AttdereS Vlich/Hauß-Vatter.
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<2^?. XVII.
Wie eine Hmschasst sich gegen einem Pfleger erzeigen solle.
mehr/und ferne zerstreuete Güter haben/ oderdie in unterschiedlichen Hof- Landes - undKriegs-Diensten/ nicht allein abkommen/ undöfftersabweftnd seyn müssen/ thun wohl/ wann sie ihnen umein taugliches SubjeÄ (ohngefehrvon dreysig bißfünff-zig Iahren)umsehM/ihre Stelle zu ersetzen/so woh! aufdie Mrthschafft / ^eZaiien und Unterthanen / acht)uhaben/ und keinen prsjuäicirlichett Eingriff/ ohne Er-innerung und Abstellung/ zu gestatten. Die werdennun/nach Ertragung der Güter/die Mühewaltungen/(sonderlich/wo Lands-Gerichte sind)höher oder schlech-te nachdem man conugkirt/ jährlich besoldet/ daß sienach einer vorgeschriebenen gemaffenen lnltruÄionhandeln/ und jährige oder halb- oder vierteljahrigeRechnungen/ samt denen darzu - gehörigen Beylagen/Quittungen/Span-Zetteln/ Auszüge!« und vcrikca-tionen zu thun/verpflichtet sind. Wo nun/wie im Landob der Enns/trockene Gülten sind/k>ar ein Pfleger rich-tigere Raitungen und weniger Mühe / als wo grosseWirthschafften/Mayer-Hofe/ Schäfereyen/ Grund-Buch-BeMungen und Land-Gerichte sind / da wird/nach Beschaffenheit des Orts/dem Gebrauch nach/sichverglichen. Wo ein Herz mehr Herschafft und Güterbesitzet/ die ziemlich weil voneinander entlegen / werdenauch mehr Pfleger/und wohlgarem Regent gehalten/der über alle andere die Ober-inlpeQion hat/ ihre Rai-tungen aufnehmen und cenlirm / auch die Ausstellun-gen (da sich einige finden) machen/ und von allen derHeuschafft geben muß. Wiewohl nun dieses ge-legensam/ist es doch gefährlich/ k5 lu.penor 6- inscrio-res collucjcre vslinr,kauder Henleichi überfuhrt wer-den, k^ericulolum cK inirinsecs iilorum amicilia.tlltms?li ^usn6ocz; in ksÜionssZiviclsntur, Lsciliusils vcn-
tss -imerZil.Doch istdie Heuschüfftallweg einem Pfle-ger schuldig/
Erstlich/denen Unterthanen vorzustellen/daß sie wis-sen/er sey an statt ihrer Herzschafft/ sie Hcmd zu haben/zu vertheidigen / ihre Beschwerungen anzuhören undabzuhelffen/ die gebührende Zmß-Steuer-Dlmst-undAnschlag-Gelder von ihnen zu fordern/dem sie/auf An-sagung / in allen gebrauchlichen Fron - Diensten undRobbathen/ Diensten und Gerechtigkeiten (so viel dasalte Herkommen untsich bringt) pariren/ folgen undgehorsamen sollen. Dabey er dann/wie billig/von fei -nerHmschaffrfolle geschirmt und beschützt/ihm auch inallen rechtmassigen Straffenein gewisser TIM davongelassen werden.
Zum Andern/sollen ihm in QriZwaii oder AbschrifftdieGrund -Vücher/ProtocolleN/Waisen - Buch/In-ventarien an Vlehe/Wein/Getrayd/ Fahrnus/ Gar-Len-Zeuge/ Zehend- und Bergrecht - Register; item/
8pec!5-stron/wieviel Schmattz/ Käse/ Wolle/ Hoktz/dür:Obst/ grob und kleine Lemwad vorhanden/ zuge-stellt/welches aber doppelt abgeschrieben werdM,eines/von der Herzschafft unterschrieben/ dem Pfleger/ dasandere aber/ von den: Pfleger unterschrieben/derHeri-schafft in Handen verbleiben solle.
Drittens / soll ihm ein In vcntsrium. wasimHauß/in allen Zimmern/Kasten/Kellern/Bräu-Hauß/ Gar-ten / Schmidten und Maper-Höfen vorhanden / wieauch ein Register übergeben werden/ was sonst andereder Hmschasst Neben- Einkommen sind / als Fische-reyen/Teiche/Seen/hoch und niedere Jagden/Tafern/Wirths - und Brau - Häuser/Ziegel - Städel/Kalchs
Ofen/Land-Gerichts-Gräntzen/BrZuchemW Straf»
fen/ein Ehehalien -Büchlein/darinnen ihreJahr-Zeit/Besoldung/Dienste/auch Bezahlungen/ eingetragen;Jkem/ein Monat. Register/daraus er sehe/was in jed-wedem Monat imHause/Garten undFelde zu verrich-ten : Item/eine l'sxa der Brief-Gelder/wie viel er voneinem oder dem andern zu fordern/ darüber «r nichtschreitendörffe;Jtem/ ein Mühl-Büchlein/ darinnenwas und zu welcher Zeit der Müller Bestand/und wievielMauth vonjedem Mmhzugebm schuldiZ/undwasersonst zu thun verpflichtet.
Zum Vierdten/soll auch von einem Herzn/der Pfle-ger/nicht stracks/auf eines oder des andern Angeben/inVerdacht gezogen und beurlaubst werden / sonderlichwann er seinemDienst wohl vorsteht/indem offtdieBe-amten und das Gesind einem scharffen Pfleger/ derih-ren Muthwillen nicht laßt angehm/feind werden.und/wie sie können/Verleumdung aufihn erdichten/und ditleicht- gläubige Herzschafft dardurch bekriegen; am be-sten ist / alsobald in ihrer.Gegewvart den verklagtenWeger zu Rede gestellt/ so wird bald erscheinen/ werRechtoder Unrecht hat/ und werden falsche/ untreueOhren-Bläftr gewitzigt / nicht so weit ihre erdichtete
sich der Überweisung besorgen müssen. Doch hat emHer: hiermn O-tcretion zu gebrauchen/gegen denen/dismit Warheit des Pflegers unrechte Handel entdecken/welches er aus andemümständen leicht erfahren/ und/wie es damit beschaffen sey/ versichern kan.
Wein - FechMgen groß sind / werden dem Pfleger/Schreiber/ Amtleuten/ Kastner/Keller/Richterunddergleichen/jedweder mit einem absonderlichen Kismo.risi.die ihm atlepariren müssen/zugegeben. Zu dem En-de soll ein Her! seines Pflegers Autorität erhalten helf-fen/ ihn/ wann er was verschuldet/ nie vor dem Gesindund Unterthanen grob ausfiltzen/sondem bescheideMlHund allem nnt ilM verfahren»
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l.Vhetl.