Druckschrift 
Th. 1 (1716)
Entstehung
Seite
149
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Ande res Bu ch

berühmten und erfahrnen Kicckci Hülffe brauchen/kei-nen Fleiß/ Fürsorge/Unkosten/ oder möglichster War-tung nicht spahren/ und die Eltern bey der Ordinär«.Post/ oder in grösserer Gefahr / durch einen eigenenHotten/alsobald dessen erinnern. DaauchttwanderHofmeister selbst/oder ein 5'amuius, m währender Be-dienung/ mit Kranckheit folte heimgesucht werden /sollen sie einander treulich beystehen/ und sollen die El-tern alle Kxpcnlen/so dißfalls aufdie ^scjico8, Apo-checken / Barbierer/ und andere Nothdurfften gehenmöchten/pülZlren und wieder erstatten lassen.

8. Auster vorhandener Noth aber/ soll der Hofmei-ster/ ohne Vorwissen der Eltern/keine weite Reyse für-nehmenund anstellen/ es wäre dann in der Nähe et-was Denckwürdiges zu sehen / und dem Hofmeisterrathsam beduncket/zur Zeit der Vacantz /etliche nah-ge-legene Oetterzu pcriullriren/ welches doch ohne Ge-fahr und sonderlichen Unkosten anzuordnen / und mitder Eltern conlcn8 und Bewilligung geschehen solle;und sich sonderlich befleissen/ daß er von seinen vilci-puiis einen und gutes Vertrauen jederzeit ha-ben und erhalten möge.

9. In Franckreich und Italien/sonderlich zuPariß/Rom und Napoli/ soll er scharsssichtig seyn/ und denjungen Leuten besonders einbilden/ sich vor allerver-dächtigen unbekannten Gesellschafft weißlich vorzuse-hen/und ohne seinenRath undWillen/keine sonderlicheBekanntschafft oder kamiiiarität mit niemanden zumachen; damit aber den jungen Cavallieren eintcmpo und Zeit-Vertreib erlaubt sey / mag er ihnenwol zugeben/ einen oder zween/ deren »umor, Thunund Lassen/ ihm schon bekannt ist/zur Freundschasst an-zunehmen/auch wann müssige Zeit/ m den Kirchen /wo sonderlich die beste^ulica ist/oder in den köstlichen/berühmten und schönen Gärten / ihre Raritäten undKunst-Stücke zu beschauen/ auch bey gelehrten Leuten/vortrefflichen Künstlern in den Bibliothecken/ Kunst-Cammern / Cabineten/ja wol auch bey einem oderzween Cavaliren vom Land sich bekannt zu machen /von denen sie offt erfahren/was sie sonst nicht hattenwissen können; doch daß alles cum Zrsno Saiis vorge-nommen werde.

ic>. Dem Hofmeister soll alles Geld per Wechsel/oder durch andere richtige Gelegenheit/ so viel vonnö- jthen/zusichern Handen anvertraut werden ; dahinge-genverspricht er auch / also damit zu meinten/daßweder an Kleidern / Büchern/ und andern kein Über-fluß/ sondern das gebührliche Mittel gebraucht werde /hierüber soll er alleQuatemberund Viertheil Jahror-dentliche Rechnung thun/ und der Ausgaben/ wie auchder bezahlten Kost halber/ von Tag zu Taae/ mit or-dentlich unterschriebenen Auszügen und Quittungen/belegen/damit derHer: sich norhdürfftig darinnen erse-hen/und da was auszustellen/ zu des Hofmeisters ge-bührlicher Verantwortung erinnern möge; auch soller nicht zulassen/ daß die jungen Herren/von ihren Klei-dungen/und anderer Zugehörung/etwas vertauschenvder verschencken; sondern ihren Bedienten und ?a-muiis sollen alle Gebühr/ohne diß/ zugestellt und gerei-chet werden. '

11. So wird auch hiemit/so wol denenSohnen/alsihren Bedienten selbst/ Vatterlich/treuhertzig/ und mitallem Ernst anbefohlen und auferlegt / daß sie ge-

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? dachtem ihrem Hofmeister allen Gehorsam und Ehr-erbietung jederzeit erweisen/ und thme/ ohn alles Wiversprechen/ folgen sollen; da aber in einem und andernsie sich/wider Verhoffen/ungebührlich verhielten/ soä-er sie so bald abwarnen/so siejedoch/über solche glimp',-licheVermahnung nicht folgen;demHofmejster mit un-ziemlichen Worten und Gebärden begegnen würden /sollers dem VatteroderGerhaben alsobaid andeuten/und/zu Verhütung mehrers Unheils/ unsaumselig wis-sen lassen/damit ihrem Ungehorsam zeitlich mit Straffbegegnet / und dle Ursach recht eraminiret werden mö-ge: Vor allen soll der Hofmeister das hertzliebe in ihmgesetzte Vertrauen nicht untreulich und nachlässig ver-richten/und seine Ehr/ Gebühr und guten Leimuth inObacht haben / auch ernstlich ermähnet seyn/für seinePerson/ einen erbarn/ Christlichen und bescheidenenWandel zu führen / seinen Untezgebenen und Anver-trauten mit löblichem Exempel vorzugehen / seinetKoritätnichtsebstzu iiroNiluuen/ damit sie zur Tu-gend angeleitet / und von aller Untugend und liederli-chen Leben möchten abgehalten werden. In Summa/ein ehrlicher und gewissenhaffter Hofmeister soll alles ^dasjenige/ mit höchster Treu und fieissigem Vorneh-men/ thun/ was er bey GOtt/ den Eltern/ und der er-!barn Welt verantworten kan / und seine anvertrauteJugend mit aller Aufrichtigkeit lieben/ versorgen/ und jvon allem Bösem abmahnen.

12. Soll ihm hingegen ein ergäbiges undgewisses8oiarium,nebender0räinari-Kost/ Herberg/Liger-statt/ Wäscher-Lohn/ Hoch und Kertzen/ jährlich ge-reicht werden/ dessen mag er sich alleQuatember selbstbezahlt machen/ und in die Rechnung bringen. Undweilsich weder derHer: noch Hofmeister/aufkeine cle-terminirte Zeit verpflichten/ so kan einer dem andern /über kurtz oder lang/ jedoch nicht ohne erhebliche Ursa-chen/ den Dienst/ ein halbes Jahr zuvor aufkünden ;wofern aber der Hofmeister/ alles/ wie er schuldig/ver-richten/und die Söhne heimführen wird/ soll er nocheines guten kccomjicns gewartig seyn.

iz Diß nun alles fast und unverbrüchlich zu halten/hat der Hofmeister/nicht allein an Eydes-Statt/ mitMnnd und Hand angelobt/ sondern auch deswegeneine absonderliche kecoznition/ unter dem heutigenvgto gefertigt/ eingehändigt/und der Princips hatsie/ wegen mehrerer Krasst/mit eigener Namens Un-!terschrisst und Pettschaffts-Fertigung bestärckt.

^ecognitwu / so der Hofmeister

> zurückgeben solle.

^k'Chdl.vSN d?. gebürtig / derzeit be?^^destellter Hofmeister/ bekenne hier/ mit die-ser kccoZnition / demnach mich N. für seinesunge Herren/sie in fremdde Länder zu führen /zu einen Hofmeister an-und aufgenommen/ undsibige in meine Fürsorg / und Verwaltung an-vertrauet hat/ «cd auch / wessen ich mich in ei-nem und andern verhalten folle / ^nit einer or-dentlichen / untcr heuiigem Dato gefertigteninttruKion «ersehen worden / welche von lporezu Wort also lauree:

Hier- >