Druckschrift 
Th. 1 (1716)
Entstehung
Seite
171
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nderes Buw/ ^)auß - Vatter?

zuhalten/ aufdenKuchen-und Obst Garten Acht zuhaben.

Zum Achizehenden/der Pfleger soll/ allen Verdachtzu meiden / keinen eigenen Hof oder Vieh halten / nichrumbalbesmit dcnUnterthanen bauen/ noch einigemsolches zu thun gestatten/ soll sich aller eigennützigenHandlungen und Fürkauffs / mit Getrayd/Pferden/Vieh/Wein/und anderer liegenden und fahrendenGü,ter/fürnemlich bey den in vcnturen/bey der Schätzung/an Gelds stattanzunehmen/gantzlich enthalten/alle ihmvertraute Geheimnissen von der Herschafft bey sich ver-schwiegen halten/ seineinttru^ionen niemanden sehen/lesen/ vielweniger abschreiben lassen/ oder deren Jnn-halt mündlich csmmuniciren/ sondern in seinem künff-tigen Stbzug der Henschasstoriginaiitcr sci callsn^um,oder aufzubchalten/ zurücke geben/ und alles das thun/was einem ehrlichen Mann zustehet/ und er bey GOtt«yd der Obrigkeit verMworten kgn/deßwegen er auch

einen cörperlichen Eyd / dieser lnkrMion nachzuleben/der Herschafft thun solle. Und weil nicht alle nothwen-dige Artickel in eine inü, uüion zu bringen/ wesen derZeiten und Falle Veränderungen/als er auch/was t!M(ausser dieses Innbegriffs) besohlen wird / zu jederzeittreulich verrichten/und sich mit demInnhalr der lnttru-üion nie entschuldigen; und wann er befindet/ daß inemem und andern Artickel/ die er deßwegen offt undfie-M durchlesen soll/zu der Her-schafft bessern Nutzen/etwas geändert,gemindert/gemehrt/ oder gar ausgelas-sen werden solle/ mag ers der Hettschafft/ neben seinemGutachten und Ursachen / erinnern/ und deren Befehlerwarten.

Schließlich soller/ so wohl diese lnümäion/ alsalleandere hinterlassene oder überschickte Memorialien undBefehl / auch was mündlich geordnet wird/ würcklichund fleissig vo «ziehen/ auch auf alle Brief und MyttegmltOrdnuvg uvp antworte«.

c ^ ^ xix.

Was bey Aufnchmung derPfleger Rechnungen zu beobachten»

M aber anbetrifft/wie dieRechnungen von denVerwaltern / Pflegern/ Hauptleuren (wie siein Böhmen genennt werden) aufzunehmen /durchzusehen / und entweder zu rauticiren oder auszu-stellen/ soll hiermit wenigem gedacht werden. Wannder Her: selbst die Raitungen nicht kan oder will auf-nehmen/ muß er jemanden vertrauten un verstandigen/so wohl der Recken-Kunst/ als Hauswirthschafftenund Einkommen - wohlerfahrnen / gewissenhafftenMann haben / der vor allen Dingen von dem Pflegerbegehren muß / forderst seine inttruclion auszulegen/daraus er weitläufftig urtheilen kan/was seine Pflicht/Dienst und Verrichtungen erfordern und haben wol,len/ ob er in der Rechnung seine schuldige Gebühr wohloder übel verrichtet habe.

Fürs Andere/muß er eine authentische Abschrifft derHerzschafft Urbanen haben / daraus er alle Orclinari-und kxtraorcjinari - Gefäll und Einkommen/ Dienst/Gülten/Zehenden/und dergleichen/wissen mag/ und oballes gebührlich verrechnet sey/oder nicht.

Drittens/das Protocoll und Grund-Buch/darausalle Verwandlungen und Veränderungen/ in ventu-ren/Kauff-Handlungen/Vergleich/Bestand/Verlas-sungen derDatz/Ungeld/ Aceisen/ wegen An-und Ab-fahrt/und anderer gebräuchigen Gebühren/Ertragungzu wissen.

Vierdtens/ eine Specikcation/ alles/ söwohlBau-als Zehend-Gelrayds / in Geströhe oder Mandeln;(worinnen das Tenn Realster/ mit der Tenn-MeisterRabischen oder Kerb Hvltzern übereinst»mmet)wievieldessen in den Kasten kommen.

FunfftenS / muß eine Verzeichnus vorhanden seyn/was sonsten bey einerHerzschafft fürEinksmmen seyen/an allerley Sorten kleiner Rechten/Fisch-Wasser/Ge-jaider/Tasern/ Brau-Häuser/ Aiegel-Städel/ Kalch-Oeftn.

Sechstens/wo viel Teiche sind/muß ein eignesTeich-Büchlein aufgerichtet seyn/ darinnen alle Teiche einge-schrieben/wie sie heissen/ wo sie liegen/ wann sie besetztund gefischt worden oder werden/ wieviel Brur hinein/

i und wie viel Centner Fische herauskommen / samt derErtragung.

Zum Siebenden /mußman haben und durchsehendie Inventarien /was zur Zeit des Pflegers/von Wein/Trayd/Vieh/allerlep Vorrarh und Mobilien vorhan-den gewesen; weßwegen ein jeder Pfleger von der Herz-schafft eine i-ilta empfängt / und darum Red und Ant-wort geben muß.

. Achtens/ muß vorhanden seyn/ ein Mayerschafft-Büch lein/darinnen alles das grosse und kleineVieh ver-zeichnet ist/was der Pfleger empfangen / nach jüngsterVerrechnung/was seither sich vermehret/ oder vermin-dert/ item/ Saffran/ Butter/ Schmaltz/ Käse/ Eyer/Flachs/Leinwad/Wolle/dürres Obst.

Zum Neundten/ ein ForstundHoltz-Register/ dar-aus zu wissen / wie viel Holtz jahrlich zur Haus-Noth-durfft aufgegangen/wo/und wie viel Bau- undBrenn-Holtz verkaufft worden/der Forstner Aussag und Regi-ster zu sehen.

Zum Zehenden/ein Wein-Büchlein/was vonBau-Bergrecht-Dienst-und Zehend-Wein vorhanden/ inden numcrikten Fassen; was und wohin eines und an-deres angefangen / was und wie theuerjedes verkaufftworden.

Eilfftens / wo Mühlen sind / Muß auch ein Mühl-Büchlein seyn / aller und jeder davon erhebten Geld-Bestände/ Schwein Mästungen/ und der von allenSorten nach'und nach erhebten Mäuthen.

Zwölfftens/ein Waysen-Büchlein/ darinnen sse or-dentlich beschrieben/ ihre Erb-Fäll und Gerhabschafft-Rechnungen nomen/welche ihreHof-Dienst verbrachtoder abgelöst haben. Nun jede richtige Rechnungs-Post muß mit sutkientischem Lemtwations-Scheinbelegt / wie auch wegen der Ehehalten ein ordentlichesDieustbotten-Register aufgerichtet werden/ darinneneinesieden Antrettung zum Dienst/ Besoldung/ wieauch ser Handwerker Span-Zetrel beyzufügen. Alsokan man beederseits mit unverletzten Gewissen / so wohlder Herzschafft / als der Bedienten Fleiß/ WebühtundNothdurfft erkennen und andeuten.

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