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3. Th. (1715) Deme zum Beschluß, Ein bewährtes, meistens aus eigener Erfahrenheit, und unterschiedlich-practicirten Manuscriptis, wohleingericht- sehr nutzliches Koch-Buch beygefüget ist In welchem, gantz besondere zu diesem Zweck, sehr curiose Materien, deren man sich, mit grossem Nutzen, und seiner Vergnügung bedienen kan, enthalten ...
Entstehung
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71
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Dritten Th<

schafften und Ländern gebräuchlich gewesen / lehrenwird.

Zu der Becken-Zunsst gehören auch die Kuchen-oder Küchlein-Becken; Aber auf dem Land gibt mandem Gesind nur an hohen Jahrs-Zeiten und Festendergleichen / da man ihnen Butter- oder ^chmattz-

Unterricht von der

.«^^Unmehro wenden wir uns zu einem/ aber-WM mahls auf dem Land-Gut nöthigen Umer-richt/und dieser gehet die Dr«.»» ii» z^erc'kan; Sintemal selbige/wo man anders Nutzen schaf-fen will/ vor andern auf dem Lande/ em ziemlichesdem Eigenthums-Herm einträgt/ absonderlich/wanndaselbst eine Heer-Srrasse durchgehet / da nicht sowohl die auf dem Gut Lebende das Genänct in derNahe-haben/ sondern auch die k>st^Z>crs und Rei-sende ein Erkleckliches demselben eintragen/ sonderlich/wann die Bedienten/so darüber die Verwaltung ha-ben/ gktreu sind.

Und gewiß/glückselig ist der Eigenrhums-Hen zunennen/der solche Diener hat/von welchen man sa-gen kan / daß sie zwar Gelegenheit zu bekriegen ha-ben / aber keinen Betrug begehen. Das seynd die/welche Gottsfürchlig seyn/ Ehr und Redlichkeit liel)haben / aufrichtig handein / vor Laster und Boßheitsich hüten / nüchtern seyn/ und ihr Handwerck undArbeit wohl ve stehen und können. So es nun seynkan/ soll man allezeit einheimische Leute gebrauchen/und keine fremde / oder doch selten / solche/die gernemir redlichem und gewissenhassrem Gesinde und Be-dienten umgehen/und so soll insonderheit derer oder Brau-Ul^tte. beschaffen seyn.

In dem Br»u5^us/ auf dem öN^ly- Bsdenund iL.nmn soll er sich immerzu finden lassen / undmit gutem Exempel vorgehen. Er soll keme Knech-te und Jungen haben / die geme mit Karten undWürffeln spielen / gerne sauffen/ oder sonst m ih-rem Leben liederlich und heilloß seyn; Wie sich so»-sten dergleichen Waar bey den Brau - Starren ge-meiniglich findet; Und rndeme solche Leute mußig seyn/und nichts thun/ so lernen sie darbey viel böses tkun.Bey jeglichem Sud soll der Brauer oder Brau Mei-ster zugegen senn / dann es kann leichtlich geschehen/daß der gantze Sud verderbt werde.

II, Er soll keine Trebern aus dem Brau-Haus tra-gen lassen/als das Gesinde von dem Hösen/ da jeglichem / nachdem viel oder wenig Vieh gehalten wird/solle ertheilet werden. Worbey man absonderlichauch des Schwein-Hirten / mir seiner Heerde / nichtvergessen soll.

Ni Vor sich soller kein Vieh / auch kein Geflügel/halton/sondern soll mit seiner Besoldung undt^l. zu frieden und vergnüget seyn.

I v Soll er das Bier allezeit / in gantze und halbeVaß abfassen / niemalen aber nach Eunern / oder an-dern Vaßlein und Geschirz / es werde ihm dann aus-

lls Erstes Buch. 71

Kuchen/ mit geriebenem Käß bestreuet / vorsetzet.Worzu es sich dann nicht würde der Mühe verloh-nen / daß man dessentwegen einen besondern Küch-leins-Becken auf dein Land Gut mithalten solre/ zu-mahl ,a auch eine jedwede Köchin m ,t solchem Ku-chen-Backen umgehen kan und soll.

XXIX.

Brau-Mistcrcy.

drücklich befohlen. Den Bedienten soll er ihrgebüh-reildes Besoldungs-Bier/nach Gebühr geben / undzwar von dem gantzen Sud/ ohn einige Wahl undAbbruch / auch nichts darüber. Tbut e.s nicht / undschreitet darüber / so soll mans ihm an s inem Lohn ab-ziehen/das Ocputal. Bier aber dmr Herrn verfallenseyn. !

Der NramMclster / soll sich auch hütey/ daß erdas Maltz nicht zu sehr in die Blumen oder Blüte -treibe; dann also schwache er desselben Krafft/ undbenimmt dem Bier seine Stärcke.

vi. Diebeste und nützlichste Zeit/Maltz zu dörren/und zumachen / ist von St.Galli-Tag/ biß auf St.Georgii. Es sey dann / daß die Noth ein ander's uirdmehrers erfordere; dann Noth hat kem Gesetz; Also/wann die frucht sehr wohl gerathen / und wohlfeil zukauffen ist / da es dann nützlich ist / auch ausSkünssrige Jahr einen Vorrarh hierinnen zu verschaf-fen / weiln die ferndige und alte Früchte nicht wohlwachsen. Und thut ein fleissiger Haushaltet wohl/wann er noch eine Maltz-Dörre und Ofen bereitet hat;indem zur Gnüge bekannt und offenbar/ daß das alteund verlegene Maltz besser sey/ als das neue/weilennunmehr die Lruä>l«ien / und grobes Wesen/darvongeschieden und ausgerochen.

Vil. Er soll auch/durchaus / den Wirth - undSc hencken/ kein Bier abfolgen lassen / er habe dannemen Aetrel von dem Rent-Schreiber/ welche Zcttuler hernach / alle Monath / vorlegen / und seine Rech-,nung darmir richtig machen soll. Er soll auch seinenwohlbekannten und vertrauten Wirthen/ die Wahl^nicht unter denVassern lassen / und den armen und ^schlechten/nur immer die kleinere Vasser annöthigen ^und aufdringen ; Welcher Fehler gemeiniglich vonden Ober-Knechten her kommt/die alsdann weiß nicht/!was vor Trinck Geld / bald da/ bald dort/ bekommen / junter demSchein undNamen der Hefen/und Brand-!weins/so dann das gantze Jahr/ein ziemliches macket/ jmit anderer Leute/ vornemlich aber/ des Herrn/Scha-den.

vill Soll der Bräu r/ bey demSchaff- !ner oder Burggrafen/, zeitliche Anmahnung thun/daß !er so wol gut Holtz/umer dem Kessel/ als auch zuniMaltz-Dörren / schasse/ imd die Klasstern zwischenOstern und Pfingsten/ ,n den Höltzern und Wäldern/ ^machen und hauen lasse / auf daß sie den Sommer jund Herbst über/wohl abtrocknen/ausdorren / undnachgehends im Winter/ bey guter Bahn ausSchlit-ten oder Wagen können eingeführet werden.

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