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3. Th. (1715) Deme zum Beschluß, Ein bewährtes, meistens aus eigener Erfahrenheit, und unterschiedlich-practicirten Manuscriptis, wohleingericht- sehr nutzliches Koch-Buch beygefüget ist In welchem, gantz besondere zu diesem Zweck, sehr curiose Materien, deren man sich, mit grossem Nutzen, und seiner Vergnügung bedienen kan, enthalten ...
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Dee Adelichen Land- und Feld-Lebenö

IX. Der Her: soll auch nicht zu geben / daß derBräu Meister vor die Mutter / oder Hefen/ die Väf-ft r wieder aufzufüllen/ grosse/ und über Eymer-Vässi-ge Vässer/den Küffer machen lasse. Aus KayferlicherErlaubnuß und Ordnung/wird das zwantzigfie Vaßzum Auffüllen gestattet/welches auch/ wo das Bierwohl abgehet/ bald ausgezapfft/ und verführet wird/genug ist.

X. Die Bedienten sollen mit ihrem verordnetenVesoldungs- Bier / auch zu frieden seyn / und selbiges/wie manchmal von etlichen geschieher / nicht verkauf-ten; darnach aber dem Brau-Meister ihre Flaschen/oder grössere Geschirr/ füllen lassen; Welcher dann/so ers nicht thun will/ nachmals bey ihnen entgeltenmuß/ und sie es ihme in ein Wäxlein drucken/ auch wosie können / sich an ihme rächen; Worauf aber ernst-liche Straffe soll gesetzet werden. ^ Der Bräu-Mei-ster sollselbsten auch nicht ein Säuffer seyn / und ei-nem jeglichen/der vorüber läufst/oder zu ihm kommt/zu sauffen/ und/mit seines Herm Schaden/im Trm-cken unterhalten/sondern gedencken/ daß es besser/nützlicher/auch langwieriger sey / seinen Dienst red-lich/ und getreu / versehen/ als mit solchen Diebs-Gris-fen/und Abzwacken; wo man das Leder stiehl et / unddie Schuh um GOttes Willen hernach gibt / undnur immer aus seines Herrn Beutel und Gut sichfreygebig erweisen will / wormir der ehrliche und guteName verlohren/das Gewissen auch nicht wenig ver-letzet wird. .,

XI. Wie es mit dem Dünn-oder j^lach^ZSier zuhalten/ ist fast mißlich zu beurtheilen ; Dann / über-lasset mans dem Brau-Meister an seiner Besoldung/

5 so lauffet gewißlich ein grosser und vielfaltiger Betrug! mit unter. Es ist besser / der Herr lasse es vor sichverkauften/ und ersetze den Abgang dem Bräu - Mei-! ster/mit Besserung seiner Besoldung/und Lohns. .Die! Hefen aber / wie auch den Satz und Boden von dem! Maltz/soll alles zum Brandwein gebrauchet/und ge-nommen werden.

xil. Der Sestand? oderNesoldviiM <Loner-»ctwie dem Sräu» Meister/ aufgerichtet/ soll gleich-)

lautend / doppelt abgeschrieben werden ;einEremplardarvon soll dein Bräu-Meister zugestellet / das andereaber in der Cantzley bengeleger werden; Wann ernun in seiner Arbeit und Dienst fleissig und getreu ist/soll ihm seine Besoldung alle Viertbeil- Jabr / oderQuartal gelieffert / und in seinem Bestand-Brief/fleis-sig aufgeschrieben werden.

xiii Es soll allezeit der HrZu Meister unfehlbar/so osst ein Sud geschiehet / und das Bier solle gevassetwerden/zuvor dem Hauptmann / oder wer an seinerStelle ist/anzeigen/daß er darbey sey/ biß das Bieralles gevasset ist/und sollen die Vasser fleißig gezehletwerden.

Xl V. Die eigennützige Nrau< Meistkrjimkn pfle-gen gemeiniglich einen eigenen Handel mit demWganzustellen/vorgebende/daß selbiger nur von demNach-Bler oder iNelge angesetzer werde; Allein / weilendiese lebendige Essig-Krugs gemeiniglich voller Betrugseyn/ als muß man ihnen die Gelegenheit/so Diebstahlverursachet/abschneiden/und allenEssig-Handel durch-aus niederlegen.

xv. Dieses ist bey betrieblichen Bräu Mnßemein gemeiner- und fast unveränderlicher Betrug/ undFalsHheit/wann sieneben der geschobenen Hefen undAuffüllen/ bald zu diesen/ bald zu jenen Vassern gehen/und selbige angreiffen; nachgehends aber mir demNach-oder frifch-gesottenem Bier/ wieder auffüllen;Daraus dann folget / daß das Bier/ zum andern mal/schiebet und gühret / mit grossem Nachtheil und Scha-den der Schencken-und Bier-Hauser. Anbey ist auchnoch zu erinnern / daß man sehen soll / daß die ^xhen-cken und Bier- Häuser / wo möglich / an die Land-Strassen gebauet/und mit aller Nothtvendigkeit ver-sehen seyn mögen. Der Wirth aber soll ein ohrlicherund aufrichtiger Mann seyn / freundlich und gesprä-chig mit den Leuten/auch fleissig ihnen aufwarten.

xvi.- Ferner liegt dem B-äw M ijter auch ob/den Hopffen in Obacht zu nehmen/weilen dieser das Le-ben und Geist gleichsam des Biers ist/so ebenso fleissigund wohl/als nimmermehr der Wein / soll und mußgebauet undgepflantzet werden.

XXX.

Von der Schmieden/oder Schmied-Stätte.

Nter andern / bey einem Land-Gut/nothwen- jdigenWerckstätten / ist vor allen Dingen dieSchmied-Werckstätt nöthig / so man meisten-teils bey den Wirths-Hausern / sonderlich an denLand-Strassen bauen soll / welche man nachgehendseinemSckmled/um einen gewissenZinß/oderBestand/überlassen und verleyhen kan.

Man soll sich aber um einen solchen Schmied um-thun/ der from und treu sey / sein Handwerck wol ver-stehe/und könne/ in einer gewissen Zunßt eingeschrie-ben/niemand andern verbunden und nüchtern/damiter so wol der Herzschafft / als auch den Unterthanen/und Reifenden / in allen vorfallenden Begebenheitenund erforderten Notk-Fällen/ohne Verzug/an Hand

gehen/und mit seiner Arbeit aufwarte» könne/sonder-lich in denen Sachen/ so zum Feld-Bau/oder insHaus gehören / damit man nicht in einem / oder an-dern/ mit Schaden/ feyren müsse. Er soll auch allezeitsich gutes Eisen und Kohlen im Vorrath schaffen.Man halt aber die Eichen - Büchen - und Birckene-Kohlen/auch alle/so aus gedigenemund hartem Holtzgebrandt seyn/ vor die beste/ weiln selbige die Hitz undFeuer am längsten halten. Selbiges aber aufzublasen/wird ein tauglicher Lufft und Wind erfordert/ worzudann gehäbeBlaßbälge geKören/ die mit einem glei-chen Wind/und steter Lufft das Feuer anblasen; dadann das Eisen fein schön/ gleich-heißund'weichge-machet wird/ und in mancherley Form und Gestalten/

wie