Heinrich, Adam) sind wir von derjenigen, welche in den oben erwähnten Urkunden aufgestellt wird, (Adam,Alexander, Heinrich, Johann) nicht ohne Grund abgewichen. Es war nämlich im Mittelalter, wie ja ingewissem Maasse auch heute noch, ein fast durchgängiger Brauch, dem erstgebornen Sohne entweder denVornamen des eigenen Vaters oder doch wenigstens den eines sehr nahen oder durch persönliche Vorzügeausgezeichneten Verwandten beizulegen. Hiernach würde es befremden, wenn der in der Urkunde zuerstgenannte Adam zugleich als der älteste der Brüder angesehen werden müsste, da der Name Adam vorhergarnicht und in viel späterer Zeit nur ganz vorübergehend (vgl. Taf. XX. 27, 46, 49) in dem v. Schwerin-schen Geschlechte angetroffen wird.
Ferner pflegten bei einer grösseren Zahl von Söhnen, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse inanderer Richtung ihren Einfluss übten, nur die jüngeren, deren Aussicht auf den persönlichen Genuss derväterlichen Lehngüter bei der hergebrachten Art ihrer Vererbung stets sehr unsicher war, den geist-lichen Stand zu wählen, während die älteren und insbesondere der älteste Sohn als der nächste Lehns-erbe in der Regel im weltlichen Stande verblieb. Es müsste daher auch von diesem Gesichtspunkte ausauffallig erscheinen, wenn Adam von Geburt der älteste der Brüder gewesen wäre und gleichwohl sich seinerAnspräche auf des Vaters Lehnbesitz durch die Wahl des geistlichen Standes freiwillig entkleidet hätte.Dagegen werden diese Bedenken sofort gehoben, wenn wir annehmen, dass Adam, nicht weil er der ältesteder Brüder, sondern eben weil er geistlichen Standes war, nach damaliger Sitte den Vorrang vorseinen weltlichen Brüdern bei ihrer Aufzählung in der gedachten Urkunde erhielt, zumal da dieselbe voneinem Prälaten selbst, dem Abte von Doberan, ausging, und dass er daher trotzdem sehr wohl der jüngsteder Brüder sein konnte, für welchen wir ihn nach dem, was wir vorher über die Gründe zur Annahme desgeistlichen Standes gesagt, auch ausgeben möchten. Ueberhaupt ist die Reihenfolge der Brüder gerade inder vorliegenden Urkunde am allerwenigsten für die Bestimmung ihres Alters massgebend, da ihrer darinnur in zweiter Linie Seitens eines Abtes gedacht wird, der von ihren näheren Verhältnissen schwerlichKenntniss hatte. Daher begegnen wir in diesem Documente sowohl wie auch in der vorgenannten Urkundevom 6. April 1295 bei der Aufzählung der Brüder auch noch einer zweiten Unregelmässigkeit, der Voran-stellung des Heinrich vor Johann. Das untrüglichste Zeugniss nämlich über die Aufeinanderfolge von Brü-dern nach ihrem Alter liefern solche Urkunden, welche von den Brüdern selbst gemeinsam ausgestelltwerden, in denen diese von sich selbst in erster Person sprechen. Ein solches Document besitzen wir ineiner Urkunde 1 ) vom 8. Januar 1302, deren Eingang lautet: Nos Alexander, Johannes et Hinricus fratresdicti de Zwerin recognoscimus, und es bedarf bei dieser hiernach feststehenden Stufenfolge derBrüder kaum noch der Bemerkung, dass auch in einer Urkunde 2 ) vom 24. Juni 1299, die von Alexandervon Dussin, d. h. von Schwerin, ausgestellt worden, seine beiden von ihm als seine Mitbürgen bezeichneten
weltlichen Brüder ebenfalls in obiger Ordnung aufgeführt werden: una mecum compromiserunt —
farnuli Johannes et Heinricus de Zwerin.
Es war daher aller Wahrscheinlichkeit nach von den vier Söhnen Alexanders I, die in der Urkundevom 1. Juni 1280 namhaft gemacht werden, Alexander H (No. 9), der den Vornamen des Vaters trug undvorzugsweise mit Lehnbesitz begütert war, der älteste und es folgten ihm den Jahren nach Johann, Hein-rich und Adam (No. 10, 11 und 12).
Mit Alexander I beginnt der Bützow'sche Zweig der Meklenburgischen Linie.
8. Ludolf II.
1298—1322.
(Sohn von No. 5, Vater von No. 13 bis 16.)
Er erscheint durchgängig als Zeuge der Grafen von Schwerin, und zwar zum ersten Male ge-meinsam mit seinem Vater, dem Vogt Ludolf, unter den Zeugen einer Urkunde 3 ' vom 21. December 1298;bald darauf finden wir ihn als Ritter; 4 ' zunächst in einer Urkunde vom 15. Mai 1300, in welcher erwiederum gemeinsam mit seinem Vater auftritt; dann in Urkunden vom 15. Mai 1304, vom 7. Decem-ber 1310 und vom 23. August 1318. Schliesslich erscheint er nach längerer Zwischenzeit am 11. Mai 1322 5 'als „Mann" und Bürge des Grafen Heinrich HI beim Abschluss eines Bündnisses zu gegenseitigem Bei-stande mit dem Fürsten Heinrich von Meklenburg.
Als Ludolfs Söhne betrachten wir Gerhard (No. 13), Johann H (No. 14), Otto I (No. 15) und Vicko
1) U. B. I. 56. 2) U. B. I. 52. 3) U. B. I. 51. 4) U. B. I. 55, 57, 58, 60. 5) ü. B. I. 63.
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