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Des AdelichenLand- und Feld-Lebens.
versteuren darff/ als Bäder/ Haar-Stlü>en/Jäger-Häusel /Schmldten/Poctm-Fischcr-undTagwercker-; Häusels Ob die Bauren-Güter mit Getrayd- und' Geld--Dlensten nicht übersetzet sind?
!!I, Ob d«e Unlerchanen alle/oder nur gewisse Ro-bathen verrichten/oder vb/und wievielsieRobath-Geldgeben?Ob sie An-und Absahrt/Frey-Geld / Sterb-Haupt-Brief-Geld/und dergleichen/geben ? Ob dieWaysen eine gewisse Zeit dienen müssen ? Ob nicht U-be^land-Lehen verhanden/da sie die Lehen und Lehen-Brief um gewisse 'i sx-, enlpfangen müssen ?
I V. Bey jeglichen Unterthanen ist in particuiari inacht zu nehmen/daß dieizpcc>li<^tion der^ ax^ über sei-neSchuldcn (auchGültenundGüter) nie sollen grösserseyn als dieHelffce seines Vermögens/wiewol sich die-ses alles/in Erkauffung der Güter / als wann sie allbe-'reit inPosseß sind/nicht so leicht ^Kiciren lasset; dochkan beyläuffig hernach erfragt werden: i.Seines Hau-ses Kauff-Schilling? 2. Ob er unter Obrigkeitlicher 0-der eigener Fertigung Schuld, Brief hinaus gegeben/und wieviel? zDb und wieviel er trachtige Aecker habe/vderob ihnen was mangelt/auch ob er Gelegenheit ha-be/ Schlier/ und anders Koth oder Schütt hmein zudringen; Item/ ob es genug Dung haben kan? 4. Obsein Haus gemauret/wie es bey Tach sey,-ob ex Baum,und KrautlGarten/Wiesen/Watd/Bau-und Brenn-Holtz/und wieviel eines jeglichenTagwerck dabey;ob ereinen Bronn im Hause habe/und seünWiesen wassernkönne? 5. Wieviel Fahrt Heu und Grummath er bey-läufftig zu fechsnen; obs süß oder saures Futter sey ? 6.Wie viel er Vieh/anPferden/Ochsen/Kühen und gal-
ten Vieh halten könne. ?.Ob er von fremden Untertha-nen Schuld-Briefhabe ?.Wie hoch/und ob sie richtigsind;wann sie unrichtig/ob nicht von selbiger HerrschaftUnterthanen auch Schulden an sie zu fordern: wie siebeschaffen, und ob nicht eine zumachen/
dardurch dem Seinigen möchte geholffen nxrden? 8.Ober sonst niemanden/ als seiner Obrigkeit/ dienstbar^ seye? y.Wem derZehend ausseinenFeldern gehörig;ober solchen bestehe/ und was er beylauffig davon reiche?12. Ob er keine Uberländ oder Auezug-Hausel habe?n.Ob er von seinen Grundstücken niemanden nichtsversetzt/oder von andern im Versatz habe ? 12. Wievieler Gaben/Frey-Geld/An-und Abfahrr/Sterbhaupt/wann der Mann/oder das Weib stirbt/gebe ?und ob ereinen Erb-Briefhabe;daher auch sonsten ihreSchrifft-ten zu besehen? iz. Was cr für Gaben/Anlagen/ Ku-chel-Dienst oder Rüst-Gelder und Anschlage gebe/undob er seinem Amtmann jährlich was/und wie viel / rei-chen muß ? i4>Ob er einen Inn-Mann/und was dersel-be jährlich der Obrigkeit gibt oder leistet? ^-.Wieviel erjährlich in den grössern/kleinern und mittlemFeldem an-bauet/Waitz/Korn/Wicken/Gersten/Habem und der-gleichen; und wieviel er beylauffig fechsnet; Item/wieviel er in seinem Garten undPeunten(so Zehend-frey)kan säen und erndten? 16. Wann Waisen vorhanden/ob sie fremde oder von der Obrigkeit gesetzte Gerhabenhaben ? Ob sie der Waysen Erbgut in Handen / undjahrlich treuliche und genügsame Rechnung darumthun? Ob sie auch das Gut/zu derWaisenNutzen/rechtund wohl anlegen/ und auf Zins auslehnen / damit ihr. nicht geringert/sondern vermehret werde.
xvil.
Wie dieses alles zu gebrauchen.
Lle diese bedenckliche Erinnerungen sind nichtdergestalt allhier fürgestellet / daß man sie in al-len und jeden Puncten genau suchen / oder woeines oder das ander nicht ist/ (wie man kein Gut/ dar-an nicht etwas fehlet) neecllario haben/ und also ver-geblich lcrupuliren müste und wolte; sondern alleindarum / daß ein verständiger Hausvatter/ OmiMsvmittcritli8,kc kc^uiütis rc<zuircr,6is, einkurtzes Me-morial und Mahn-Zettel hatte / wornach er sich zumTheil richten/m den vorkommenden Anschlagen zu-geben oder abbrechen/ seinem künfftigen Unheil vor-bauen / viel Ungelegenheiten verhüten / ihme selbst/den Seinigen/ode? andern guten Freunden (aufBe-
gehren)viZiliren/nichts vortheilhafftiges ibme selbstoder andern ausbürden/und also Geistlich / ehrlichund bescheidentlich allenthalben handeln / das beste/nützliche und gereimteste / mit kluger Fürsichtigkeit/daraus klauben/und allerhand fürfallenden Begeben-heiten / für sich/die Seinigen/ und seine getreue guteFreunde und Gönner/ andern / beyfügen / gemes-sen und brauchen möge. Wer mehr dergleichen ob-lcrvstionen/wie es an andern Orten inSachsen brält-chig/ und was bey Einkommen der Güter zu beobach-ten / wissen will/der besehe Herrn von SeckendorffsTeutschen Fürsten-Staat; und Herrn Naurach 6-
Kationariis.
xvi».
Was man vor dem Kauss thun soll.
Ufdreyerley ist vornehmlich zu sehen: Erstlich/' muß man seine Mittel und Gelegenheit mit' des Gutes Werth überschlagen/ ob man auchso viel aufbringen möge/das Gut auf einmal zu bezah-len/welches zwar in richtigen Gütern darum da? besteist/weil man gemeiniglich am Kauff-Schillmg etwasersparen und abbrechen kan/wo die Erlag auf einmalvöllig geschiehet: Aber bey unrichtigen und zweiffel-hafftlgen Han dlungen ist es weit sicherer auf zwey oder
drey Wehrungen sich vergleichen: damit/wofern eineschädliche öder weit aussehende Irrung und Anspruchanderwevtsher entstünde/ man etwas in Händen / da-bey sich zuschermen/und sein keZrcl« zu finden/ habenkönne.
Zum Andern/ist zu sehen ausdas Gut selbst; darzunun dienen alle in vorhergehenden Capiteln gescheheneErinnerungen und Bedencken/ mit deren Hülffmansich aller und jeder Beschaffenheiten zu gnügen mio r-
miren/