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Th. 1 (1716)
Entstehung
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157
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Anderes Buch / Hauö-Vatter.

157

L z?. IX.

Wann ein Haus-Vatter seinen Sohn ansein hohes Stisst

bringen will.

Je Römisch-Catholischen haben vor anderndißfalls einen trefflichen Vortheil / daß/ wannein Vatter kleine Mittel und viel Kinder hat /er dieselben kan entweder lassen in einen Orden tretten /in die Klöster schicken/ oder aufeinen hohen Stifft ei-nem und dem andern zu einen guten Lanomcar helffen/davon der Sohn leichtlich kan zu höhern Würden ge-langen/und wann er seine Zeit recht anlegt/ und sichwol hält/ gar künfftig zu einem Abbt/Prcelaten/ oderBischoff/ und nicht allein seine Lebens - Zeit verpflegtwerden/ sondern auch seinem gantzen Geschlecht einentrefflichen Nutzen und Vortheil beybringen/und seineBefreundten zu großen Diensten (so ohne seineBey-hülffe nimmermehr geschehen wäre)undReichthum be-fördern/wie man der Exempel gar viel hat / auch nochaller Orten viel Familien itzo ttoriren/ die allein durchdieses Mittel empor kommen sind :^>o haben sie auchihre Ritters Orden/als 8 soksnms k^lieruloi^miranizu Maltha/ und die Teutsche-Herren/ welche ihrenGroß-Meister in Teutschland/ und beedt/in allen Lan-dern/ Qran-?riorat, (lommc^ckerien UttdansehnlicheEinkommen haben; und Adeliche/ auch wol gar Fürst-liche Frauen-SM/ darinndie EdlenMägdlein ange-nommen und unterhalten/ auch an theils Orten/ wannihnen gute Gelegenheit fürkommt / verheuratet undausaesteuret werden. Doch müssen/ so wol Manns-als Weibs-Geschlecht/ ihre Adelichen Ahnen / vonVatter und Mutter / wenigst 4. auch zu Zeiten mehr/probiren/ die müßen von zweyen Adekchen Zeugenaufgeschworen seyn

Auch haben die Augspurgische ConKMons - Ver-wandten in ihren Stiffrern/ Meißen / Merseburg /Magdeburg/ Bremen/Minden/ Halberstadt / Ver-ben/Lübeck/ Schwerin/ Ratzenburg / Naumburg /Brandenburg/Havelberg/ und andern / gleichfalls inSchweden und Dannemarck/ ihre hohe Stiffter und(.'snonicaten / damit der Adel kan versehen werden/sonderlich auch etliche Fürstliche und Adeliche Frauen-Stiffter/ dergleichen es aufbeederley Geschlechte nochin Holland gibt/ die/ zu conlcrvkung des Adels/ sindgeordnet worden/wiellsörisnus )umu, in seinerkats- t

via cap. 20. sot.)42.^t seqq. bezeuget/ also daß auchan manchen Orten/ die GeistlichenGüter wol das drit-te Theil des Landes in sich begreiffen.

Wann nun ein Vatter seiner Kinder eines auseinStifft zu fördern gedencket/muß er sich anfangs befleis-sen/daß dasselbe in guten 8rucli>s,und vornemlich in derGottesfvrcht und Gebet/wol und Christlich unmwie-sen/auch zu allen löblichenSitten undGebarden mögeangewiesen werden / dann gewißlich ist die gute imcn-tionder wolmeynenden Vor-Eltern allein dahin ge-richtet gewesen/daß GOttes Ehr befördert/ die Christ-liche Kirchknnt heilsamer Lehr und guten Exempeln er-bauet/und GOttes Reich gemehrer werden möchte;Also haben die jenigen/so dieses (sie seyen auch waser-ley Religion sie immer wollen ) zu ihren eignen Muth-wtllen mißbrauchen/ ihr^Leben mit Müssiggang/Leicht-fertigkeit/ und andern Sünden und Lastern/ üppig undfreventlich zubringen/zur Ehre GOttes und Forthelf-sung und Auferbauung des Nächstens/ nichts anwen-den/ein grosse Verantwortung zu thun/und sicher zuglauben/ daß sie alle die jenige schweren und erschreck-liche Flüche aus sich laden / welche von den erstenSriffcern dem jenigen angewünscht worden/ die solcheveraliemren werden; indem vor GOtt alles ein Dingist/wann ich die Geistliche und zu Gottes Ehren cicpu.ritte Güter und Einkommen nicht zu dem Ende (darzusie gestifftet worden) gebraucht; als wann ich sie durchMißbrauch nicht anwende/ wie es seyn solle Zum An-dern muß ein EdlerHaus-Vatter/ der seine Kinder anein Stifft oder in einen Ritters-Orden bringen will /auch ihreAgnaten (so viel dasjenige Stifftreq-nriret)glaubwürdig aufbringen/ und au-Kenticö» entweder

ex Kisnulcriptis kclc^iZnis,vder per l'cst» probatze

VitN üs ?amN, beweisen und bestätigen können. Zumdritten/und vor allen Dingen / muß er Fleiß anwen-den/der jenigenVorschub und Gunstzu erwerben / diebey diesem Vorhaben entweder miteigner ^mkorität/(welches das beste) oder per mocium jnrerceMcmZz 8ckscommenäztionis, die meisten Beförderung thunund leisten können.

X.

Wann ein Haus -- Vatter seiner Söhne einen in den Krieg

schicken will.

compiexion, und beredten Mund hat / dann wanner klcinhertzig/unreloi virt/ ungesund / und von keinem

S gibt bisweilen so schwere und mühselige Zei-ten / daß der Adel seine Unterhaltung suchenmuß/wo er immer kan. Sind wol auch gewisseFamilien und Gemüther/ die von Natur eine lnciina-twn und Zuneigung zum Krieg haben / und also auch/zu Beschützung des Vatterlands/ und zu Dienst desLands - Fürsten/ tauglich sind; also wann ein Vatter /dervielKinder hat/und einen unter ihnen spührervoneinem heroischen martialischen Hertzen/ der großmü-thig/ unerschrocken / anschlägig/ tapffer und behertztscheinet/ so mag er solchen wol zum Krieg Emiren ;sonderlich/ wann er auch dabey eine gute Statur, starcke

Ansehen ist/ so würde man ihm sein Glück nicht bcfördem / immassen die Kriegs-Schul scharffund gerechtist/die nicht kan betrogen werden/und wann das Ge-müthe nicht fest und standhafft / so wird er mehrSchand als Ehre dabey zu gewarten haben; es thutderVatter so dann weitbesser / er lasse ihnen zu einerandern proleMon ssipiiciren / wo die angebohrneKleinmüthigkeit besser kan cliMmuiirt und verdecktbleiben ; sintemal im Krieg ist die gute couraxc dasvornehmste kcquilitum, s onderlich / w ann sie von

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