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Des Adelichen Land-unb Feld-Lebenö
sige/ einen Vorrath an baarem Geld zu haben/ da-mit / so in der Haushaltung einiger Mangel oderAbgang vorfallet / solcher zu rechter und bequemer! Zeit'des Jahrs kan ersetzet / und .was nothwendig/emqekauffr und herbey geschaffer werden/ als Höh/Getraid/ Obst / Butter / Fleisch / Saltz/ Fasten-Speiß/ und anderes mehr ; Dann solche Dmge! fallen und steigen öffters im Jahr / und wer sich mdas Kauffen und Verkaufen wohl zu schicken weiß/! der kommt vor einem andern fort und empor;^um-i ma : Geld und Gut wn d erworben durch Fleiß undSparsamkeit.
12. Schließlichen will einem fleißigen Haus-Vat-ter oder Haus-Herm obliegen/ daß er auf alle Da-cher der Gebau gute Achtung gebe / daß es nirgendeinregne / wordurch die Gebäue vor der Zeit grossenSchaden nehmen; Er soll auch das Feuer/ bevorabzu WinterS-Zeiren / fleißig allenthalben beobachten/daß es weder in der Kuchen/ Heitzung der Stubenund Gemacher/ nicht Schaden verursache;Er muß demliederlichen Gesind nicht zu viel trauen/ sondern selbstsl«ißige Aufsicht und Vorsorge tragen/ daß mir denLichtern oder Schleissen- Brennen/ in denen Vieh-Ställen / Hsu-Böden und andern dergleichen Or.ten / nichts verwahrloset / Schaden und Unglück
(so nicht nur ihn / sondern auch die Benachbartenbetreffen kan) verursachet werde. Auch soll er de-nen Knechten/ Arbeitern/ Dreschern und Einwoh-nern das unnütze Toback-Schmauchen und Sauffendurchaus nicht gestatten / sondern Mit Ernst abschaf-fen / als wordurch mancher schöner Hof und Vor--Werck/ leyder! in die Asche gelegt worden. DieOefen / Feuer-Heerde / Schlot oder Schornsteinesollen mit Mauren umgeben und wol verwahret seyn/damit das Feuer keinen Schaden thun könne. DieSchlöt/ Schornsteine/ Oefen uno Camin sollen zugewissen Zeiten ordentlich und fleißig gesauoert/ge-kehret uno besichtiget/wo sie dann Schaden genom-men / selbige rcpariret und verbessert werden. DesNachts sollen die Oefen fleißig zugemacht/ das Heerd-Feuer mit einer darzu gehörigen blechenen Srmtzenbedecket/und dem Gesind ernstlich eingebunden wer-den / daß dasselbe mit den Lichtern in den Srällen/und allenrhalben fürsichtig seye. Zu d«esem/ will er-nem Haus-Vatter obliegen / zuweilen des Nachtsaufzustehen / da er etwan ein Geräusch oder Hund-Gebell höret/ aus Beysorge/ ob nicht etwan ein Vieherkrancket / ein Dieb einbrechen / oder mit Feuer/durch Verwahrlosung des Gesindes/ Schaden gesche-hen möchte.
in.
Was vor Knechte z» erwählen / worinnen derselben Amt / Ee-
bühr und Verrichtung bestehe; Ztem/ wie sich die Reit- und Fuhr 5Knechtezu verhalten haben/ und welche hierzu am tüchtigsten zu
gebrauchen seyn.
S können nicht alle und jede Personengewaltige/reich« und vermögliche Land-Junckern / Herren und Frauen seyn;Es müssen auch Diener und Dienerinnen / Knechteund Mägde seyn / damit der Geringere dem Grös-sern aus den Dienst warte: Dann/so wir alle Her-ren/ reich und gewaltig waren/wer würde arbeiten/den Acker bauen/ Mist führen/ düngen/der Pferdeund des Viehes warten? Wer wmdeBrod dachen/Bier brauen/ kochen/ kehren/ das Haus reinigen/Kleider waschen / und anderes mehr. Darum hat ^es GOtt also geordnet / daß Reiche und Arme bey-!und untereinander seyn und leben sollen / damit derReiche den Armen ernähre und seinen Unterhalt schaf-,fe / der Arme aber dem Reichen diene / arbeite undaufwarte/massen Salomon in seinen Sprüchen ei in-nert : Reiche und Arme müssen untereinander seyn/derHEr: hat sie alle gemacht/csp. 2!. v.2. Weiles nun / besagter massen / also beschaffen / daß einHaus-Vatter / item Haus- oder Eigen-Hen undHaus-Wirth / sich ohne Gesind nicht nähren kan/er muß nothwendig Knechte / Mägde und Jungenhaben; (was er aber vor Knechte und Mägde/auchwie viel er derselben haben müsse/lehret einem jedenselbst seine Nahrung und Haushaltung / mancherbrauchet viel' ein anderer wenig / nachdem das Ein-
kommen und das Gut ist.) Derowegen/ nebst an-dachtigem Gebet und Anruffung Göttlicher Allmacht/hat em Haus- oder Eigen Heu fleißig Achtung dar-auf zu geben/ damit er mit frommen / getreuen/ ehr-lichen und arbeitsamen Schirr-Meistern/ Knechten/Jungen/zc. möge versehen seyn.
2. In Miethung der Knechte und andern Gesin-des / sind vornemlich nachfolgende drey Regein wolzu beobachten : (i.) Soll man/ wo möglich/ be-kannt Gesinde/ das etwas zu verlieren hat/und ge-sessen ist / dingen oder miethen: Vor gar fremden undunbekanntem Gesinde/Land-Lauffern und Streinernsoll man sich hüten / es nimmt mit ihnen selten eingutes End ; Dann / wann sie sich gleich Anfangsnoch so treu/ fleißig/ willig und gehorsam anstellen/hat es doch in die Lange keine Dauer oder Bestand/sondern / wann sie eine gute erwünschte Gelegenheiterwartet/packen sie einen Vorrath ein/tragen/ wasnicht mitgehen will/ und fassen auf/ was sie in derEil ertragen und fortbringen können / wandern da-mit wieder in ihr Land. Es hat sich auch wohl ebe-mahls begeben/ daß solch fremd Gesind bey Nacht-Zeit Diebe eingelassen / und nachdem sie sich allerseitsmit allerley wohl beladen/ und zimlich sauber ausge-räumet/ seynd sie miteinander darvon gestrichen/ undhaben sich unsichtbar gemacht. Bevoraus soll sich
ein