auftreten, durch welche ihr Verwandter Danquart Gustevel dem Kloster Dobbertin von einer Schuld eineSumme von 150 Mark erlässt, am 5. Februar 1463 nämlich, bezeugt dieser ihr Verwandter auch, dass erseine Nichte Anna Gustevel, welche Nonne zu Dobbertin geworden, mit einer Rente von 10 Mark aus demDorfe Dabei versorgt habe, und dass diese Rente nach Anna's Tode deren Schwester Ilsebe, Otto Schwerinsehelichen Hausfrau , zufallen solle.
Aus Darz hatten die Brüder Joachim und Otto eine jährliche Pacht von 7 Mark und die Hopfen-Hufe in der Swanebeke dem Rathmann Heinrich Lente zu Parchim für 70 Mark überlassen. Joachim, demim Jahre 1466 diese Besitzungen allein zustanden, erhielt am 16. October 1 ) desselben durch Vermittelung vonSchiedsrichtern von Heinrich Lente eine Erhöhung der dafür gezahlten Summe. — Zugleich sei um einer späterenFolgerung willen bemerkt, dass Joachim in der bezüglichen Urkunde noch von seinen anderen Gütern spricht.
Uebrigens mussten bis zum Jahre 1477 die Besitzrechte auf die an Heinrich Lente aus Darz über-lassene Pacht und Hopfen-Hufe sich geändert und auch Otto Schwerin wieder Antheil daran erhalten haben,da am 5. August dieses Jahres 2 ' der Knappe Brüning von Redicstorf, der von Otto dessen Gut zu Darzgekauft hatte, einwilligte, Heinrich Lente im Besitze jener Gerechtigkeiten so lange ungestört zu belassen,bis dieser die dafür an Joachim Schwerin gezahlten Summen würde zurückerhalten haben.
In der auf die Brüder Joachim I und Otto IV folgenden Generation begegnen wir urkundlich zunächstdrei Personen männlichen Geschlechts, Hans, Joachim und Otto, von denen jedoch nicht gesagt wird, inwelchem verwandtschaftlichen Verhältniss sie zu jenen standen. Wir halten Joachim für den Sohn Joachims Iund Hans und Otto für die Söhne Otto's IV aus folgenden Gründen:
Otto III (No. 28), der Vater Joachims I und Otto's IV, hatte, wie wir oben gesehen, erbliche Be-sitzungen in Parchim, Domsühl und Darz und hinterliess sie den genannten beiden Söhnen. Auf welcheWeise ihnen oder ihren Nachkommen das Parchimsche Besitzthum abhanden gekommen, ist nicht ersicht-lich; Domsühl kam bis 1464 an das Kloster Dobbertin, und Otto's IV Antheil an Darz spätestens 1477an den Rathmann zu Parchim Heinrich Lente. Wenn daher als die, beim Aussterben der MeklenburgischenLinie des Schwerinschen Geschlechts c. 1513 an den Landesherrn heimfallenden, Besitzungen derselbenGüter und Gerechtigkeiten in den Dörfern Stralendorf, Darz und Dargelütz bezeichnet werden, so kann dasBesitzthum zu Darz nur in dem (soweit wir wissen, nicht verkauften) Antheil Joachims I bestanden habenund von diesem auf seine Erben und weiter auf den letzten des Stammes gelangt sein.
Aber Joachim besass nach seinem eigenen Auspruche in der Urkunde vom 16. October 1466 3 > nochanderweitige Güter, und vermuthlich waren dies diejenigen, welche nach obiger Angabe in Stralendorfund Dargelütz belegen gewesen. Dies vorausgesetzt, können wir Joachim II (No. 33), der nach einemDocument vom 11. Juni 1493 Einnahmen aus Dargelütz besass, nur als Sohn Joachims I betrachten.
Von Otto IV ersehen wir aus der Urkunde vom 25. Februar 1452,dass er „Kinder" hatte, alsomi ndest ens zwei, und dass diese, da er ihnen den Wiederkauf verpfändeter Renten vorbehielt, Söhne ge-wesen sein müssen; ebenso wissen wir von ihm, dass sich zur Zeit seines letzten Auftretens, 1477, seinursprünglicher Antheil an dem väterlichen Besitze zu Parchim, Domsühl und Darz nicht mehr in seinenHänden befand, auch hören wir von keinem anderweitigen Gütererwerb desselben. Aus diesen drei Um-ständen dürfte aber zu folgern sein, d iss seine Söhne Johann in (No. 34) und Otto V (No. 35) gewesen,die, eben weil ihnen vom Vater her kein ländlicher Besitz zu Theil werden konnte, sich nach nahe ge-legenen Städten wandten und in diesen sich ansässig machten. Johann finden wir 1492 in Güstrow, Otto1497 in Bützow.
Ausserdem aber erscheinen in der gedachten Generation der von Schwerin auch noch drei Gliederweiblichen Geschlechts: Catharina, Ermgard und Barbara (No. 37, 38 und 39), welche im Jahre1491 unter den Kloster-Jungfrauen zu Dobbertin aufgezählt werden. Bei den vielfachen Beziehungen derBrüder Joachim I und Otto IV von Schwerin zu diesem Kloster glauben wir nicht zu irren, wenn wir jeneals Töchter derselben betrachten, ohne freilich angeben zu können, welche von ihnen dem einen oder anderender Brüder zugehören.
33. Joachim II. (Achim.)
1493.
(Sohn von No. 31.)
Seiner wird in einer einzigen Urkunde^ vom 11. Juni 1493 gedacht, laut deren er in Dargelützangesessen war und daraus eine Rente von 4 Mark an Martin Höge, Mitglied der Gregorius- und Augustinus-
1) ü. B. I. 116. 2) U. B. I. 118. 3) ü. B. I. 116. 4) U. B. I. 122. 5) U. B. I. 102. 6) U. B. I. 122.
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