
1) U. B. IL 125. 2) und 3) U. B. II. 204. 4) ü. B. II. 216. 5) U. B. II. (217), 219. 6) Vgl. No. 16 (Taf. IV. I),
17 und 18. 7) U. B. II. 204, 216, (217), 219. 8) U. B. II. 211. 9) ü. B. II. 204, (217), 219.
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