Dritten Theils Anderes Buch.
14!. Wer einem andern Geld leihen will/dermußsich nach dreyen Patronen umsehen : Nach einemRechts-Gelehrten/ welcher wider den Schuldner vorGericht erscheine. 2. einem Geistlichen / weichendesSchuldners Gewisien aufmuntere, z. Einem Sol-daten/welcher dem bösen Schuldner mit Gewalt zurBezahlung anstrenger.
142. Der Geist handelt w,der d»e
Vernunfft/weil er eine Nation , wegen der »acion,lobet und schilt. Nach dem Ursprung eines gutenMannes und Weins / soll man nicht forschen. Es snrdnur zweyerley Nationen in der Welt: Die eine ist derFrommen / und die andere der Gottlosen. Ist einSpruch der Durchleuchten Königin m SchwedenChristinen/gewesen.
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14z. Man solle nicht zu offr/und auch nicht wegenvieler Dinge lachen. Jenes Gelächter bemercket eineLeichtsinnigkeit/ und dieses eine Thorheit.
144. Der ist recht weis und klug/ der seine Mey-nung nicht vor die beste / sondern die beste Meynungvor die Deinige hält und erkennet.
i4ste Lehr-Spruch: Eine kluge Berathschlagungsoll eme Führerin/und nicht eine Gefärtin und Nach-folgerin unserer Handlungen seyn. Das Sprüch-Wort ist bekandt: Die Jtaliäner sind klug vor derThat/ die Frantzosen in der That/ und die Teutschennach der That. Folge du denen ersten nach / damitdu mit den andern und dritten nicht zu spat klugwerdet
c^?. xxu.
Wie sich ein Hmiß-Batter/inZindnng eines Schatzes/zumhal-
tcn habe/ und was ihme von dieser Mattri zu wissen von-
nöthen.
,°Ir haben von dieser Materi/zu Ende diesesMHochbe:gischen8upplcmcnnandemBuchs/«aus dem Ersten Theil des klugen Beamtenzz.ittui./. 8-p. s2v. einige Erwähnung zuthunmcht Umgang nehmen wollen/weil sie vor emenHaus-Vatter curicu3 genug ist/daß er einige Wissenschaft!davon habe.
Weil die Schätze^ heissen die Wort des amori»von gedachtem Lobwürdigen Tractat) insgemein ausder Erden gegraben werden/ so wollen wir auch hier-von etwas handeln: Und zwar ist ein Schatz eigent-lich ein alt-vergraben- oder lMterlegres Gut/von des-sen Herm/und wer es dahin gelegt habe/keine Nach-richt oder VeüiKii vorhanden ; Dann/ wosolche dasind/und wahre schrifftliche Nachricht/ wer die Gelder6c?onirt/vorhanden ist/kan niemand/ ohne sich desDiebstahls schuldig zu machen/selbigen occupiren. l^.zi./. I. cie ^cczuir. i<er. vom. I.. un. L. cie ^bslzur,I ..4Z./. 4. cie furt. 2. c> sZ .cj. kn. Lixt. I. z
c. kn. n. 12. (Zsrs. cie expens. Lc mclior. c, 22. n. s6.^iltersk. aci 9.0.^4. n.z;. ?ereZr.cie ). kilcil .4.tit .2. n. i.
Schätze zu graben/war Anfangs bey den Römernnicht inci-liinttö zugelassen/ sondern man muste umErlaubnus anhalten; Nachgehends aber hur Käy-ser i-^c> in ^..un. e.äs I bclaur einem jeden auf sei-nem Grund und Boden / nach Schätzen zu graben er-laubet/wann man nur von bösen Künsten sich enthal-tenwürde; Was auch einer fände / das stunde demHerm des Orts gantz und allein zu/ weil alle Nutzbar-keit so auf- als unter der Erden dem Herm des Ortsvon Billigkeit wegen zukommt. /. z?./.cle k., D.I..UN. c. cie I'b-söur. Und hindert nicht / ob einer ohn-gefehr den Schatz gefunden/ oder mit Fleiß darnachgesuchet/ob er solchen selbst gegraben / oder durch an-dere graben lasftn/ wann nur / wie gesagt / er keine un-zulässige Künste und Zauberey gebrauchet / als wor-dur ch man nicht nu r des Schatzes verlustigt wird/son-
dern auch in Straffe verfället, v. r.. vn. l.. 5. c. «i«
malet, 6 z. ciefi. I).?crc^r. cic^. k^.i 4. lN.6.
Wohin aber der Gebrauch der Glück-Wünsche oderGold-Ruthen nicht zu zählen / weil solche nicht unterdie Ililtrumcnt» gehörig / sondern in den
Berg-Wercken deren Gebrauch hergebracht ist.»opp.
acj §. ;9./. cie
2. Ein Her: des Orts ist aber hier / nicht nur derdas völlige oder ?lenmn llom-nium, snidern auchder die Nutz-Her:schass! oder ^ti!c Oominmm har/dahero würde/ nach diejer Meynung/der LelM - oderErb- Zinßmann (empb^tcura) sich den Schatz/wel-cher aufdemLehen-und Erb-Zins-Gutgefunden wird/vmäicji-en/welche ismtentzgemein/ und in ?5ZXI re-cipirt ist. p. 2.L. s).ci. 6. inkn. Schultz 8yn.
^.cj.K.ci. I.il,!<a, l^opp. ci. I. Wiewol in pun^to)u-l is das Lontrarium warhasster zu seyn scheinet/ weilein Vasall oder Zinßmann zwar ein )us in r-, aberkein wahres vominium hat / sondern es bleibet der(^oncc^cnl der wahre Her:/und dasLehn-undZmß-Gut gehöret ,hm eigenthümlich zu. I.. 1. a ,Zcr.
VcÄiz.c. un.2.?.8.2Z.8czz. 2. k ^6. kincelt. ljisp.ieuci. z. czuseli^ i8.kocer. cie i<eZaI.c. z. n> i8.l.zutcrb.ciils. cie)ur.^belaur. e. ly.
z. Also wann ein Verkaufter ein Haus verkauftet/selbiges aber noch nicht völlig übergeben hat/ und erfindet binnen des/ einen Schatz / so gehöret derselbenicht dem Kauffer/ sonderndem Verkaufter/weil ervor der Übergab noch der wahre Hernst./. z, / ci- e.
v.I-.i 1. L.eoci. t..2(z. L. cie^.autcrb ci, ciil^>6.ciils. Nebelkra. ciec. 9. Ingleichem/wann der?rc>-sirietariu, einen Schatz in seinem Hause findet / wor-innen der andere den ulum fruHum hat/so kan diesernichts davon prnlperiren / so wenig als eine Wittibin ihremLeibgeding. z.cie scjq 8ixr. I.z.culr. n. s2.Lärp2. ^.!.c.sz.ci. 6. Ist aber ein Schatzauseinem fremden Boden gefundm/und/welches der -kuncii l)oi ninus probiren Mu ß / durch Nachsuchen
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