Für seine Söhne halten wir beim Mangel jedes anderen urkundlichen Anhalts: 1) den derselben Linieangehörenden Heinrich (No. 16), um des gemeinsamen Vornamens Willen, und 2) Kurd (No. 17), welchernach einem Documente 1 ' vom 4. April 1363 ein Bruder Heinrichs (No. 16) gewesen zu sein scheint.
12. Dietrich.
1321 — 1342.
(Sohn von No. 7.)
Stifter der Stolpeschen Linie (Taf. III.).
(Siehe Taf. III. 1.)
13. Gerhard.
1355.
(Sohn von No. 9, Vater von No. 18 und 19.)
hatte 1355 2 > seinen Wohnsitz im Dorfe Kutzow (Cutzow) auf Usedom, woselbst er einen Hof besass, vonwelchem er eine jährliche Abgabe von 4 Mark Pfennigen an das Kloster Pudagla zu zahlen hatte.
Seine Söhne waren Henning und Nicolaus (Claus) (No. 18 und 19), denn beide werden 1390 3 > Brüdergenannt und wohnten ebenfalls, wie Gerhard, zu Kutzow.
14. Florin.
1355 — 1360.
(Aelterer Sohn von No. 10, Vater von No. 20 bis 22.)
wohnte 1355 mit seinem Bruder Burchard auf dem von ihrem Vater ererbten Gute im Dorfe Katschow(Kasekow) auf Usedom. Florin hatte von seinem Hofe daselbst, ebenso wie sein Vetter Gerhard (No. 13)von dem seinigen zu Kutzow, an das Kloster Pudagla eine jährliche Abgabe zu entrichten, 4 ) doch bestandsie bei ihm nicht wie bei jenem in einer Geldsumme, sondern in einer Getreide - Lieferung von 4 Drömt(tremodii) Koni und 2 Drömt Hafer. 1360 diente er diesem Kloster als Zeuge. 5 )
Seine Söhne waren Nicolaus (No. 20), Gerhard (No. 21) und Hermann (No. 22). Wir schliessen diesaus Folgendem: 6 ) Alle drei wohnten zu Katschow, konnten also nur Söhne Florins oder Burchards (No. 15)sein, die allein aus der vorangehenden Generation dort angetroffen werden. Nicolaus und Gerhard treten1371 als Zeugen Burchards auf, ohne als dessen Söhne bezeichnet zu werden: sie waren daher Söhne Flo-rins; Hermann aber heisst in einer Urkunde ohne Datum (die indess vor dem 2. December 1389 ausge-stellt worden sein muss) des Nicolaus Bruder; folglich waren alle drei Brüder, und Söhne Florins.
15. Burchard.
1371.
(2. Sohn von No. 10, Vater von No. 23.)
war Knappe und wohnte, wie sein Bruder Florin (No. 14), auf dem väterlichen Erbgut in Katschow.Das Kloster Pudagla hatte an ihn eine Schuld von 55 Mark Sundischer Pfennige gehabt, bezahlte dieseindess, wie er selbst unter dem 13. December 1371 bescheinigt, 7 ' am 26. November dieses Jahres. Zu-gleich erklärt er das betreffende Schulddocument, das ihm verloren gegangen, für cassirt.
Für seinen Sohn halten wir 8 ' Matthaeus (No. 23), der gleichfalls seinen Wohnsitz in Katschow hatteund nicht für einen Bruder der Söhne Florins angesehen werden kann, weil seine Lehngüter nach seinemTode nicht an diese, sondern an seine Wittwe und Tochter kamen.
1) U. B. II. 153. 2) ü. B. II. 141. 3) U. B. II. 220. 4) U. B. II. 141. 5) U. B. II. 149. 6) U. B. II. 171, 216.
7) ü. B. II. 171. 8) IT. B. II. 249. Vgl. auch No. 23. •
23