Druckschrift 
Th. 1 (1716)
Entstehung
Seite
120
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Des Adeltchen Land- und Feld-Lebens

I2O

H^mmerwercks-Bewirthschaffung/ soll anjedem Ortgie-chfalls ein Cassirer gehalten werden; auch jedemein Gc<>'. Handler zugeordnet seyn; diese Cassirer sol-len zu der Haupt-C. sse und derselben Buchhalterey ih-ren Monatlichen excraü richtig übergeben / damit siedaselbst zur Echluß-Raitung möHaupt-Buch mögeneingetragen werden. Die Vorgeher müssen auf dasgantze Werck/aus die Bedienten/ ausdie ^Lirthschaff-len/Arbeit und Verschleuß treulich und fieisslg acht ha-ben ; und diese verbleiben zwey Jahr im Vorgeher-Amt ; hernach rclizmrensie. Es darffauch kem Vor-geher/ohne der andern Vorwissen/etwas handeln/undda sie mißhellig und nicht einstimmig würden/wird/mitZuziehung der übrigen/per Kiaju» geschlossen/oder siemüssen es den Cammer Grasen berichten / und dessenweitern Bescheids erwarten. Bey allen MonatlichenAbraitungen mit den Arbeitern/soll einer aus denVor-gebern sich finden lassen; und mit dieser Verrichtungsollen sie von Monat zu Monat abwechseln; zu Steyerin einem gewissen Hause/ wird dieCassa-Buchhaltereyund Cantzley geHallen / daselbst sollen die Vorgehertäglich zusammen kommen/ alles auch allda (und nichtszu Hause) an-und vornehmen oder cx^iren/ undmüssen die Zeugs - Verhandlet und Eisen - Cämmereralles eingenommene Geld alsbald zur Olla erlegen.Die Berg Richtersollen die Ertz-Berge wohl in Ob-achthaben/ die Unkosten und Zehrungen mocleriren/kein fremd Gezeug / Stahl oder Eisen paaren lassen;die Gewerckschafft soll keine kostbare unnöthigeGebäu/ohne des Cammer Grafen Wissen und Willen / vor-nehmen/ dieHoltzungen und Kohl-Brennen besser be-obachten/ alle privsr. und eigene Nutz - Suchungenabschaffen / und die Ubertretter straffen; die unnöthi-gen Reiß - Unkosten sollen sie abstellen / und die nöthi-gen limitiren/die corretponclcntz inner und ausser Lan-des/ wegen des Eysen-Verschleiffes/ nach bestem Ver-mögen/treiben/dieRaitungen und kzliticgtionen nichtso lang verschieben/ sondern beschleunigen / dle Hauß-Wirthschafften der Gewerckschafft / indem jeder nurseinen Privat-Nutzen/ und nicht der compsZnic Be-stes suchet/abstellen/so alles erst in der OmmiMonnv l66y .MiunZirtundbefohlen/ auch die Besoldun-gen/so wohl der Vorgeher/ als anderer Bedienten/ et-was mocicrirt/und biß auf bessere Läufften/ so sich den-noch noch über 15000. etlich l oo.fl. erstreckt/geschmä-lert worden.

Ober - und Unter - Cassirer sollen alle Quartal ihreöiiancc/oder^xtrsÄihresEmpfangesundAusgaben/dem Cassir^ zu re viciiren/ und folgends der Buchhalte-reyübergeb'en.

Die Vorgeher sollen aus den Monatlichen Berich-ten/ und vierteljährigen kxlrsüen / Erinnerungen ha-ben/ wieviel in den Plä-Häusern rauhes Eisen/ inbee-der Lande Hämmörn geschlagenes Bezeuge in die Eisen-Cammern und Gewölber geliefert/was inn-oter ausserLandes versilbert/wohin das Geld verwendet/ was fürVorrath an Eisen und Stahl überall vorhanden/ undwas sonst stets Nothwendiges fürfallr / miteinandertreulich convnuniciren; und sollen zu besserer und un-verhinderlichen Ab undAuswartung ihres Amts/ dieVorgeher/so lang sie in diesem Dienst bleiben/ mit bür-gerlichen Raths Stellen/ Gerhabschafften / und an-dern extrz .fürfailenden cc,m!nilllonen und Verrich-

tungenbesrepet seyn. Doch/ in der Stadt Steyerhat es sein Verbleiben bey der alten Lands - Fürstlichenkatikcauon; aber des gantzen Wercks völlige O.spo-iilion verbleibt ohne Mittel Ihrer Majestät durchdiejenigen führen zu lassei, / welche sie fürsetzen wird /mit deren Vorwissen und Lonlcns alles vorzuneh-men.

Die Fürstlichen Bergwercke aber im RömischenReich hin-und wieder / haben meistentheilö ihre Berg-Hauptleute/ deren jeder allen übrigen Bedienten zu be-fehlen hat/ die Aemter bestellet und besoldet / die Rech-nungen aufnimmt/ die Register durchschet/ und allesürfallende Handel schlichtet und richtet. Der Berg-Meister muß acht haben/ daß dem Bergwerck von de«>nen Gewercken nützlich und wohl vorgestanden/die G<-bau unterhalten / und aller Schaden verhütet werde;denen Arbeitern/und allen/ die Zechen/Stollen/ Was-ser-Gesälle/ Hütten und Puchstättebegehren/ solcheverleyhen/bestattigen/und wöchentlich die Ausgab undEinnahm verzeichnen; der Steiger muß die Fahrt inden Schachten wohl befestigen / damit sie nicht bre-chen/ und die Sümpffe mir Brettern und Latten ver-machen / damit niemand hineinfallen und Unglück lei-den möge/ soll auch bey dem Einfahren gegenwärtigseyn/ und die darzu-erforderten müssen tüchtig/ ver-standig/ getreu/ und erfahren seyn/ indem wohl zu ver-muthen / wann sie im Luder leben / fressen und sauffen/mehr verzehren/als ihr Lid Lohn ist/daß sie untreu um-gehen/und die selbst hüten solle»»/ sind desto beschwerli-cher zu hüten/indem der von ihnen geschworneEyd we-nig beobachtet wird. Der Zehendner soll die zehende?urtion vom Ertz einnehmen/aufschreiben und verrech-.nen. Der Austheiler muß das Geld von dem Zehend-ner empfangen / jedem seine und Gebühr davonzustellen/ und Rechnung thun. DerZehend-Geqen-Schreiber muß alle Ausgab und Einnahm in die Re-gister bringen/ und von allen und jeden ausführlich be-richten / was die Gewercken betrifft» Der Berg-Schreiber muß acht haben/ damit der Berg - Ord-nung in allem und jeden nachgehandelt und gelebetwerde / und / wo etwas darwider begangen würde/solches alsobald denen Obern andeuten / alle Zechenund Gewerckschafften in zwcy Bücher / in eines die al-ten/ in das andere die neuen einzeichnen/ auch wasverliehen und bestattiget worden/ vormercken und ein-schreiben; Diese Bücher nun/ werden in einen wohl-verwahrten Kasten beschlossen/und mit zweyenSchlös-sern verwahret/ davon den einen Schlüssel der Berg,Meister/ den andern aber der Berg-Schreiber habensolle; was emgetragen wird / soll dieser erstlich copi-ren/ denen Partheyen vorlesen / und also einschrei-ben/ und auf Begehren und Anlangen/ co^ien da-von geben.

Bey Fürstlichen Bergwercken wird auch ein Ge-gen-Schreiber gehalten/ sonderlich aber etliche Ge-schworne aus verständigen/ unintceMrten/ erfahrnenLeuten/so viel möglich/ erwählet/die denen Ober - Of-ficirern mit Rath und That an die Hand gehen; in-gleichen halt man Nach-und Einfahrer/ diealle Wo-chen alle Züge zu ungewissen und verwechselten Zeitenbefahren/ und / wo etwas nicht recht gehandelt/ ge-baut/ oder übersehen wird/ abstellen und erinnern/da-mit die Arbeiter und Knappen immerdar in Sorgen

stehen/