Druckschrift 
Th. 1 (1716)
Entstehung
Seite
23
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Crsieö Buch/Land-Gut.

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das weit mchr einträgt /und allda die ckNratnrte undunterzogene Abwesenheit mehr verlieren/ als hier ge-winnen macht / sonderlich/ wann sie weit von einan-der entlegen / daß man allezeit mit Ungelegenheit undUnkosten / von einem zu dem andern reysen muß; sowvlauch/ wann man Alters und Schwachheit hal-

berer Wirthschafft (so sie beschwerlich und mühe«jam) nicht mehr recht abwarten kan; oder / wannman keine Kinder und nahe Bluts-Freunde; oder dasie ungehorsam/ lasterhafft/ ungerathene auch einigerSorge für sie/ wegen ihres bösen Thun und Lassens /nicht werth sind.

xxli.

Was vor dem Verkaufs vorzuarbeiten und zu betrachten.

Abey ist das vornehmsteAnsehen ausdes Kauf-sers Person / Art und Eigenschaffr zu richten:Erstlich/ von was^oncklionder Kauffer/ob ergrosses Ansehens/vornehm in FreuudschafftundDien-sten/an Reichthum und Vermögen machtig ; oder et-wa deines gleichen/oder noch weniger/und dennoch beyguten Mitteln/ ob er alt / jung/erfahren oder nicht seye?auf dieses alles hat ein guter Hauswirth seine Keks-üionen zu machen/ dem Verkaufs also einzurichten/da-mit er allerseits dabey gesichert / und von allzuspaterReu unbelastiget bleibe; Ob er das Gut zu bezahlenselbst genügsame Mittel/oder guten crccjit habe beyandern aufzunehmen / darauf gleichwol ( wann es aufMehrungen gehet ) eine gefahrliche und ungewisseWagnus.

Zum andern/ ob erkein Schwatzer oder Aufschnei-der sey/ gerne bezahle/ die Unbillichkeit hasse / nicht un-nothwendig / vergebliche und verdrießliche Kippe-reyen liebe und suche; sondern/ob er von wenig Wor-ten/ treu und warhafftig/von jedermann ein gutesZeug-niß habe ? Oder ob er ein hinterlistiger/falscher/zäncki-scher / geitzigerund unbillicher Mann sey / der viel ver-spreche/wenig halte/alles aufSchrauben stelle / hinter)en Berg halte/ gern Ausflüchte und Schlupffwinckelsuche/und in Summa/dessen Hertz und Mund nichtübereinstimmen. Auf diese nothwendige Vorwissen-schafft/hatman seine gantze Handlung vernünfftig zu

gründen / um../ sich gnugsam wegen der Wehrung/Schwermung/ und andern Umstanden vorzusehen/die^ oäoseorckos,daraus einZwiespalt auskeimen möch-te/gleich Anfangs beyseits zu thun/und sich vor ange-drohetem Wetter zu verwahren.

Drittens/ soll Man alle Oocument,,s.sr^ien / l'ro.toco»en/Lehen-und Kauss - Brief/Landschaffts -Quit-tungen/ und dergleichen Briefs - Urkunden /die nöthigzum Gut gehören/ in eineLista und gute Ordnung brin-gen / ingietchen mit den Unterthanen / wegen ihrerSteuer/ Dienst undRestanten/ ordentliche und billicheAbrechnung pflegen/jedwedem einBüchlem oderRegi-ster/zu seinerund desKauffers richtigen Wissen^afft/hinaus geben / daß sie bey der Einantwortuna vorwei-sen/und( zu ihrem besten)über die Billichkeit/nicht mehrzahlen/oder derAbkauffer mehr fordern dörffre/ also kei-nes weges mögen gesteigert und übertrieben werden.

Zum Vierdten /soll man alle Zimmer / Vorhäusser/Gemach/Kellerund Gewölber im Wohnhause / auchim Hos/Gärten und Mayerhof / von allerley Unrei,nigkeiten aussäubern/jedes ordentlich an sein gehöri-ges Ort bringen;Rmdviehe/Ochsen/Schaas/und an-ders Vieh vorher wol säubern und füttern ; weil beydem Beschau dem Abkauffer damit eine Lust undAnrei-tzung/im widrigen aber/einEckel undAbscheu leicht ent-stehen/und hierdurch derKauffbefördert oder gehindertwerden kan.

Cx?. XXlll.

Was man bey dem Berkauss/inBedencken zu ziehen.

Ann die Wehrungen (so doch selten geschiehet)auf einmal erlegt werden/sind zwar Verkaufferund Kauffer von gleicher Bedingung: Wannaber die Wehrung sich weit hinaus erstrecken / derKauffer das gantze Gut ( wie es nicht anders seyn kan)in seine Nutz-Niessung nimmt; dem Verkauffer nur dieHelffte/oder das Drittel/ oder noch weniger bezahltwird/ hingegen um den Überrest / nur mit papierenerVersicherung vorlieb nehmen muß; da hat er/dieWar-heit zu sagen/ nicht unbilliche Urjach/ sieh desto besser zuverwahren und vorzusehen/auch einen vernünftigentreuen Freund und Beystand zu erbitten / damit er ineinen und andern nicht vervortheilt / übereilet / ihmeselbst/oder den Seinigen/ einen unwiederbringlichenSchaden auffden Halse bürden / und sich in allem undjedem/ nach des Abkauffers guten oder bösen Nahmenund Eigenschafft richten und verhalten möge.

lichen Leitkauff/ fordern/daß/wo nicht die Helffte/ we-nigst das Drittel erlegt werde/von dem Rest/ derver-fiieffenden unclelinirten Termin/ eine pro rsto gewisseVerzinsung verschreiben lassen/und dabey/bis zu völli-gerAuszahlung/ihm nicht allein t>as gantze Gut/ prolpccigii; sondern auch alle seine/ des Kauffers sonst al-ler Orten habende/liegende und fahrende Güter/ pro

zcncraii ^potkccä,in optimZ lorm2 , morc lolito.

verpfänden lasse.

Zum Andern/ weil die unbedachtsame LvWons-Verfchreibung/dem Verkauffer tausenderley Unlust/Aufzug und Zanckereyen verursachen kan/soll er/in die-sem Punct/ amallergewahrsamstcn wolbedächtlich ge-hen/und eine incjeterminitte / weit aussehende/ ihmeundenSeinigen prTjuclicirliche und höchst-schadlicheSchermung/ nimmermehr (sonderlich wo der Kaufferverdachtig und beschryen ist) einwilligen/ sondern lieber

Erstlich/wanu derKauff-Schilling richtig/soll er mit eher den Kauffgantz ausschlagen / als sich in sothaneden Wehrungen/ je eher je besser/ heraus rrachten/und Egyptische Dienstbarkeit eigenwillig stürben.eine solche Angab des ersten Erlags/ samt dem gebühr- Drittens/ wann der Verkauffer die Schermung

auf

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