Klosters verloren gegangen war, sich zu jener Handlungsweise habe bestimmen lassen; Gerd selbst da-gegen erklärte:
Wie in den beiden früheren Fällen, zu Pudagla und Ueckermünde, so bekenne er auch heute, dass dieKlostergüter durch ihn bedeutenden Schaden erlitten, doch sei er nicht in eigenem Interesse oder um seinerFreunde willen gegen das Kloster feindlich aufgetreten, mit dem er ja in keinerlei Zwietracht gelebt (undsowohl sein eigenes Erscheinen in Pudagla als der Besuch des Abtes in Gutem bestätigen diese Behaup-tung), sondern er habe es nur auf Befehl der Stadt Stettin gethan, in deren Dienst er damals gestanden(na deme male ilc ere kriecht unde denst was ) und die in dieser Weise das Kloster habe bestrafen wollen,dafür, dass es die mit Stettin abgeschlossenen (nicht näher bezeichneten) Verträge nicht habe halten wollen.Zum Beweise dafür diene ja auch, dass die Bürgermeister der Stadt ihn ausgerüstet, dass sie ihm undseinen Genossen die Schiffe und den Lebensunterhalt geliefert und dass Niemand in der Stadt Einspracheerhoben hätte, als von ihm das dem Kloster geraubte Gut in die Stadt gebracht worden wäre.
So rechtfertigte Gerd sein feindseliges Auftreten gegen Pudagla; ob mit Erfolg, darüber erfahren wirnichts Weiteres. x >
29. Heinrich.
1434.
(2. Sohn von No. 26, Vater von No. 33.)
lernen wir nur aus den Urkunden 2 ) vom 8. und 13. Juni 1434 kennen, welche wir bei Gerhard (No. 28)bereits näher erwähnten. Wir vermuthen, dass er von Katschow aus nach Usedom übergesiedelt, unddass der im Jahre 1515 als Bürgermeister von Usedom fungirende Henning von Schwerin sein Sohn ge-wesen sei. 3 ) Wenigstens gehörte dieser weder dem Hause Grellenberg noch dem Stolpeschen Hause an,sonst würde er in dem Gesammt-Lehnbriefe von 1487 4 ' — vorausgesetzt, dass er damals schon mündigwar — eine Stelle haben finden müssen.
30. Janeke.
1434—1449.
(3. Sohn von No. 26, Vater von No. 34.)
Nachdem er, wie seine Geschwister, im Jahre 1434 sein väterliches Erbtheil in Katschow zu Gunstendes Klosters Pudagla hatte abtreten müssen, 5 ) verliess er die Insel Usedom und nahm seinen Wohnsitz zuBoltenhagen (im heutigen Kreise Greifswald). Dort finden wir ihn in Urkunden 6 ) von 1443 bis 1449mehrfach als Bürgen: zunächst für Claus von dem Borne, dann für Tiedeke von dem Borne zu Lodmanns-hagen und endlich für Hans von Koller (Kolre).
Für Janeke's Sohn halten wir Curd (No. 34), welcher eine Tochter des obengenannten Tiedeke vondem Borne zur Frau hatte; wir meinen, dass das freundschaftliche Verhältniss Janeke's zu Tiedeke von demBorne, für den er ja wiederholt als Bürge eintrat, sowie die Nähe ihrer Wohnsitze Boltenhagen und Lod-mannshagen die eheliche Verbindung ihrer Kinder herbeigeführt habe.
31. Sophie.
1434 — 1435.
(Tochter von No. 26.)
urkundlich') Seffe, Söffe, auch Sofke; ihr Ehemann war Nicolaus Moire oder Melre, auch Prole undPröl genannt, welcher 1480 noch lebte, und zwar bekleidet mit dem Amte eines Bürgermeisters vonUsedom. 8 ) Auch Sophie war, wie ihre Brüder, im Jahre 1434 ihres Besitzthums im Dorfe Katschow an das
1) Vgl. Zietlow a. a. 0. S. 306 u. f. 2) U. B. II. 292—294. 3) U. B. II. 434. 4) U. B. II. 386. 5) ü. B. II. 292
bis 294. 6) U. B. II. 307, 316, 317, 319. 7) U. B. II. 292—294. 8) U. B. II. 375.
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