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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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13. Gerhard.

c. 1327.

(Aeltester Sohn von No. 8.)

Er hatte mit seinen Brüdern Johann II und Otto I das Heimathland verlassen und sich nach Schwe-den gewandt. Hier finden wir ihn um das Jahr 1327; es setzte ihm damals Mathias Kettilmundson,Hauptmann in Finnland, testamentarisch 200 Mark Pfennige nebst einem Kriegskleide aus; das Vermächt-niss des letzteren beweist hinlänglich, dass Gerhard sich, wie es seiner Herkunft entsprach, in ritter-lichem Dienste befand. Er wohnte wahrscheinlich mit Johann H bei seinem Bruder Otto in Norby, wodieser Besitzthum hatte, und trat auf diese Weise zu dem Hauptmann Kettilmundson, der dort ebenfallseinen Hof besass, in freundschaftliche Beziehungen.

14. Johann II.

c. 13271343.

(2. Sohn von No. 8, Vater von No. 19.)

Er war, wie seine Brüder Gerhard (No. 13) und Otto I (No. 15), nach Schweden gegangen und er-scheint hier unter dem Namen Hennika, zunächst zusammen mit Gerhard, c. 1327, bei Gelegenheit desschon bei diesem erwähnten Testaments 1 ) des Hauptmanns Kettilmundson, der ihm das Boss vermachte,das seinem Leichenzuge voraufgehen würde. Sein Aufenthaltsort war damals vermuthlich Norby. Im Jahre1343 verwandte ihn der König Magnus von Schweden und Norwegen, um von den zur deutschen Hansegehörenden Kaufleuten der Stadt Lübeck einen noch aus der Zeit des Königs Haquinus von Norwegen rück-ständigen Zoll von 382 Mark Silber einzufordern. Wir besitzen über diese seine Sendung sowohl noch dasKönigliche Schreiben 2 ) vom 17. October 1343, mittelst dessen er beim Bathe zu Lübeck beglaubigt ward,als auch seine Quittung 3 ) vom 31. October desselben Jahres über die von den Lübecker Kaufleuten ihmgeleistete Zahlung. In dem ersteren wird sein Vorname Hmniclnnus genannt, in der letzteren nennt ersich selbst Johannes und Knappe. (Eine Abbildung seines Siegels siehe auf Siegeltafel I. unter No. 1.)

15. Otto I.

13291346.

(3. Sohn von No. 8.)

Wir treffen auch ihn, wie seine Brüder (No. 13 und 14), zunächst in Schweden an, und schliessenaus dem Umstände, dass er daselbst Besitz hatte, dass er Schwedischer Vasall gewesen. Er verpfändetenämlich am 31. Juli 1329 4 ' dem Erzbischofe von Upsala für ein Darlehn von 200 Mark Pfennigen 12 TonnenLandes nebst einem Schilling und 5 Pfennigen im Dorfe Norby, und es sollten nach der hinzugefügtenBedingung diese Einkünfte dem Erzbischofe für immer verbleiben, wenn die Einlösung der gedachten200 Mark nicht bis zum 24. Juni des nächsten Jahres erfolgen würde. Dass dieser Fall eingetreten, unddarin Otto Veranlassung fand, in seine Heimath zurückzukehren, ist nicht undenkbar; wenigstens erscheinter im Jahre 1346 als Zeuge in einer Urkunde 5 ) vom 1. November wieder in der Herrschaft Werle inder Stadt Güstrow. Daraus, dass diese Urkunde in Güstrow ausgestellt, dass sie den dortigen Conventenertheilt worden, und dass Otto's Mitzeugen in dieser wie auch noch in einer zweiten Urkunde 5 ) desselbenDatums, Peter Switzin, Peter Utrecht und Meyneke Utrecht, ohne Zweifel Bürger zu Güstrow waren, lässtsich schliessen, dass auch er sich in Güstrow niedergelassen und das Bürgerrecht erworben hatte.

Für seinen Sohn halten wir Otto II (No. 19), der denselben Vornamen trägt, das Siegel des Parchim-schen Zweiges führt und in der einzigen Urkunde von 1353, die wir über ihn haben, als Werlescher Vasallebenfalls in Güstrow auftritt.

1) U. B. I. 64. 2) U. B. I. 67. 3) U. B.'I. 68. 4) U. B. I. 66. 5) U. B. I. 71.

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