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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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2.

Stolpesche Linie.

(Tafel m.)

1. Dietrich.

1321 1341.

(Siehe Taf. II. 12. Vater von No. 2 und 3.)

war Ritter und Vasall des Herzogs Wartislaw IV von Pommern-Wolgast, und nahm als solcher gemein-schaftlich mit seinem Oheim Florin (Taf. II. 6) Theil an dem Kampfe, welchen der gedachte Herzog imJahre 1321 gegen die Mark Brandenburg um den Besitz der Uckermark führte. 1 ' Dietrich verlor darinvor Küstrin einen Streitwagen im Werthe von 150 Mark, vor Gnoyen ein Ross im Werthe von 20 Markund vor Pasewalk ein Ross im Werthe von 19 Mark. 1327 diente er der Wittwe des Herzogs Wartislaw IV,1342 dem Rathe der Stadt Usedom als Zeuge. 2 )

Seine Söhne waren Gerhard (No. 2) und Dietrich (No. 3). 3 ' Der Umstand, dass die Kinder seinerbeiden Söhne gemeinschaftlich in Stolpe bei Usedom wohnten, 4 ' lässt annehmen, dass er selbst schondort Besitz gehabt und diesen durch seine Söhne weiter auf seine Enkel vererbt habe.

2. Gerhard.

1342.

(Aeltester Sohn von No. 1, Vater von No. 4 und 5.)

kennen wir nur aus einer Urkunde 5 ' von 1342, in welcher er als Knappe gemeinsam mit seinem Vaterund seinem Bruder Dietrich dem Rathe der Stadt Usedom bei Schlichtung einer Grenzstreitigkeit mit demAbt und Convent zu Usedom als Zeuge diente.

Sein Wohnort war vermuthlich das nahebei gelegene Stolpe; denn da sowohl seine wie seines Bru-ders Söhne hier ansässig waren, so ist anzunehmen, dass diese einen von ihrem gemeinsamen Grossvater(Dietrich, No. 1) ererbten Besitz zu Stolpe inne hatten, auf welchem vor ihnen ihre Väter gewohnt hatten.

Für Gerhards Söhne halten wir nämlich Gerhard (No. 4) und Henning (No. 5). Diese heissen 1382urkundlich 6 ' Brüder und wohnten auf Stolpe. Ebendort wohnten nach derselben Urkunde Dietrich von Schwe-rin (No. 6), der also nur ein Vetter jener Brüder sein konnte, und nach einer vor dem 2. December 1389ausgestellten Urkunde 7 ' ein zweiter Gerhard von Schwerin (No. 7), der ausdrücklich ein Vetter Henningsgenannt wird. Es ist also höchst wahrscheinlich, dass auch Dietrich und dieser zweite Gerhard Brüderwaren, und dass wir sonach zwei Brüderpaare vor uns haben, welche zu einander in dem verwandschaft-lichen Verhältniss von Vettern standen und ihren gemeinschaftlichen Wohnsitz in Stolpe hatten.

1) U. B. II. 80. 2) U. B. II. 90, 125. 3) U. B. II. 125. 4) U. B. II. 204. 5) U. B. II. 125. 6) ü. B. II. 204.

7) ü. B. II. 216.

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