Vierdte-'l Buchs Erster Theil/Wetn-Garttn.
477
von neuen wieder anbinde; solches geschieht meistensvon feuchten Stroh-Bändern/welche aber nicht zu dickftyu müssen/ man muß sie auch nicht enger zusammenziehen /damit das Reb-Holtz am Wachsen nicbr verhin-dert sey ; die Stecken sollen meistentheils auf diese Sei-ten gepfählt werden / wo der gröste Wind gewöhnlichherstürmet/ dann/ lässet man die Neben zwischen denStecken und dem Wind/so treibt und reibt sie der star-cke Wind an den scharffen Stecken an/ und fretten sichentweder wund/ oder büssen die Augen gar ein / darummuß der Pfahl zwischen dem Winde und der Nebenseyn/ nicht nur allein darum/ daß er etwas aufhalte/sondern auch / wann der Wind die Reden treibet / siesich in ihrem weichen Stroh-Band von dem hartenHoltz abwenden / und also desto leichter unbeschädigtbleiben. Das Anbinden muß geschehen / ehe die Au-gen noch ausschlagen / sie halten ohne diß <mfdas Heff-ten mit ihrem Wachsthum etliche Tage einen Still-ßand/ als ob sie ob den ihnen angelegten Fesseln er-
schrocken waren / so ihnen aber / wegen derdamals ossteinfallenden Nacht-Fröste/mchr gut/als böse ist; wanndie Rebe lang ist/ muß man mehr/ als ein Band/ ge-brauchen.
Das Anhefften der Weinstöcke/ wann Nacht-Frö-ste zu vermuthen / ist etwas zuverspahren/ weil die Ge-frier/den unangebundenen darum weniger schadet/weilsie von den webenden und bebenden Winden bin-undwieder gerüttelt/von dem sich anhangenden Wusser de-sto eher loß und abgetrocknet werden/ als wann sie schonn ihremPfahl angebunden /sich nicht frey bewegen mö-gen/ weil sie ohne diß das Wasser nicht von sich abflies-sen lassen/ sondern es behalten müssen / biß es die Sonnoder die Lufft von sich selbsten abtrucknet/und werden al-so die nassen Reben eher von der Gefrier bele-diaet / alsdie trockenen; müssen auch die Reben an die Pfahl an-gehefftet werden/ die ihre gebührliche Länder unl Höhe! haben/weil die Trauben an hohenWeinstöcken viel eheri zeitigen/als an den niederen.
cz?. XVIIl.
Von Ausjettcn und Mpsseln.
As Jetten verstehet sich nicht allein auf das Un-kraut und inwachsende Gras und deren Wur-tzeln/sondern auch ausdieWeinstöcke selbst/wel-che/wann siem guten behaglichen Grunde logiren / geilundsrech werden/und den üderflüssig-riimendenGafft/den sie aus der Erden an sich ;iehen/zuWasser->Kchöß-lingen und untauglichen Reben gebrauchen/ und diesel-be von der Wurtzen an/oder neben dem Weinstock trei-ben/welche dann/ nach und nach/wo man sie nicht mitdem ehesten ausreutet/ dem rechten Stock die ihm ge-bührende Krafft entziehen / und ihn endlich gantz un-fruchtbar machen.
Von den jungen Reben ist schon angezeigt/ daß mansie im ersten und andern Jahr frey und unberührt / jaauch unangebunden/wann sie schon auf der Erden krie-chen / lassen solle; mit den alten Reben aber hat es eineandere Beschaffenheit / bey denen muß der beste Safftzu ihrer Trauben Vollkommenheit und Menge zugelei-tet W/daher sonderlich im äpnl und^sjo/da die aus-
treibende Tugend der Erden am kräfftigsten ist/ daraufwol zu schauen / daß man ausser der geschnittenen Au-gen Trieb/ sonst keinen andern aufkommen lasse/ son-dern je eher/je besser/abreisse/ es wären dann die Stöckesogall/ daßmananemem und dem andern/ zum Gru-ben / Neben-Reben stehen lassen wollte / die man auföJahr einlegen und gruben kan.
Das Reben-Wipffeln geschiehet meistentheils erstim^uZulto. wann die Weinbeer schon weit über dieHelffte sich ergrössert haben / und nach dem Reim sind/daß sie bald wollen anfangen weich zu werden/ alsdannwird sowohl an den hohen Gärtm-und Mauer-He-cken/ als auch an den niedern Stöcken/ derfrech-auf-wachsende hohe Reben-Gipffel darum abgestutzt/damitder Safft/ wann er nicht weiter aufdringen kan/ sichwieder abwärts ziehe / und seinen Gang und Wür-ckung/ zu Ergrösserung der Trauben/ brauche/wie dann allbereit oben schon etwas vondiesem gedacht worden.
xix.
Bestand-Verlaß der Wein-Garten.
Elt-entlegeneWein-Gebürgean sich zu han-deln/ ist ungelegensam und nicht zu rathen/ weilman sie aber offt erblich erlangt/oder anEchul-den annehmen muß/ oder sonst das Wem-Gebürge soköstlich/ daß das Gewächs/ so von guttu Kauff-Rechr/daß manvonseinem daran-liegendcn die Ver-zinsung reichlich einbringen kan/muß man offr eine oderandere Gelegenhen nicht anschen. '
Weil aber dergleichen m Grundstuck durch eineneignen Wemzierl selbst bau n zulassen / wegen grosserUntreu der Leute/ und ermanglecm Nachsehen/ seltenwohl bestellt wird' als vermeyz-en etliche/ es sey besser/sie Leibgeding weise zu verlassen / auf 2. oder z. Leib
als auf einen angesessenen ehrlichen Hauers-Mann/sei-ne Ehe-Wirthin/ und seinen Sohn oder Tochter/ jetztmehr/ jetzt weniger Personen/ die haben solche Grund-Stück mit gewissen Bedingungen auf ihr Lebenlang zugemessen/ daß sie solche / aufihren eigenen Unkosten / inrechten ordentlichen Bau erhalten dieselben mit schnei-den/ misten / hauen / stöcken/gruben / stifft undbaulichhalten/ mit allen gewohnlichen Arbeiten und Unkosten/wie die Namen haben mögen/zu rechterZeit und Weil/als mit dem Weingarts-Bau an denselben Ort sittigund brauchig ist/ ohne einigerley der Wein-GartenVerderben un Abgang/es wäre gleich durch Schauer/Gefrier/ Einfällung der Mauern/ Abnahm der Frie^
' den