mera die ihm verpfändet gewesenen 4 Hufen zu Neuhof dem Kloster Pudagla für 500 Mark Pfennigezurückgab.
Am 14. April 1431 war Nicolaus todt; 1 ' an demselben Tage werden als seine Söhne Henning (No. 24)und Hermann (No. 25) bezeichnet.
21. Gerhard.
1371.
(2. Sohn ron No. 14, Vater von No. 26.)
war Knappe, wohnte zu Katschow und bezeugte mit seinem Bruder Nicolaus (No. 20) die schon beiNo. 15 erwähnte Urkunde 2 ) ihres Oheims Burchard (No. 15) vom 13. December 1371.
Für Gerhards Sohn ist Heimich (No. 26) anzusehen. Denn da dieser ebenfalls auf Katschow wohnte, 3 'so konnte er nur der Sohn eines der dort ansässigen Schwerine sein; diese aber waren damals die dreiBrüder Nicolaus, Gerhard und Hermann (No. 20 bis 22) und deren Vetter Matthaeus (No. 23).
Die Söhne des Nicolaus sind bereits urkundlich festgestellt; 4 ' Matthaeus hatte nur eine Tochter; 5 ' wirhaben also nur die Wahl zwischen Gerhard und Hermann, und entscheiden uns für den ersteren als VaterHeinrichs, weil dessen ältester Sohn vermuthlich nach dem Grossvater wiederum den Vornamen Gerhard trägt. 6 '
22. Hermann.
c. 1389.
(3. Sohn von No. 14.)
erscheint nur einmal 7 ' in der bereits bei seinem Bruder Nicolaus (No. 20) erwähnten — vor dem 2. De-cember 1389 ausgestellten — Urkunde. Nach dieser hatte er seinen Wohnsitz ebenfalls in Katschow.
23. Matthaeus.
1409.
(Sohn von No. 15, Vater von No. 27.)
war Knappe und besass einen Hof nebst Hufen und sonstigen Zugehörungen in Katschow. Ueber ihn,so lange er am Leben war, spricht nur eine einzige Urkunde 8 ' vom 8. December 1409, welche bereits beiseinem Vetter Nicolaus (No. 20) Erwähnung gefunden hat.
Matthaeus starb vor dem 27. Februar 1415 9 ' und hinterliess eine Wittwe, Namens Mechtild, und eineTochter Hille. Mechtild (Mathilde) war eine geborene Stenveld; ihr Bruder war Martin Stenveld,wohnhaft zu Lodemannshagen. Nach ihres Mannes Tode hatte Mechtild dessen Besitzthum zu Katschowan Heinrich Pawel verpachtet. Da ihr indess sowohl aus diesem Pachtverhältniss, als durch den Verfallder Gebäude mancherlei Sorgen erwuchsen, so resignirte sie unter Zustimmung ihrer Tochter Hille und dersonstigen Anverwandten am 27. Februar 1415 freiwillig und vollständig auf ihren Hof zu Katschow nebstAllem, was dazu gehörte, zu Gunsten des Klosters Pudagla; 10 ' doch nicht lange nachher scheint sie diesenSchritt wieder bereut und den Hof reclamirt zu haben.
Vor der Herzogin Agnes, der Wittwe Wartislaws VHI, die nach dessen Tode (1415) die Kegentschaftführte, und vor ihrem Käthe, kam die Sache am 16. Mai 1417 11 ' zur Entscheidung. Diese fiel dahin aus,dass das Kloster die Besitzungen des Matthaeus von Schwerin zu Katschow zu Recht besässe, da dieserals Vasall des Klosters seinen Lehnspflichten niemals nachgekommen sei; doch um der Noth willen, inder sich Mutter und Tochter befanden, und ob sie etwa sonst irgend welche Rechte im Dorfe Katschowhaben möchten, und weil es nicht billig, sie unter der Versäumniss des Matthaeus allzuhart leiden zu lassen,solle das Kloster ihnen 300 Mark Sundischer Pfennige bis zu den nächsten Ostern als Entschädigung ent-richten. Von diesen 300 Mark scheinen zunächst nur 200 baar bezahlt und das dritte Hundert verzinstworden zu sein; denn am 27. December 1428 bescheinigen 12 ' Hans Owstien (Oustin) und Johann Rutow
1) U. B. II. 288. 2) ü. B. II. 171. 3) U. B. II. 292. 4) Vgl. No. 20. 5) Vgl. No. 23. 6) U. B. II. 292. 7) U. B.
II. 216. 8) ü. B. II. 249. 9) und 10) U. B. II. 261. 11) U. B. II. 270. 12) U. B. II. 283.