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3. Th. (1715) Deme zum Beschluß, Ein bewährtes, meistens aus eigener Erfahrenheit, und unterschiedlich-practicirten Manuscriptis, wohleingericht- sehr nutzliches Koch-Buch beygefüget ist In welchem, gantz besondere zu diesem Zweck, sehr curiose Materien, deren man sich, mit grossem Nutzen, und seiner Vergnügung bedienen kan, enthalten ...
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Des Adelichen Land-und Feld-Lebens

oder mir zeitlichem Anordnen/ Angeben/ und Rathen/seine Geschicklichkeit und Verstand erweisen könne.Wenigstens aber / daß er doch die Art und WeisenFeld-Baumaffig/ von Sachen zu cklcurriren und zureden/ dergleichen / was eine jede Jahr - und Monat-Zeit erheische/ und wieviel die Gebrauch und Gewohn-heiten vermögen / verstehe und wisse; Dann/ gleich-wie derjenige / der die Gegend nicht kennet und siehet/dahin er einen andern vorlAichten/ oder den Weeg zei-gen will/ nimmermehr einem andern recht zureden undleuchten wird: Also auch ein Haus-Vatter/ der we-der die Zeit und Gelegenheit/ die zur Verrichtung ei-nes und andern Dinges / in seinem Haus / -Schloß/Hof oder Gebiet nöthig und gehörig / noch d,e Ord-nung/dieses oder jenes / auszurichten und zu verbrin-gen/weit; noch verstehet/der wird auch nimmermehretwas recht angeben / oder befehlen können / sondernwird mit seiner unrichtig-verwirken Weiß und Un-ordnung / die Arbeiter und das Gesind / nur in undverdrüßlich machen. Dann / diß ist der gemeine Ge-brauch/ daß man derjenigen spottet/welche/ ohne Ver-stand/mit Kollern und Pollern / ungereimte zachenwollen / und befehlen / welche hernach / wann sie ge-machet sind/ auf ein Neues/ wieder mühen angefan-gen werden ; oder/als untüchtig und unnütz/veriiegenbleiben müssen. Darum schreibet der klug-verständi-> ge Feld-Bau-Her: Law, recht denck- und merckwür-! dig: Daß dis Feld übel daran sey / und hartgestraf-fet werde/ dessen Her? nicht recht weiß anzugeben / zulehren/ und zu befehlen/ was zuthun und zu lassenist/sondern sich allerdings auf seinen Meister beruften undverlassen muß.

4. Ferner / will sich auch geziemen / daß der Grund-Her:/ oder Hauß-Varrer/ seine Wohnung auf seinem! Guthabe/und überall die Ober-Hmschafft und dievornehmste Schlüssel behalte/auf daß er/wann es ih-me gefallt/ öffentlich und heimlich/aus-und eingehenmöge/ sein Gesinde also in steter Furcht / und unauf-hörlichem Respect gegen ihm/zu erhalten tracht. Deß-wegen auch will vonnothen seyn/daß er^u Ende seinesbeschlossenen Bezircks/ eineHinter-Thür habe / dar-durch er unvermerckt / aus - und eingehen/ und öff-! ters unverhofft/ dem Gesinde über den Hals kommen

" f. Ein Haus-Vatter hüte sich / für übermassigemAusspatzieren/ Reiten und Fahren; oder/daß er sichmehr in der Stadt/als daheim finden lasse/dann der-aestallt/wird es zu Haus alles Krebsgängig/über und! über- gehen/nach dem alten Sprüch-Wort: Wann! dieKatz aus dem Hause / so haben die Mäuse ihrenRaum. Er solle selten / und nur in seinen wichtigstenAngelegenheiten und Geschafften / in die Stadt kom-! men. Hat er einige Rechts-Sachen/( Massen es dann! bey denen / welche Land-Güter besitzen und gemessen/ohne Proceß oderRechts-Handel ein ablauffr/)so solle! er solche/durch einen getreuen Sachwalter/Loiiiciru-toi^c oder Anwald/ procurlren / treiben und schaltenlassen; welchem er aber weiter nichts/als die dopten,oder Abschrifften von seinen pnvii-g-en/ vornehmstenGerechtigkeiten/voeumcnten/ inlirumenten/ Haus-und Lehen-Briefen/und anders mehr/ mittheilen und

aushandigen soll. Ioh. Liebhold ertheilet diesenRath: Auch wollt ich nicht gern (spricht er) daß einGrund-Her:/oder Haus-Vatter/ seinen Kauff-Lon-cr-Z und Vertrage / viel bey Nolaniz wollte treffenund verzeichnen/ oder sonst schrifftliche liittiumentzdarüber aufrichten lassen/dann damit beraubet er sichöffters seiner Freyheit. Doch / wo es also gebrauch-lich/muß man sich auch darnach richten / nach demSprüch-Wort: Ländlich/ sittlich. Will / und mußman ja in der Stadt seyn / es sey gleich aus Lust oderGeschaffte-halber / so sehe man doch / daß man es alsoanstelle / daß man sich ehe nicht in die Stadt verfüge/als gegen den Wmrer/zu der Zeit/nemlich/wann dieFrüchte mehrenrheils eingesammlet sind / und dasSäen/ samt andern darzugehörigen Arbeiten/so dar-auf folgen/vollbracht ist. Dergeftallt mag er hernachgerühiglich seine Geschaffte miteinander aus-und ab-warten / ohne besondere Sorg und Versaumnüs/auchzugleich seine ausstehende Schulden einmahnen / undeinca/liren.

6. Es stehet über das einem Grund - oder Haus-Herrn und Haus-Vatter wol an/ daß er freundlich/gütig / sittig und gelind gegen seinem Gesind / Tag-löhnern und Arbeirs-Leuten sey/ ihnen nicht mit Flu-chen/ Kollern und Pollern/Schnarchen und Pochen/Grimm und Zorn befehle / sie / wie die Sau den Bet-tel-Stock anfahre/ oder keinem kein gut Wort vergön-ne/ nach dem Sprüch-Wort: Allzu scharff/ machetschartigt; Dann: '

Ein Mensch/will gleich so wol/als ein recht gutesPferd/

Nicht übertrieben seyn / noch allzu viel beschwehrt.

Er wolle freundlich mit ihnen reden / auch zu Zeiten/mit ihnen lachen und schertzen; Er gestatte ihnen/undgebe zuweilen Gelegenheirund Ursach zu Lachen/undKurtzweil; Dann / dergestallt wird ihnen die statesaure Arbeit etwas gemildert / gelindert / erleichtert/und gleichsam abgewürget / nach dem abermaligemSpruchwort : Intcrpunc tuis intcrcjum Zäuäi.,curis:

Wilt du unterweilen dich / wie es sich geziemt / er-frischen/

So must du Ergötzlichkeit/mit der Sorg undMühvermischen.

Dieses machet bey dem Gesind eine gute Zuneigung/treu Gemüth und Vertrauen/wann sie dergestalt ih-res Herzn Güte / Wolmeynung und ttumsnnat spüh-ren/ und sehen/daß er nicht alles zu Poltzen drehet/nichtallzu streng und rauh mit ihnen verfahret/ sondern esgurhertzig und treu mit ihnen meynet. Doch heissenwir keinen Haus-Herm/ oderHaus-Vatrer / daß ersich allzugemein mir dem Gesinde mache/sich hinsetze/mit ihnen kurtzweile und spiele / aus Sorge der Ver-waltung; Dann hernach das Gesinde vor der Her-schafft keinen Respect hat / nichts auf sie giebet / oderScheuen vor ihnen traget/ wordurch des Haus-Her-! ren Autorität und Ansehen mercklich verkleinert wird/' oder gar verlohren gehet /nach dem Sprüchwort:

Wer sich macht zu gemein/mit untergebenen Leuten/

Der in Verachtung sich/ bey ihnen bringt beyZeiten.

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