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Rechts - Verfahrungen zu besorgen/ohne VorbewustderHerschafft/nichts vornehmen; alles/ was er han-delt/ auf^snticötjonderselben/limitiren; dieHand-,lungen nicht auf die lange Banck Weben/ sondernschleunig expeciirenMes in Beyseyn des Hos- Schrei-bers / der Nichter und Amtleute thun / und solgendsin das Protocoll einzeichnen; Sperren/ Inventurenund Schätzungen / durch ehrliche Leute verrichten /und in allen sein Gewissen beobachten. Die Pupil-len soll er / wegen ihres Mütterlichen / allen crcäuo -ren vorziehen/ und sie/ so viel möglich / bey ihremRecht schützen; auch soll er nicht gestatten/ daß einGut oder Grund - Stuck/ ohne Vorwissen/durch dieAmt-Leute oder Bauern/ zertheilt/ noch Zerrissen wer-de / so in der Bahn - Taydigung (wo sie b.'äuchig) ne-ben andern Nothdurfften jahrlich zu gedencken; alleWandel und Straffen einzufordern/ und/ ohne Be-willigung mchts nachzulassen/ sondern auf die Her-schafft zu weisen / auch alle Spital - und Kirchen-Probst - Naitungen zu rechter Zeit abfordern / undwohl zusehen / daß Kirchen und Schulen bey Bau er-halten werden.
Zum Sechsten/alleAbhandlungen sollen allein in derCantzley/in Beyseyn des Schreibersund der Amtleu-te oder Richter/vorgenommen werden.Mit der Cantz-lep-Tax Fertigung undSchreib-Geld soll man es nachBilligkeit halten,- der Jnnleut Abschied soll der Pflegersertigeniader was Hausgesessene sind/soll er/ohneVor-bewust und Einwilligung der Obrigkeit/ keinen loßlas-sen;öde Hauser kaner/aufBegebenheit/verkaussen. Ersoll auch kein anders/als gutes ausgebiges Geld einneh-men/ kein grobes auswechseln/ oderin seinen Nutzenverwenden; jährlich aufgewisse Termin/ so ihm gesetztsind/ soll er erklecküche Summa von den Unterthaneneinzubringen / sich befleißen; ausser des Orämari-Em-pfangs/ soll er auch die Frey-Gelder/ Heb - Gelder/Sterb-Haupt-Anleit-Abfahrt-Sigel-Geld/undder'gleichen/muBeylegung desinvLmur-undHandlungs-t^otacolls/ die unterschiedlichen Bestände mit demBelMnd-Register/ das verkauffte Trayd - Geld mitden Scheinen / so die Käuffer gefertigrund beygelegt/verikciren / und alle Straffen insHandlungs-Proto-coll eintragen / und zu bestimmten Fristen d^x Her:«schafft erlegen.
Zum Siebenden/in Anschlagen/so jahrlich im Land-Haus ausgeschrieben/soll der Pfleger eine Ausrheilungaufdie Unterthanen machen / solche der Herschafft särstikcsnäum.und zumUnterschreiben/überscl)icken/undbey der Raitung beylegenzsonst soll er/ohne Vorwissen/keinen Anschlag a^s die Unterthanen machen. Item/alle bezahlte Auszüge soll er unterschreiben lassen / oder^ die gedingte Spann-Zettel beylegen ; ohne Anschas-^ fung der Herschafft / aufblosses Vorgeben vermey-nentlicher VerwilliguNg / ausser Handschrifft und. Pettschafft / nichts hinaus geben/ sondern allzeit an die! Herschafft vorher berichten / sonst mag er seine und derj andern Dienst - Botten Ockna n - Besoldung richtigbezahlen. Vor Abzahlung der Lands-Anlagen/ soller aä notam nehmen/ ob nicht sonst das Jahr hindurchandere pr-t-niionen/als wegen der Quartier/Durch-züge/ Abbrändler/ oder Abraitung der Landschafft Ge-gen Schulden und in le^ssen (da was vorhanden) ab-zuraiteN verwilligt seyn; wie er dann dergleichen (^au
l. Theil.
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su ien in den Patenten wohl beobachten und fürmerckensolle.
Zum Achten / soll der Pfleger den Robbathetn/Dienst-Botten/ Mayer-Gesinde und Dreschern / wieauch in den Kasten/Stadeln/Brau Haus und Kellern.emsig Nachsehen / und sollst weder mir neuen Wegen/Vieh-Trifften / Jagden/ Wildprät-Diebstahl/ oderandern Eingriffen/ wie die Namen haben mögen/ eini-ges ?rsejucjicium oder Neuerung der Herschafft/ zu-ziehen lassen.Der Thorwartel soll di^SchlüsselvesTa-ges stets bey sich behalten/zu Nachts aber dem Pflegerm seine Hand geben/ das Thor allzeit versperr hallen?'so lang man zu Mittag und Abend bey dem Essen ist/keinen Unbekannten/zumal zu inicÄions-undKriegs-Zeiten/einlassen/und soll der Pfleger bißwalen/sonder-lich des Nachts/ Muren/ sbs recht gespert sey. DerThorwartel soll auch die Uhr zu gewisser Zeit richtigausziehen/und zum Geber und Ejfen läuten; Item/dieDänlein/ Königlein und Rebhüner füttern / auch aufdie Nobbather / Maurer und Zimmerleut acht haben/welche zu rechter Zeit nicht an die Arbeit kommen / undsie durch den Schreiber aufzeichnen lassen.
ZumNeundten/ soll der Pfleger/ was jährlich anWägen/Rädern/Pöügen/Eggen abgenutzt wird/ bes, !sern lassen/ aufzeichnen/ unddarauf Acht haben. Die ^Knechte sollen/ ohne sein Vorwissen/ Befehl und Er- ^kanntnus/ den Zeugweder zum Wagner / noch zum >Schmidt/noch zu einigem Handwercker/bringen/oderanstimmen; auch soll er/durch den Anitmann/Tagwer-cker/ Robbarher und Gesinde/ dieZäun und GeHägelassen ausbessern/ damit die Felder wohl gebauer/ dieWiesen gewassert/Trayd und Heu zu rechter Zeit/ beyschönem Wetter eingebracht/ die gebührenden Zehen-den recht erhebt werden/auch soll er das Bau - Zehend-und Dienst Trayd / so viel jährlich einkommt/ in einRegister bringen/ nichts ohne Befehl verkauffen/ dieKHien fein verwahren / aufzeichnen/ was wöchentlichvon Habern in die Ställe/ fremde Pferde und Geflügelaufgehet/ den Tag der Fremden Ankunfft und Weg- ^Reisebeysetzen / aufdie Tafern und Witths-Hauser/!wegen des Dätzes und Ungeids/Obacht haben/ daß sie imit der Vorlag gebührlich versehen/oder das Vorlag- iGeld zu rechter Zeit einfordern / auf ihr Ciment und ,MaasAchthaben/ daß sie nicht verkleinert/ oder derTranck nicht verfälscht/ unddieZchrung nicht übersetzt >werden; wann das.Faß leer/soll der Wirth wenigst dieHelffte/ oder das Drittel/ in baaren Geld zahlen / dasübrige mit Unterthanen - Restanten ersetzen. Atem/soll er aufdenZiegel-Sradel wol Acht haben/damit zurHaus - Norhdurffk und Verkaufs kein Mangel an al-lerley Sorten Ziegel sey/ daß sie recht gearbeitet/ ge-schlagen/gebrennr/unddieArbeitdengantzenSommerdurch conlinuirt/item/aufzeichnen/tvie offt und wievielallzeit gemacht werden. Nicht weniger soll er auf disKalch-Oefen/ Tahen und ^)tein-Brüch/ weil es auchein der Obrigkeit / fleissig Acht haben/ unddie Tahen den HaffNernjährlich um ein Gewisses ver-lassen.
Zum Zehenden/ soll er aufWild-BahN/ Reißge-jaid/Fisch-Wasser/Mistlerstich/Vögel-TenN/und der-gleichen/ seine Obsicht halten/ und die Letzten verlassen/die Best ände einbringen und verreiteN / auch ein eigenReißgejaid-Register halten/ auf die heimlichen Jäger/
V V Fischer
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