Dritten Theils Anderes Buch.
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7. Es soll aber einHaus .Vatter nicht nur beydemGesind / sondern auch bey Weib und Kmd / seineAuthoritat und Ansehen erhalten/ und selbige nichtherrschen oder eigenen Willens leben lassen / oder u)-nen oen Wahn verstatten/ als ob sie ein Ding bes-ser/als er/wüsten und verstünden; Zwar ist es mehrohn/ zuweilen kan ein verstandig Weib/ Knecht mWMagd guten Rath im Hause Mittheilen/so nicht al-leweg zu verachten/ sonden wohl zuweilen angenom-men werden kan / dann / ein Aug siehet nicht al-
^.Auch soll einHaus-Vatter sein Vorhaben nichtallzuweiclaufftig vor seinen Untergebenen eindecken/ausser in Sachen / da er nur bißweilen ihr Beden-ken darüber hörm und vernehmen will. Er magsich auch wohl öffters stellen / als ob er nach ihremAngeden und Gmdüncken etwas thue und hänsele/so ers doch zuvor bereits bey sich also bedacht und be-schlossen hat; Dann/sie arbeiten alsdann desto freu-dig- und williger / wann sie meynen/das Werck ha-bc nach ihrer Fantasey und Gutachten seinen Fort-gang gewonnen. Vor allen Dingen aber soll sichein Haus-Vatter befleißigen und wohl zusehen/ daßer fromm/ Gotwfmchtig/gut/ treu und fleißig Ge-sind übel komme/ und so er es hat / erhalte und be-hälfe ; Und daß ein jedes mit der Arbeit und denenGeschaffren / darzu es sich vermietet / wohl wisseumzugeyen; Solch sein Gesind muß ein Haus- mat-ter nnt Ernst zu aller Gortes-Furchr anHallen/ allesSchänden / Schelten/ Fluchen/ Zancken/grobe Zot-ten und Possen/ samt aller Leichtfertigkeit eifrigst ab-schaffen und verbieren. «seme gröste Sorge/ Muh ^und Fleiß soll und muß begehen m der Kinder-Alicht/dieselben in aller Gottesfurcht/Zucht undVermah-!nnng zum HEun / guten Künsten und Sitten aus-'erziehen mästen bereits im ersten Theil hiervon Met-dung geschehen. Es soll auch ein Haus-Vatter sei-nem Gesind un!^ Bedienten / zu rechter Zeit / seineNorhdursst am Essen und Trincken reichen und ge-ben / auch inzwischen das Gesind nicht mußig gehenlassen.
9. Ein Haus - Vatter halte sich auch freundlichund vertraglich mit seinen Nachbarn und Angesesse-nen / suche nicht Gelegenheit zu zancken / oder brechenicht einen Hader vom Zaun/ er nehme nichts widersie für/ darüber sie zu klagen oder sich zu beschweh-ren haben / sondern lasse lieber Sieben gerad seyn;
Schaden) aus. Dabey hüte er sich / daß er nichtmit Geld-Lehnen oder Bürgschafft sich einlasse/ er seydann dessen wohl versichert / und bester müssen ver-brieffet/widrigen Falls ist osst Geld und Freund zu-gleich verlohren : Doch soll man m höchster Dürff-tigkeit und Armuth ein Übriges thun / der RegulChristi statt geben/und sich / als einem Christen ge-ziemet/erzeigen und erweisen : Massen auch.der klu-ge Haus-Lehrer Syrach vernünfftig ermähnet: Werseinem Nächsten leyher / der thut ein Werck derBarmhertzigkeit/ und wer Güter hat /der soll solches
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thun. Leihe deinem Nächsten/wann ers bedarff/unddu Aiwerer / gibs auch wieder zu bestimntter Zeit.Halte / was du geredet hast / und handele nicht be-züglich mit ihm/ so findest du allezeit deine Hoth-dursst / 29. v. 1^. 2. ). Jrem: Ein frommerMann wird Bürge für seilten Nächsten. Aber/ einUnverschämter lasset seinen Bürgen stecken. Vergißnicht die Wohlthaten deines Burgen / dmm er hatsich selbst für dich gesetzet. Der Gottlose bunget sei-nen Bürgen in Schaden/ und ein Undanckbarer las-ser seinen Erlöser stecken. Im übrigen mag bey ei-nem vemünsstigen Haus-Vatter auch statt finden dieabermalige VermalMmg Syrachs: Leihe nicht einemGewaltigern/ dann du bist/ leihest du aber/so achtees als verlohren. Werde nicht Bürge über dein Ver,mögen / thust du es aber / so dencke und bezahle,cap. >8. >6. t/. Item : Bürge werden hat vielreiche Leute verderber/ und hin und wieder geworffen/wie die Wellen im Meer. Es hat grosse Leute ver-trieben/daß sie in fremden Landen in der Irre gehenmusten. Darum hilsf demem Nächsten aus/ so vieldu kanst/ doch siehe dich für/daß du.nichr selbst dar-über zu Schaden kommest, cap. 29. v, 24 ^,27.
10. EinHaus-Vatter soll auch gezieret seyn mitder Christlichen Tugend der Gedult/daß er nemlichgewöhne / die-enige/ so ihn hassen / oder ihme seinGlück/ Wohlfarrh und Nahrung mißgönnen/ ihreböse neidisch und tückische Art / verdrüMch - zancki-sche Weise / Wäseherey und Falschheit sanfftmüthigzu vertragen und zu gedulten; Auch hüte er sich/ daßer nimmermehr in Hader und Zanck sich mit ihneneinlasse / noch ihnen einige Ursache zu etwas Unwil-len gebe/sondern dulre und leide/übet höre und über-sehe / so viel möglich / vornemlich diß / so er weiß/daß es ihre böse Gewonheir ist / und aus verschall-ter / angenommener/ arger Art und Natur Herruhret,Er sey ihnen zu Gefallen/und thue ihnen so viel Lie.bes und Gutes/ als ihme möglich / nachdem es sichschicker/und die Sache erleyden mag/wann er schongewiß weiß und versichert ist/ daß keine Gegen-Ver-geltung erfolget/ oder daß sie es mir dancknehmigemGemüth mmmermehr erkennen werden. Wer ihmalso thut / der wird seinen Nächsten und Nachbarndergestalt gewinnen/ daß er ihme wird etlicher Maf-ien Ruhe und Frieden schaffen / und wohl bleibenkönnen. Im übrigen soll hier auch starr finden dieabermalige Vermahnung Syrachs: Halts mit /eder-man freundlich/ vertraue aber unter Tausenden kaumEinem/ c>jp. 6. v 6.
11. Noch weiter hat sich auch ein Haus-Vattersamt seiner Ehegenoßin wohl fürzusehen/daß sie iuchtdencken und trachten / über ihr Vermögen/ sondernsich hüten vor übermaßigem Pracht und Hoffart/ vorÜberfluß im Essen/ Trmcken und Kleidungen / vorüberfiüßig- unnöthige Kosten und Ausgäbet;: Her-gegen halte man sich vielmehr klein und rein / manstrecke sich nicht weiter / als man sich bedecken kan:Dann/ wer sehr pranget/der verdirbt darüber/wersich aber ducket / der kommt empor / ermnerr aber-mahl Syrach / c-,p. :o. v. r 1. Hierbey ist auchvonnöth e n/ daß ein Haus-Wirth sich allezeit befleis -!
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