Anderes Buch/Haus-Vatler.
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c»?. xv.
Wie sich ei» Haus-Vatter gegen dem Gesinde zu verhalten.
Leichwiekeine Hauchaltung/sonderlich wo siegroß uud weitlaufftig ist/ohiie genugsamesGe-sinde recht kan verrichtet werden: Also mußman sich mit allem Fleiß darum bewerben/daß man/Erstlich/treue/fleissige und bekannte Dien^ibotreu ha-ben möge. Wo mau selbst Unterthanen und genügsa-me Massen Kinder hat/ die gewisse Jahr ( wie in Oe-sterreich ) dienen müsien/kormnt alles leichter an/dörf-senmchtnach ihrem Belieben aufkünden und auspo-chen/nehmen mit wenigerBesoldung vorlieb/und müs-sen diese die gewöhnlichen Arbeite» auch sorgfältigerverrichten. Wo aber solches ermangelt/ ist man ge-zwungen nach auswendigen zukrachten. Daher/
Fürs Andere/ sich wol zu hüten / daß man ja nichtUmstertzende/ Frembde/ Unbekannte/ Flucher/ Trun-ckenbolde/ Huren und Buben / und dergleichen unge-sunde ansteckende und verdächtige Personen / sie seyenManns- oder Weibes-Bilder / in sein Haus bringe/weil manche grosse Unglücks-Falle aus dieftm entstan-den ; und wann einHaus-Vatter ja genöihiget/zuZei-ten einen eineZeitlang nehmen muß/so sehe er sich fleis-sig für ihm vor/traue beyLeib nicht zu viel/sondern neh-me sein Thun und Lassen ( wie fleissig und emsig er sichanfangs gleich anlasse) wol in acht/ und so bald er seineStelle mit einem Bekannten wiederum ersetzen kan/sowechsele er ungezweisselt/ und dancke dem Frembdenwieder ab.
Drittens/soll er sein Gesind mit billiger Besoldungund Kost/ auch wann sie kranck sind / mit gebührlicherWartung /fleissig versehen/jahrlich mit ihnen abraiten/und ihnen nichts schuldig verbleiben/ausser/wann er si->et/daß eines seinen Sold mit Sauffen oder Spielenverthut; oder daß ihn eines und das andere selbst / seinAld wieder aufzuheben/bittet;doch soll er ihnen/wannie/ausser der Noth/oder im Fall der Noth/solches wie-der begehren/ es ohne Verzug auszahlen / so macht erihm bey ihnen guten o-äit, daß sie desto lieber undtreulicher arbeiten/ kriegt auch desto leichter Dienst-boten.
Zum Vierdten/ soll er sie zur Arbeit stellen / darzuchre Kraffren/Vermögen und Wissenschafft einstim-met/nicht dem Starcken geringe/und dem Schwa-chen starckeArbeit zu verrichten vorgeben/so wird allesdesto fleißiger und schleuniger ausgerichtet/und keinesweder zu viel geschonet/ noch zu hart übertrieben.
Zum Mufften/was er des folgenden Tages will ar-beiten lasien/soll er ihnen den Abend vorher andeuten/nicht inciciinir^ und insgemein ( d«rum sich vfft keiner
> und das Gute belchnet/gehts in allem besser und ge-schwinder fort.
Sechstens/ wann man Dienstleute hat / die schonvielJah: inDienst gewesen/das ihre allzeit treulich undehrlich gethan/sich aus dem Feld-Bau / oder ihr anbe-fohlne Arbeit verstehen/ und des Viehes wol lvamn;soll man/wegen eines geringen Mangels oderFchlers/(der sich bisweilen zutragt) sie nicht gleich verstoßen/sondern ihnen manchmahl(wann sie es nur nichtallzu-grob übermachen ) etwas zu gut halten und verzeihen.Hier fallen mir ein des alten Römers psiiscki Worte/dieer in der Vorrede seines 14. Buchs einführet; Ne-
lcio (cüicit) utrum communc itt Oominis; miki cliKi.cil^ contiZit in lcrvilibus inZeniisinvenire tcmpe»ricm,il» Kswrs Kiec vitiar comn>c>cium,li
czuocl elt, Kc milcct optsncla contrariiz; Velocitasprvcurritin facinuz; s-^nitiss LZursm beniZnitatisimitztur,L:tsntum receclitsb sZilitate, ^usntum rc-se/Iit.«scelsre.
Zum Siebenden/wann er einenVerwalter/Haus-Pfleger/Meyer/ oder Ober.Knecht hat / der in seinemÄbwesen/ oder auch/ da er schon gegenwärtig/alle Ar-beiten anschaffen muß/ sott der Haus-Vatter solchendem Gesinde insgesammt vorstellen/und ihnen mit ge-mässenenernstlichen Worten anbefehlen/daß sie ihmm allen/was er zu des HerrnNutzen und Diensten an-schaffen wird/unwiderspenstiguvd willig gehorsamensollen/ der auch Macht habe / wann sie laut seiner ge-gebenen Inttruüion (so ihnen zu mehrerNachricht kanvorKelesen werden) in einem oder m^ern Fehler er-griffen würden/ sie abzustraffen / und es ohne Verzugder Herrschafft anzuzeigen.
Endlich/soll ein Haus-Vatker nie leichtlich mehrGesind aufnehmen/als er bedarff/es wäre dann/daß ermitjenem reichen und liberalen (^arclinzl cle ^cclices,als er gefragt war / warum er doch so viel unnützesGesindlein hielte/zur Antwort geben wolte: Ich oe-darffzwar so vielLeute nicht/aber sie bedürffen meiner;
voce quiäem mÄZnanims Zericrosk , s?rj von in c>-
mncs qusclrants. Dieserwird für einen verständigengutenHauswirth gehalten/nicht welcher viel Leut halt/sondern wer sie recht und wol brauchen kan; jedermankan Knechte halten/aber nicht jederman weiß sie weis-lich zu regieren. Wann sie Abschied begehren/soll er siewider ihren Willen nicht aushalten/und mit dem so-erste sagen: Wann du ohne mich leben kanst/ so wärees mir eine grosseSckande/so ich ohne dich nicht lebenkönnte. Auch hat er Achtung zu geben/ einen Diener/
gerne annimmt/und also manche Arbeit zurückbleibt) ^ der offt wechselt/ nicht leicht aufzunehmen / lieber ei-sondern jeden mit Namen sein morgige Arbeit ernstlich . nen/ der wol abgerichtet / seinen Dienst wol verstehetanschaffen/damit/wo sies unterlassen/oder unrecht ge-" ^ ^ ^
than wird/er Nechenschafft fordernMnd den Schuldi,gen zur Straffe ziehen könne. Er joll auch in derglei-chen Versäumnissen nie zu gelinde seyn/gar zu frommwird ausgelacht/und ein gar zu sanfftmüthiger Befehlscheinet eine halbe Bitt undFreystellung zu seyn/ob siees thun wollen ode: nicht.Wann man dasBöse strafft/
und treu ist /den Lohn bessern/ als ihn / etlicher Guldenwillen/entlassen/ nicht aver einen Ungeschickten / dar-um/daß er mit geringen Lohn zu frieden/ aufnehmen;vor allen soll er sich hüten / ihnen an ihrer Besoldungnichts abzubrechen / oder vortheilhafftiger Weise/ un-billich abzuzwacken; fremdes Gut ungebührlich demseinigen beyzulegen/ist wie ein faulender Apffelbey fri-schen Obst/der das gesunde auch anstecket.
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