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Th. 1 (1716)
Entstehung
Seite
148
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/ 184 Des Adei tchen k

Volierey ist ein Verlust und Band der Vemunfft/e-inZunder aller Laster/ eine AnreitzungzurL^ichtfertigkeit/und heisst:

WannderWem pflegt emzuschleichen /MußVernunfftund Witz ausweichen.Dardurch diefthönstenvon GOttverlichenenGabenbemailigtdunckelund garverlohren werden / also daßder/ welcher sich selbst tücht regieren kan / viel wenigeraufandere seine gebührlicheObsichthaben mag. Dasandere Laster/ so dergleichen Leuten zu vermeiden stehet/.ist dasLaster der Gailkeit und Hurerei) / dadurch dieihm anvertraute Jugend geärgert/ verführet/und imGrunde verderbet wird, ^puisius nennet die Gail-j'eit Md den Zorn nicht Unbillich in Iibro cic?kiloso-paiZ, Oucsrnccs Vitiorum, und^l^Ivc^^ ncl luol'srquinio supcrbo , nennet die GailheittN srsKiliM-m-ö cascanll Vanits cicl corpo,collc czus'Is li clctur»pAnci Ic Sc-opiterne cisli'Änima ; das ärgste ist/daßmandardurchdatlÄeld verschwendet/ die Gesundheitruiniret/ in stettr Lebens,Gefahr schwebet/ die JugendzumBösen anreitzet/sein Glück und guten Namen ver--schertzet/ sich des Göttlichen Seegens unfähig ma-chet/alles Böse ihm anfden Hals ladet/und alles Gu-ten verlusrigt wird. Und diese erzehlteLaster sind gleich-massig/als emePest 'Und tödtliches Gifft/zu fliehen aneinem Hofmeister/ deme junge Herren/in fremde Län-der zu führen/ anverträu Werden sollen. Dieser sollauch vor allen Dmgen ein^. litische ^ruöcnh undEr-kanntnus der Länder und Sprachen haben/dahin erzureysen gesonnen ist/und/wie ein erfahrner und weiserSchiffmann/sein Schiffaljo regieren/ lenckenundlai-ten thut / daß er weder an Sand-Bäncke und feuchteOemr auffahre und stecken bleibe/noch an verborgenestarcke Klippen undWsen anfahre/ anstoße und seinSchiff zerschmättere ; zudem allender erbetteneundtäglich mit Andacht gesuchteSeegen des allerweisestenGvtteS vonöthen ist. Daher billich mit einem Hosmei-ster/ wann man weder an seiner Erfahrenheit/Wissen-schafft undi^oribus nichts hat auszustellen/eine lnttru-üion aufzurichten/wie ers in einem und andern mit denjungen Herren halten solle: Hingegen muß er wiederemekecvZmtionvon sich geben/und darinnen die gan-tze intrruttion einschließen/ vontvelcherzu Ende diesesCapitels noch mehr solle gemeldet werdeu.

1. Soll er die untergebene Henschaffc in 8tu6i-,pictatistäglich wolunterrichten/ auchaüfihren pro-tcÄu m in allen löblichen und demAdel wolanständigenWissenschafften/ sein einiges Absehen haben / und ih-nen nie verwehren/ nach ihren Wolgefallen(ohne daßer solche Briefe durchlesen wolle) an ihre Eltern. »>erVormündern zu schreiben / noch solle er ihre an ocmVatter/oder desVattersan sie gethane Briefe/ auf-brechen oder durchstreinen. Alle Quartal soll er sie an-halten/ein 8peciemi.inouarum. die sie lernen sollen /ohne einige corr-Äur und Hülffanderer/ auszusetzen/und solches dem Vatter oder Vormündern zuredezu überschicken.

2.Was die^!ore?nn fernere K6ucät!on betrifft/soller sie/mit seinem selbst eigenenExempel/zu allemGutenanweisen/ daß sie so wol in i.ireri8 als lvion^us. ih-rem Stand gemäß/ möchten zunehmen/ihnen keiner-lei Unsorm / Ubelstand oder Laster gilt heissen oder ge-statten/fürnemlich achtgeben/ daß sie von Gottslaste,

,

nd- und Feld-LebenS.

rung/ Fluchen/ Lügen/ Volltuncken/ Hoßart/auchal-ler Leichtfertigkeit und ärgerlicher böser Gesellschafft /sich gantz und gar enthalten / den Müßiggang/ als t>ul- 'v.nar Oisboi., meiden/ die Sauberkeit in Kleidern/Essen und Trincken/im Reden des Vorbedachts und,Bescheidenheit/ In gcüibuz cxtcrnis Lorporis, derWolanständigkeit und Höflichkeit gegen manniglichsich befleißen/ auch alle Harrnäckig-und Widersetzlig-keit/selbst untereinander/ nicht weniger gegen andere /in gemeinem Leben haßen und lassen sollen.

z. Der Hofmeister soll auch seine anvertraute Ju-gend/(dvch ohneVersaumnus derStudien)und jedes-mals zu rechter Zeit/zu Adelichen und zulässigen kxcr-citiisLorpor!S anhalten/als etwanzur ^lulica lnttru-mcnrsii. zum Fechten/Dantzen/ Reuten/Fahnen-Schwingen/Pique-Spiel/ Trillen/nach eines jedernArt und lnclmalion/ sonderlich auch in Ballen - undBallon-Spiel bißweilen sich zu exerciren/ sccis^ruborcm,nc>n U5<^uc luciorcm, iveil das erste der Ge-sundheit vorträglich/das andere aber gefährlich ist;son-derlich kein nachtheiligesfiarckes LxercitiumalsVol-t-ziren/ Lauffen oder Springen/ ohne seme Gegen-wart und Aufsicht/vornehmen lassen/ zumal ihnen ver-bieten/zu keiner Zeit/ ohne sein Beyseyn / aus demi-ozimenr an andere Ort zu gehen/ oder eignes Wil-len in der Stadt herum zu vazü en.

4.WannderHosmeister in seinen eigenenGeschäss,ten etwas zu verrichten/ soll n solches entweder garfrühe/ ehe sie aufstehen / oder gleich nach dem Essen/ dasie unterdessen zu Haus im Studiren oder Sprachenbeschäffttgt sind/ verrichten ; sonsisoll er stets m ihrenGemach/auch zu Nachts in ihrer Cammer liegen/ sieniemals alleinlassen / und allwegezusehen/daß ihnennichts gefährliches begegnen möge.

5. Damit sie auch bey langwühriger und beständi-ger GeswdlM verbleiben mögen/ solider Hofmeisterauf ihre Speiß und Tranck/ fleissig Obsicht halten/daßalles wol und gebührlich bestellet sey / sie Untertagsnicht eßen und mucken/ vielweniger Obs/ Milch undandere Nascherei)/ Geschleck und Fürwitz ihnen heim-lich oder öffentlich beybringen und zutragen lassen/wie-wol er ihnenbißweilen/ zu rechter Zeit/ einwenigObswol erlauben kan/sonst sollen sieallezeit der ordentlichenMittags - und Abend Mahlzeiten erwarten / und zwi-schen denselben / den Magen mit unordentlichen Essenund Trincken nicht verderben.

6. Mit demHaus-Wirth oder Kost-Hern soll sichder Hofmeister nicht gar zu geniein machen/ aufsaß er/nach Beschaffenheit/die sürfallenden Mängelbereden/und mit gebührlicher Bescheidenheit abstellen und ver-bessernmöge; das I.ozemen» und die Kost/soll er/ womöglich/an einem gesunden lüfftigen Ort/ bey bekann-ten ehrlichen Leuten/ und nicht gar zu weit / wo die Ju-gend ihre i^Äwnen und ^xcrcitik machen muß / neh-men/ auch daß sie mit Asch-Lein-und Bect, Gewandsauber mögen gehalten seyn.

7. Da aber an dem Orr ungesunde Lufft eontsZio.nes und ?ebre8 msii^nTmöchten einfallen/ soll er also»bald bey guren/ehrlichen/vernünfftigen Leuten/welchener »st recommcnckrt ivorden/ Raths pflegen/ und nachderen Meynung an sicheres Ort sich begeben. Daauch einer von seiner untergebenen Jugend mit einemZufall solte angegriffen werden/ soll er alsbald eines

' berührn?