Kloster Pudagla verlustig gegangen, 1 ) und hatte sich auch, wie jene, in dieser Hinsicht aller Ansprüchean das Kloster begeben. Dagegen bestanden zwischen ihr und ihrem Manne einerseits und dem Klosterandrerseits noch anderweitige gegenseitige Anforderungen, die nicht mit von Schwerinschen Gütern, sondernmit eigenen Besitzungen des Nicolaus Moire auf Usedom in Beziehung stehen mochten. 2 ) Das Klostererhob Ansprüche auf Pachtgeld und Korn, Nicolaus Moire auf Boggen, Pferde, Kühe, Schafe und fetteSchweine. Zu Schiedsrichtern in ihrer Streitsache erwählten sie den Bitter Hans von NeuenMrchen undGerd Schwerin (No. 28), Sophie's ältesten Bruder, und es erging am 1. December 1435 deren Spruchdahin, dass das Kloster an Claus Moire 30 Sundische Mark und ein Drömt Koggen zu entrichten habe,und dass mit dieser Zahlung alle gegenseitigen Mahnungen und Ansprüche erloschen sein sollten.
32. Claus.
1480.
(Sohn von No. 28.)
begegnen wir nur in dem bei seinem Vater bereits ausführlich besprochenen Documente 3 ' vom 19. No-vember 1480, in welchem seiner nur insofern Erwähnung geschieht, als in seiner Gegenwart zu Uecker-münde an seinen Vater die zweite Aufforderung des Abtes Heinrich von Pudagla zum Schadenersatz er-gangen war.
Da sein Vater zu Gutem angesessen war, lässt sich annehmen, dass auch Claus daselbst seinen Wohn-sitz gehabt habe.
33. Henning.
1515.
(Sohn von No. 29, Vater von No. 35 und 36.)
lernen wir nur als Zeugen des Abtes Johann von Pudagla in einer Urkunde 4 » von 1515 kennen; er beklei-dete damals das Amt eines Bürgermeisters in Usedom. Für seinen Sohn halten wir zunächst Henning(No. 35), welcher mit ihm denselben Vornamen hatte, auf der Insel Usedom angesessen war, 5 ) aber wederdem Grellenberger noch dem Stolper Hause angehörte, da seiner in dem Gesammt-Lehnbriefe dieser Häuservon 1534 6 > nicht gedacht wird. Einen zweiten Sohn Hennings lernen wir dem Vornamen nach nicht kennen,wissen aber von seiner Existenz, da Henning (No. 35) noch einen Bruder hatte. 7 )
34. Curd.
1472—1480.
(Sohn von No. 30.)
gewann durch seine Verheirathung 8 ) mit einer Tochter desTiedeke von dem Borne, dessen Lehnbesitznach seinem Tode in die Hände seiner beiden Töchter für ihre Lebenszeit übergegangen war, Besitzthumin Lodmanshagen und Kühlenhagen (Kulenhagen); seinen Wohnort nahm er in Lodmanshagen. AnKühlenhagen hatte auch der zu Pritzwalk angesessene Kolof von dem Borne — wie es scheint, ein Vetterdes Tiedeke — Antheil, und beide, Curd von Schwerin und Kolof von dem Borne, verschrieben aus diesemDorfe 9 ) am 4. April 1472 eine jährliche Pacht von 5 Mark an Henning Owstien zu Netzeband für eineSchuldforderung desselben von 70 Mark. Beide Theile behielten sich indessen das Becht vor, dieses Pacht-verhältniss gegen Kündigung und baare Auszahlung jener 70 Mark Seitens der Schuldner aufzulösen.
Aus demselben Dorfe Kühlenhagen überliess Curd fünf Jahre später, am 30. April 1477, noch eineweitere Pacht von im Ganzen 8 Mark der S. Gregors-Brüderschaft an der Liebfrauenkirche zu Greifswaldfür eine Kaufsumme von 100 Mark Sund., und zwar ebenfalls unter Vorbehalt des Bückkaufs. Dieser Bück-
1) Vgl. No. 28. 2) U. B. II. 298. 3) U. B. II. 375. 4) U. B. II. 434. 5) U. B. II. 471. 6) U. B. II. 457. 7) U. B.II. 442. 8) ü. B. II. 373. 9) U. B. II. 353.
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