kauf ist durch Curd von Schwerin niemals bewerkstelligt worden; erst Herzog Philipp I löste nach demHeimfall der Lehngüter des Tiedeke von dem Borne an das Herzogliche Haus jene Pacht im Jahre 1545für die stipulirte Summe von 100 Mark wieder ein. 1 )
Es besassen nämlich, wie schon oben bemerkt worden, die beiden Töchter Tiedeke's von dem Borne —von denen nur die eine, und zwar mit dem in Rede stehenden Curd von Schwerin, vermählt war — dieLehngüter ihres Vaters nur auf Lebenszeit; nach ihrem Tode hatte der genannte Rolof von dem Borne dasnächste Anrecht darauf. Aber auch Eolof hatte keine Lehnserben, und es mussten daher, wenn er verstarb,sowohl seine eigenen Lehngüter, als auch seine Ansprüche an die Lehne Tiedeke's von dem Borne, oderfalls er solche von Tiedeke's Töchtern schon ererbt, diese Lehne selbst an die Herrschaft zurückfallen.
Doch Herzog Bogislav X entäusserte sich unter dem 26. April 1480 2) zum Theil seines Anrechts aufdie von dem Borne'schen Lehngüter, indem er Rolofs sämmtliche Güter und Angefälle für die Zeit seinesAblebens dem Küchenmeister Hans Wulf verschrieb, ausgenommen jedoch jene einst dem Tiedeke von demBorne zugehörigen und bereits auf seine Töchter übergegangenen Lehngüter; diese sollten unter allen Ver-hältnissen, selbst wenn sie bereits an Rolof gefallen wären, nach dessen Tode nicht mit seinen übrigenGütern an Hans Wulf kommen, sondern zum Schlosse Wolgast gezogen werden.
35. Henning. 36. Ein Bruder desselben.
1521 — 1543. 1521 — 1523.
(Söhne von No. 33.)
Der Vorname „Henning" des Einen der Brüder wird uns aus einer Urkunde 3 ) von 1543 bekannt, derVorname des Anderen wird nicht genannt. Beide waren begütert und wohnhaft zu Lütow (Lütkow) aufder zur Insel Usedom gehörenden Halbinsel, dem Gnitz. Nach der Musterrolle 4 ) von 1521 hatten sie ihremLandesherrn Bogislav X mit einem Pferde den Rossdienst zu leisten; in der nach dessen Tode von seinenSöhnen Georg I und Barnim XI am 2. October 1523 zu Anclam über Adel und Städte abgehaltenen Muste-rung 5 ) wurden sie in Vereinigung mit den zu Bauer (Bower) auf dem Festlande, dem Gnitz gegenüber,angesessenen Gebrüdern und Vettern von Lepel zum Rossdienst mit zwei Pferden veranschlagt.
Aus seinem Hofe zu Lütow verschrieb Henning den Kloster-Jungfrauen zu Crummin, Anna und Elisa-beth Lepel, am 11. November 1543 6 ) eine jährliche Rente von 3 Gulden als Zinsen eines Kapitals von50 Gulden, welches er von denselben „zur Abwendung seines Schadens" entliehen hatte.
Nachkommen sind uns von beiden Brüdern nicht bekannt geworden.
1) U. B. II. 364. 2) ü. B. II. 373. 3) U. B. II. 471. 4) U. B. II. 442. 5) U. B. II. Anm. zu No. 442. 6) U. B.II. 471.
30