Brüderschaft der St. Georgen-Kirche zu Parchim, für 50 Mark verkauft hatte. Martin Höge hatte ausser-dem noch 22 Mark Rente von Anderen angekauft nnd überantwortete an dem gedachten Tage die überdiese 26 Mark sprechenden Documente seiner Brüderschaft, so dass diese nun jene Renten einzuziehen undjährlich am St. Martinstage an Martin Höge zu entrichten hatte, dafür aber auch nach seinem Tode selberim Besitz derselben verblieb.
Joachim muss vor 1513 gestorben sein und zwar ohne Söhne, denn um diese Zeit erlosch die Meklen-burgische Linie des Schwerinschen Geschlechts.
34. Johann III. (Hans.)
1474—1492.
(Aeltester Sohn von No. 32, Vater von No. 36.)
Wir finden ihn 1474 vermählt mit Elisabeth, der (Erb-)Tochter des Henning Breyde. Dieselbehatte sich in Betreff ihrer Ansprüche an das Dorf Hungerstorp, unter Zustimmung ihres Mannes, mit demBruder ihres Vaters, Nicolaus Breyde, auseinandergesetzt, so dass dieser das Recht hatte, am 16. Juni desgedachten Jahres selbstständig 5 Hufen daraus an Lüdeke Hahn zu Basedow zu verpfänden.*) Dagegengelangte sie in den Besitz des Dorfes Kiddendorf.
Im Jahre 1492 lebte Johann in Güstrow und zwar als Bürgermeister oder wenigstens als Rath-mann, und fungirte in dieser Eigenschaft am 29. März dieses Jahres mit mehreren Geistlichen, Rittern,Knappen und Rathspersonen verschiedener Meklenburgischer Städte auf dem Rechtstage in Wismar alsSchiedsrichter in der Streitsache der Meklenburgischen Herzöge Magnus und Balthasar gegen die Brüderund Vettern von Maltzan um Gerechtsame in Maitzansehen Gütern. 2 )
Nach seinem Tode verheirathete sich 3 ) Elisabeth zum zweiten Mal mit Volrath Preen und behieltKiddendorf die Zeit ihres Lebens; 1501 jedoch war sie schon todt. Hieraus und aus dem Umstände, dassVolrath Preen von ihr Kinder besass, lässt sich abnehmen, dass Johann nicht lange nach 1492 gestorbensein kann.
Sein einziger Sohn war Johann IV (No. 36). Es erhellt dies aus zwei Urkunden von 1503 und1511: 4 > in der ersteren ist von Hans (IH) Schwerins nachgelassenem, Kinde 5 ) und von Gütern die Rede, diedasselbe mit den Kindern seines Vormundes Volrath Preen gemeinschaftlich besitze, und um deren eineswillen (Kiddendorf) der letztere in den Jahren 1510 und 1511 mit Bernhard Maltzan in Streit lag; undin der anderen erscheinen ein Hans Schwerin und derselbe Volrath Preen gemeinschaftlich als Gläubigerwiederum Bernhard Maltzans, so dass an der Identität dieses Hans Schwerin mit dem nachgelassenenKinde Johanns III nicht zu zweifeln steht._
35. Otto V.
1492—1497.
(2. Sohn von No. 32.)
Sein Wohnort war Bützow; 6 ' er besass dort ein Haus in der Nähe des Kirchhofs bei der Behausungdes Nicolaus Moire und einen Kohlhof vor dem Domer Thore. Aus beiden Besitzungen zusammen hatteer nach einer Notiz vom 23. März 1497 an das Kloster Rühn für eine Schuld von 25 Mark eine jährlicheRente von 18 guten Schillingen zu entrichten. 7 )
Er starb vor 1513. (Vgl. No. 36).
1) U. B. I. 117. 2) U. B. I. 120. Der Zusatz Bürgermeister und Rathmannen nach der Aufzählung der sämmtlichenstädtischen Deputirten lässt eine Unterscheidung, wer von ihnen Bürgermeister gewesen und wer Rathmann, nicht zu. 3) U. B.I. 127. 4) U. B. I. 124 und 125. 5) Die drei Mal in der Urkunde der Hauptsache nach mit denselben Worten wiederkehrendeBezeichnung Volrath Preens als vulmechtiger seligen Hans Swerins nagelaten unde och sinere egenen kinder zwingt formell keines-wegs, anzunehmen, dass auch Schwerin mehrere Kinder gehabt habe; der Sache nach entscheiden wir uns dehalb für die An-nahme nur eines Sohnes, weil wir keinem zweiten urkundlich begegnet sind, und überdies mit Johann IV die ganze Meklen-burgische Linie der von Schwerin ausstirbt. 6) U. B. I. 121. 7) U. B. I. 123.
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